Das VideoIdent-Verfahren ermöglicht Ihnen die Legitimation von zu Hause aus. Ein Mitarbeiter begleitet Sie durch den Prozess. Lesen Sie, was Sie dazu benötigen und was Sie dabei beachten sollten.
Egal, ob Sie über CHECK24 eine neue Kreditkarte, ein Girokonto oder einen Kredit abschließen – in den meisten Fällen können Sie den Prozess komplett digital abwickeln und müssen keine Dokumente ausdrucken und verschicken. Somit leisten Sie auch die Signatur elektronisch. Bequem, sicher und schnell.
Um den Abschluss von Verträgen einfacher zu gestalten, hat der Gesetzgeber Möglichkeiten zum Erstellen elektronischer Unterschriften vorangetrieben. Dabei gibt es verschiedene Sicherheitsstufen. Je nachdem, wofür die Unterschriften geleistet werden, ist die Sicherheitsstufe vorgegeben, damit ein so unterschriebener Vertrag rechtsgültig wird. Um zum Beispiel Kreditverträge abzuschließen, ist der höchste Sicherheitsstandard der digitalen Signatur, die Qualified Electronic Signature (QES), nötig. Nur dieser Standard entspricht laut Abschnitt 4, Artikel 25 der Verordnung Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments der gleichen Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift.
Schließen Sie mit diesem Verfahren einen Vertrag ab, ist eine vorangehende Identitätsprüfung Voraussetzung. Im Hintergrund werden alle Daten verschlüsselt und zudem spezielle Sicherheitszertifikate und ein Zeitstempel erstellt, um Sie eindeutig dem Vertrag zuzuordnen. Für Sie ist die Methode jedoch schnell und unkompliziert.
Elektronische Unterschriften können auf verschiedene Arten – je nach Anbieter – geleistet werden. Darunter mithilfe biometrischer Daten wie Gesichtserkennung oder Fingerabdruck oder indem gleichzeitig zwei verschiedene digitale Schlüssel erstellt werden, die nur die unterschreibende Person und der Empfänger erhalten. Wenn Sie einen Kreditvertrag oder eine Kreditkarte über CHECK24 abschließen, begegnet Ihnen für gewöhnlich das PIN- und TAN-basierte Verfahren. Sie geben im Anschluss an die Legitimation eine Transaktionsnummer (TAN) als elektronische Unterschrift über Ihr Smartphone ein.
Voraussetzung für qualifizierte elektronische Signaturen ist immer eine erfolgreich durchgeführte Legitimation. Für die elektronische Unterschrift benötigen Sie eine gültige Mobilfunknummer, um die Transaktionsnummer per SMS empfangen zu können. Den Vorgang selbst können Sie wahlweise am PC, Laptop, Tablet oder Smartphone durchlaufen.
Digitale Signaturen können laut Gesetz die händische Signatur ersetzen. Ist eine händische Unterschrift gesetzlich erforderlich, kann nur das QES-Verfahren, also die Qualifizierte elektronische Signatur, diese ersetzen. Ansonsten kann auch ein Verfahren mit geringeren Anforderungen ausreichend sein. Bei einigen Verträgen sind elektronische Signaturen nicht zulässig. Dazu gehört zum Beispiel die Erklärung einer Bürgschaft.
Sie können Verträge am heimischen PC oder unterwegs vom Handy oder Tablet aus mit der digitalen Signatur unterzeichnen – auch nach Feierabend oder am Wochenende.
Ihre Daten werden nach höchsten technischen Standards verschlüsselt – bei der Übertragung, der Speicherung und der Bearbeitung der digitalen Signatur.
Die digitale Signatur erstellen Sie in nicht einmal einer Minute.
Die elektronische Unterschrift ist für Sie vollständig kostenlos.
Bei der qualifizierten elektronischen Signatur genügt es, dem Vertrag – egal ob zum Abschluss eines Kredits, einer Kreditkarte oder eines Girokontos – durch Eingabe der Transaktionsnummer zuzustimmen. Die klassische Unterschrift per Hand und der anschließende Postversand entfallen damit. Durch die digitale Identifikation wird zunächst ein Zertifikat erstellt, das Ihnen zugeordnet werden kann. Dieses bestätigen Sie, indem Sie mit der einmalig versendeten TAN elektronisch unterschreiben.
Rechtlich gesehen ist es kein Unterschied, ob Sie einen Vertrag händisch auf Papier oder mit der qualifizierten elektronischen Signatur digital unterschreiben.
