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Mit einem zweiten Kreditnehmer gewähren Banken wahrscheinlicher einen Kredit. Foto: Eric Audras/gettyimages
Stefan Fang hat endlich den Uni-Abschluss in der Tasche und schon den ersten Job. Sein Einstiegsgehalt: 1.500 Euro netto. Für seine neue Arbeitsstelle muss er in eine andere Stadt ziehen. Die Wohnung hat er schon gefunden, doch so ein Umzug inklusive neuer Möbel ist teuer. Insgesamt, so hat er sich ausgerechnet, fallen Kosten im Wert von rund 7.500 Euro an. 7.500 Euro sind für Fang aber eine Menge Geld – Geld, das er nicht mehr hat, denn nach dem Auslandssemester letztes Jahr ist von Fangs Erspartem nicht viel übriggeblieben. Also einen Kredit aufnehmen, beschließt Fang. Allerdings ist seine Aussicht darauf wegen seines niedrigen Einkommens und der Probezeit gering. Dennoch hat der fiktive Protagonist in dieser kurzen Geschichte – wie alle Verbraucher, die allein nur schwer ein Darlehen bekommen – die Möglichkeit, sein Vorhaben in die Tat umzusetzen: mit einem zweiten Kreditnehmer. Seine Mutter Margot hat Fang schon gefragt und sie hat sich bereit erklärt, ihrem Sohn bei der Finanzierung zu helfen.
Aber wie genau funktioniert das eigentlich? Wir erklären, was ein zweiter Kreditnehmer bringt, wie die Kreditbeantragung zu zweit abläuft, was zwei Kreditnehmer beachten müssen und welches Szenario besonders Ehepaare bedenken sollten.
Die Frage, wieso Fang beispielweise seine Mutter als zweiten Kreditnehmer hinzunehmen soll, ist einfach beantwortet: Mit ihrem Gehalt erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass die Bank seine Kreditanfrage annimmt. Sollte Stefan nämlich nicht mehr in der Lage sein, die fälligen Tilgungsraten zu zahlen, steht der Bank das Einkommen seiner Mutter als Sicherheit zur Verfügung.
Aber auch, wenn Stefan Fang den Umzug und die Möbel alleine finanzieren könnte, täte er gut daran, das Darlehen gemeinsam mit seiner Mutter aufzunehmen. Denn ein zweiter Darlehensnehmer hat zwei entscheidende Vorteile: Bei bonitätsabhängigen Zinsen bietet die Bank einen günstigeren Zinssatz an und zwei Kreditnehmer können sich in der Regel eine höhere Kreditsumme leihen. Der zweite Kreditnehmer kann der Partner, ein Freund, das volljährige Kind oder wie in unserem Beispiel ein Elternteil sein. Wenn beide Kreditnehmer ausreichend verdienen, geht die Bank von einem größeren Gesamteinkommen aus – für die Bank sinkt damit das Risiko, dass die Raten nicht planmäßig zurückgezahlt werden. Und je geringer dieses Risiko, desto günstiger das Darlehen bei bonitätsabhängiger Verzinsung und desto höher die Bereitschaft der Bank, höhere Beträge zu verleihen.
Dass es sich lohnt, einen zweiten Kreditnehmer ins Boot zu holen, belegt auch eine Studie von CHECK24. Demzufolge erhielten Paare erhielten ein Darlehen über 10.000 Euro bei 84 Monaten Laufzeit im Jahr 2016 zu einem effektiven Jahreszins von 4,18 Prozent. Der durchschnittliche Kreditnehmer, der sich über CHECK24 denselben Betrag lieh, zahlte zu dem Zeitpunkt 4,60 Prozent Zinsen effektiv pro Jahr. Unterm Strich sparten Paare im Vergleich zu einem einzelnen Kreditnehmer 157 Euro.
Im Online-Antrag müssen sowohl Stefan als auch Margot angeben, wo sie wohnen, ob sie Miete zahlen oder eine eigene Immobilie bewohnen, wo sie arbeiten, über welche festen Einnahmen sie verfügen und welche Ausgaben monatlich bei ihnen anfallen. Die Bank prüft anhand dieser Angaben die Bonität beider Kreditnehmer. Zusätzlich holt sie Informationen bei Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa ein.
Sobald die beiden das Darlehen final beantragt haben, meldet die Bank dies der Schufa. Die Schufa vermerkt das Merkmal „Anfrage Kredit“ in Stefans und Margots Akte, egal ob der Kredit gewährt oder abgelehnt wird. Das bloße Einholen eines unverbindlichen Angebots wird ebenfalls gespeichert – allerdings als schufaneutrale Konditionenanfrage.
Wenn Stefan und seine Mutter das Postident-Verfahren ausgewählt haben, müssen sich beide am Postschalter mit ihren Personalausweisen legitimieren. Jeder bekommt einen eigenen Postident-Coupon, mit dem er sich bei der Post ausweisen kann. Zusätzlich müssen sie der Bank nachweisen, dass sie die fälligen Raten auch zahlen können. Dafür lassen sie dem Institut, sofern es nicht die Hausbank ist, Kontoauszüge und Gehaltszettel zukommen.
