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Urteil: Mehr Transparenz beim Scoring-Verfahren der Schufa

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Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Berlin muss die Schufa Holding AG ihr Scoring-System offenzulegen. Damit gaben die Richter Anfang November einem Wirtschaftsberater Recht, der Einsicht in das Verfahren seiner Bonitätsprüfung nehmen wollte. Der Gerichtsbeschluss ist noch nicht rechtskräftig.
Die Schufa muss nach einem Urteil des Landgerichts Berlin die Scoring-Verfahren offenlegen.

Die Schufa muss nach einem Urteil des Landgerichts Berlin die Scoring-Verfahren offenlegen.

Die Richter entschieden, dass die Auskunftei dem Kläger sowohl die Art und Weise als auch die Einzelheiten zur Berechnung der Kreditausfallwahrscheinlichkeit offenlegen muss - dies gilt auch für das Scoring-Verfahren. Bislang galten die Berechnungselemente des Scoring-Verfahrens als Geschäftsgeheimnis. Deshalb musste die Schufa das Verfahren nicht offenlegen. Nun gerät die Auskunftei jedoch unter Druck.

Anlass der Klage war die Absage eines potentiellen Vertragspartners aufgrund eines vermeintlich schlechten Score-Wertes bei der Schufa. Nach eigenen Recherchen des Geschäftsmanns stellte sich heraus, dass die Auskunftei bei ihm tatsächlich ein erhöhtes Kreditrisiko ausmachte. Allerdings konnten im Datenbestand des Unternehmers keine Negativeinträge gefunden werden. Außergerichtliche Erkundigungen des Klägers brachten keinen Aufschluss über die Datenbasis, die zu der schlechten Bonitätsbewertung geführt haben könnte. Eine Auskunftsklage sollte dem Wirtschaftsberater Klarheit bringen. Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten des Klägers und bestätigte dessen Recht zu erfahren, aus welchen Merkmalen sich sein Score-Wert zusammensetzt.

Mit dem Urteil haben die Richter den Weg für mehr Transparenz bei der Kreditvergabe geebnet. In den Datenbanken der Schufa sind 479 Millionen Datensätze von 66,2 Millionen Menschen gespeichert. Die Informationen für die Berechnung der Kreditausfallwahrscheinlichkeit erhält die Schufa von Inkassogesellschaften, Banken und anderen Vertragspartnern.