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Kredite & Darlehen Welche Kosten im Effektivzins enthalten sind und welche nicht

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Auf der Suche nach einem kostengünstigen Darlehen ist er das Kriterium, auf das Kreditnehmer achten müssen: der jährliche Effektivzinssatz. Doch worüber gibt der Effektivzins eigentlich Auskunft? Die folgenden fünf Fragen klären auf.
Effektivzins

Mit dem effektiven Jahreszins gibt die Bank an, wie viel Kreditnehmer ein Darlehen im Gesamten kostet.

Was ist der effektive Jahreszinssatz?

Banken verwenden den jährlichen Effektivzinssatz, um die Gesamtkosten eines Darlehens pro Jahr zu berechnen. Dieser Zinssatz beinhaltet die wichtigsten Kostenpunkte des Kredits. So ist zum Beispiel im Effektivzins der Nominalzins (= Sollzins) enthalten. Während jedoch unter dem Nominalzins nur jener Zinssatz zu verstehen ist, zu dem die Bank das Geld verleiht, beinhaltet der Effektivzins bereits alle Kosten, die die Kreditaufnahme innerhalb eines Jahres verursachen wird. Dementsprechend gilt: Der Nominalzins ist immer niedriger als der effektive Jahreszins.

Was ist alles im effektiven Jahreszins enthalten?

Der Effektivzins setzt sich im Wesentlichen zusammen aus:

Nominalzinssatz: Zinskosten, die für den Kreditbetrag (= Kreditsumme) anfallen
Disagio: Darunter ist der Auszahlungskurs zu verstehen, der angibt, wie viel Prozent des Kreditbetrags die Bank tatsächlich an den Kunden auszahlt. Liegt der Kurs bei 91 Prozent, bedeutet das: Der Kunde erhält von 100 Euro Kreditbetrag 91 Euro, die ihm zur Verfügung stehen, insgesamt muss er jedoch 100 Euro verzinsen und zurückzahlen. Ob das Disagio Bestandteil eines Darlehens ist oder nicht, hängt vom konkreten Kreditangebot der Bank ab.
Tilgung: Rückzahlung des Kreditbetrags
Zinsfestschreibungszeit: Zeitraum, für den der Nominalzinssatz zwischen Bank und Kreditnehmer fest vereinbart ist und nicht geändert werden kann

Wichtig: Der effektive Jahreszins von Konsumentenkrediten kann auch die Kosten für Bearbeitungsgebühren beinhalten, allerdings nur dann, wenn das Darlehen nicht von einer klassischen Bank angeboten wird. Der Bundesgerichtshof entschied im Mai 2014, dass Banken für die Bearbeitung eines Kredits kein Entgelt verlangen dürfen. Für Kreditvermittler ohne Banklizenz gilt dieses Verbot hingegen nicht. Deshalb handelt es sich bei der Bearbeitungsgebühr um ein Entgelt, das im Jahreseffektivzins enthalten sein kann, aber nicht muss. Einen optionalen Bestandteil stellt auch die Restschuldversicherung dar: Verlangt die Bank vom Kreditnehmer, dass er eine solche abschließt, enthält der Zins auch diese Gebühr. Schließt er sie auf eigenen Wunsch ab, werden die Kosten auf den effektiven Jahreszins aufgeschlagen.

Gegenfrage: Was ist im Effektivzins nicht enthalten?

Im effektiven Jahreszinssatz nicht enthalten sind Kosten für:

Schätzgebühren: Dazu zählen beispielsweise Taxkosten und Wertermittlungsgebühren. Bei Ersteren handelt es sich um Schätzgebühren, die der Kreditnehmer für die Schätzung einer Immobilie im Zuge der Erstellung eines Wertgutachtens zu zahlen hat. Wertvermittlungsgebühren sind ein Entgelt, das ein Gutachter für das Ermitteln des Werts einer Immobilie verlangt.