Nutzen sie das Videoident-Verfahren, sparen sich beide den Gang zur Postfiliale und damit Zeit. Unabhängig voneinander können sie sich per Videoident-Verfahren legitimieren. In der Antragsstrecke geben beide ihre E-Mail-Adresse an und erhalten anschließend jeweils einen Link per E-Mail oder bekommen bei ihrem CHECK24 Kundenkonto jeweils einen Einstiegslink pro Person geschickt, der zum Videoanruf einlädt. Während des Videoanrufs können sich beide ausweisen und identifizieren. Wenn sie einen volldigitalen Kreditabschluss durchführen, dann leisten beide während des Videoident-Verfahrens die digitale Unterschrift, auch QES (Qualifizierte Elektronische Signatur) genannt.
Wie bei allen Kreditanfragen müssen Stefan und Margot zeigen, dass sie sich den Kredit leisten können, beispielsweise mit ihren Kontoauszügen und Gehaltszetteln. Beim volldigitalen Kredit ist das je nach Bank schon mit dem digitalen Kontoblick erledigt. Hierbei gibt Stefan seine Zugangsdaten zum Onlinebanking im CHECK24 Kundenkonto an. Das gleiche macht seine Mutter Margot, die dafür kein eigenes Kundenkonto beim Vergleichsportal benötigt. Bei manchen Banken müssen die Fangs die erforderlichen Dokumente, wie zum Beispiel Gehaltsnachweise, zusätzlich einscannen und über Stefan Fangs Kundenkonto bei CHECK24 hochladen.
Die Bank überweist die Kreditsumme auf das Girokonto des ersten Kreditnehmers. Da auch von diesem Konto die monatliche Rate abgebucht wird, ist es von Vorteil, wenn der erste Kreditnehmer derjenige ist, der über das höhere Einkommen verfügt. Das verhindert, das eine Rate mangels Deckung einmal nicht eingezogen werden kann.
Die Fangs könnten sich überlegen, ob sie die besserverdienende Margot als erste Kreditnehmerin angegeben und Stefan, der das Geld eigentlich benötigt, als zweiten Kreditnehmer. Das wäre allerdings umständlich, da Margot die Kreditsumme auf das Konto ihres Sohnes transferieren müsste, damit er sich die Wohnungseinrichtung kaufen kann. Außerdem müsste Stefan die Raten monatlich auf das Konto seiner Mutter überweisen, da die Bank das Geld von Margots Konto einzieht. Wenn Stefan sich die Raten selbst leisten kann, ist es praktikabler, wenn er der erste Kreditnehmer ist und die Bank seine Mutter als Absicherung sieht.
Wenn zwei Personen zusammen einen Ratenkredit aufnehmen, sollten sie sich bewusst sein, dass beide als Gesamtschuldner auftreten. Demnach haften beide gleichermaßen. Konkret bedeutet das im Falle der Fangs: Sollte Stefan oder seine Mutter arbeitslos werden, kommt jeweils der andere Kreditnehmer allein für die restlichen Raten auf.
Deshalb sollten sich beide Kreditnehmer schon vor dem Abschluss klare Regeln aufstellen, wie sie mit einer solchen Situation umgehen wollen. Denkbar wäre, dass die beiden ausgemacht haben, dass Stefan seiner Mutter bei einem zwischenzeitlichen Ausfall das Geld nachträglich zahlen muss.
Und wie verhält es sich, wenn die beiden Kreditnehmer gar nicht blutsverwandt sind? Was passiert zum Beispiel, wenn sich ein verheiratetes Paar, das gemeinsam einen Kredit aufgenommen hat, während der Rückzahlung scheiden lässt? Kurzgefasst: Dann verändert sich am oben beschriebenen Grundsatz nichts. Die Bank kann von jedem einzelnen Kreditnehmer die Erfüllung sämtlicher Ansprüche fordern.
Ein Beispiel: Ein Ehepaar hat einen Kredit in Höhe von 25.000 Euro für 84 Monate aufgenommen und zahlt dafür 3,56 Prozent Zinsen effektiv im Jahr. Zum Zeitpunkt der Scheidung – fast vier Jahre danach – beträgt die Restschuld noch rund 12.000 Euro. Die Frau kann nur 100 Euro an monatlicher Rate zahlen, somit kommt ihr Ex-Mann für die restlichen 236 Euro pro Monat auf, um die monatliche Gesamtrate von 336 Euro weiterhin aufrecht zu erhalten. Für die Bank ist es unerheblich, in welcher Beziehung die zwei Kreditnehmer zueinanderstehen. Ob noch etwaige Zahlungsansprüche für den Ex-Mann gegenüber seiner Frau bestehen oder sie nichts übernehmen muss, hängt davon ab, ob und was sie miteinander vereinbart haben beziehungsweise wofür die Kreditsumme genutzt wurde.
Alle Institute verlangen, dass beide volljährig sind. Sehr viele Banken verlangen, dass beide Kreditnehmer sämtliche folgender Anforderungen erfüllen müssen, bei einigen Ausnahmen reicht es, wenn einer der beiden Kreditnehmer den Anforderungen gerecht wird:
✓ Der/die Kreditnehmer handelt/n auf eigene Rechnung.
✓ Der/die Kreditnehmer hat/haben seinen/ihren Wohnsitz seit mindestens drei Jahren in Deutschland.
✓ Der/die Kreditnehmer hat/haben eine deutsche Bankverbindung.
✓ Ein eventuell befristetes Anstellungsverhältnis darf nicht innerhalb der Kreditlaufzeit enden.
✓ Der/die Kreditnehmer hat/haben keine negativen Schufa-Einträge.
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