Bereitstellungszinsen: Dabei handelt es sich um einen Zins, den die Bank auf den noch nicht in Anspruch genommenen Betrag eines Kredits – meist einer Baufinanzierung – berechnen kann.

Teilauszahlungszuschläge: Wenn eine Teilauszahlung der Kreditsumme vereinbart ist, kann die Bank Teilauszahlungszuschläge in Rechnung stellen. Diese Gebühren fallen in der Regel bei Baufinanzierungen an.

Wie berechnen Banken den effektiven Jahreszins?

Es gibt mehrere Formeln, um den effektiven Jahreszins zu berechnen. Eine der bekanntesten ist die Uniform-Methode:

effektiver Jahreszins (in %) = (Kreditkosten : Nettodarlehensbetrag) x (24 : Laufzeit in Monaten +1) x 100
    
Wie aus der Formel hervorgeht, müssen die Kreditkosten und der Nettodarlehensbetrag bekannt sein, um den Zinssatz zu erhalten.

Die Kreditkosten setzen sich folgendermaßen zusammen:
• Zinsen für einen Kredit (= Nominalzinssatz in Prozent x Kreditsumme x Laufzeit : 100)
• (optionale) Bearbeitungsgebühren (= Bearbeitungsgebühr in Prozent x Kreditsumme : 100)
• (optionale) Gebühr für eine Restschuldversicherung

Vereinfachter gesagt ist unter den Kreditkosten jener Betrag zu verstehen, der nach Abzug der Kreditsumme vom Gesamtkreditbetrag übrig bleibt. Liegt der Gesamtkreditbetrag beispielsweise bei 14.000 Euro und die Kreditsumme bei 10.000 Euro beträgt die Differenz − also die Kreditkosten − 4.000 Euro.

Der Nettodarlehensbetrag kann ermittelt werden, indem die Kreditkosten vom Gesamtkreditbetrag abgezogen werden. Die Zahlen der vorherigen Beispielrechnung aufgreifend, rechnet man: 14.000 Euro - 4.000 Euro = 10.000 Euro. Es handelt sich dabei also um die Auszahlungssumme bzw. die Kreditsumme.

Beispiel zur Berechnung des effektiven Jahreszinssatzes

Herr Liebich möchte einen Kredit für 10.000 Euro (= Nettodarlehensbetrag) aufnehmen. Die Gesamtkosten will er innerhalb von 60 Monaten zurückzahlen. Zwei Darlehen hat er in die engere Auswahl aufgenommen: Darlehen A verursacht inklusive Restschuldversicherung Kreditkosten von 2.000 Euro. Ausgehend von diesen Werten kann der effektive Jahreszins folgendermaßen berechnet werden:

eff. Jahreszins = (2.000 : 10.000) x (24 : 61) x 100 = 7,8 %

Darlehen B beinhaltet ebenfalls eine Restschuldversicherung, aber auch eine Bearbeitungsgebühr, sodass die Kreditkosten hier 5.000 Euro betragen. Entsprechend erhöht sich der Zinssatz:

eff. Jahreszins = (5.000 : 10.000) x (24 : 61) x 100 = 19,5 %

Wozu ist der effektive Jahreszins gut?

Für Verbraucher stellt der jährliche Effektivzinssatz eine zuverlässige und aussagekräftige Orientierungshilfe auf der Suche nach dem günstigsten Kredit dar. Banken sind nach den EU-Kreditlinien für Verbraucherkredite dazu verpflichtet, in ihren Kreditangeboten den Effektivzins auszuweisen. Bieten sie bonitätsabhängige Darlehen an, müssen sie den Zweidrittelzins angeben. Dieser Wert gibt Auskunft darüber, welchen Jahreseffektivzins im Durchschnitt zwei Drittel aller Verbraucher erhalten. Auf der Suche nach dem perfekten Darlehen sollten Verbraucher jedoch nicht nur den Effektivzins beachten, sondern sich auch über die Möglichkeit kostenloser Sonder- oder Gesamttilgungen informieren.