Hinweis: Abhängig von der gewählten Bank kann der Vorgang in Details von der Darstellung abweichen.
Verlangt die Bank eine digitale Unterschrift, ist der Ablauf im Grundsatz immer gleich, egal, ob Sie über CHECK24 einen Kredit, eine Kreditkarte oder ein Girokonto abschließen. Er kann von Bank zu Bank in der Optik variieren und ist nicht zwingend als eigenständiger Prozess erkennbar, weil er sich direkt an die Legitimation anschließt.
Wenn Sie einen Vertrag digital abschließen, müssen Sie sich in der Regel legitimeren. Dazu nutzen Sie, je nach Bank, das VideoIdent oder SofortIdent-Verfahren.
Die elektronische Signatur leisten Sie im Anschluss an die Legitimation. Dazu erhalten Sie einen Transaktionscode per SMS an die angegebene Mobilfunknummer.
Geben Sie den Code in die Maske ein. So bestätigen Sie den Vertrag und haben damit elektronisch unterschrieben. Die digitale Unterschrift ist rechtsgültig.
Über CHECK24 können Sie Ihren Kredit komplett digital abschließen – vom ersten Vergleich der Angebote bis zur digitalen Unterschrift. Auch benötigte Dokumente laden Sie einfach hoch, anstatt Sie auszudrucken und per Post zu versenden. Noch einfacher geht es, wenn Sie Ihr Gehaltskonto während des Prozesses verbinden. So erhalten Banken einen Einblick in die wichtigsten Unterlagen und können Ihnen maßgeschneiderte Angebote machen. Die Legitimation und die Unterschrift erstellen Sie digital. Dabei ersetzt die qualifizierte elektronische Signatur die händische Unterschrift: Den Kreditvertrag unterzeichnen Sie schließlich durch Eingabe der Transaktionsnummer (TAN), die Sie als SMS erhalten.
Bei zwei Kreditnehmern müssen beide ihre Identität bestätigen und den Vertrag unterschreiben, damit dieser rechtsgültig wird. Dazu erledigen sie die Schritte der Legitimation und der elektronischen Unterschrift jeweils separat.
Ihre Daten sind während des gesamten Prozesses geschützt. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gibt in Bezug auf elektronische Signaturen strenge Richtlinien vor. Für die der elektronischen Unterschriften vorausgehenden Legitimation ist der Abgleich von Name, Vorname, Adresse und Geburtsdatum mit Ihren Ausweisdaten notwendig. Darüber hinaus wird für den Versand der TAN für die digitale Unterschrift Ihre Mobiltelefonnummer benötigt. Mit Ihrer Zustimmung werden diese Daten ausschließlich an das Unternehmen weitergeleitet, das die Identifikation durchführt.
Nach der Identifikation und dem Unterzeichnen werden die Daten an die Bank weitergeleitet, bei der Sie den Vertrag abschließen. Das durchführende Unternehmen gewährleistet die Sicherheit Ihrer personenbezogenen Daten durch Verschlüsselung bei der Übertragung der elektronischen Signatur.
Wenn die elektronische Signatur zum Abschluss eines Produkts angeboten wird, sollten Sie nach erfolgreichem VideoIdent direkt zur elektronischen Signatur weitergeleitet werden. In Ausnahmefällen kann es dabei aus technischen Gründen zu kurzen Verzögerungen kommen. In einem solchen Fall lohnt es sich meist, den Prozess später erneut zu starten.
Sie können Ihren Kreditvertrag volldigital abschließen, wenn die Bank dies in Kooperation mit CHECK24 anbietet. Bevor Sie den Kreditvertrag elektronisch unterschreiben können, müssen Sie das Darlehen über CHECK24 beantragt und ein Angebot der Bank erhalten haben. Haben Sie den Online-Antrag ausgefüllt, können Sie sich per VideoIdent oder SofortIdent ausweisen und elektronisch unterschreiben.
Nachdem Sie einen Kredit volldigital abgeschlossen haben, erhalten Sie das Geld – je nach Bank – in der Regel innerhalb von ein bis zwei Bankarbeitstagen. Sollte es länger als angegeben dauern, liegt wahrscheinlich ein technisches Problem vor. In einem solchen Fall kann Ihnen Ihr Berater weiterhelfen, dessen Kontaktdaten Sie in der von uns erhaltenen E-Mail finden.
Die Banken, die die elektronische Unterschrift anbieten, arbeiten dafür mit verschiedenen zertifizierten Unternehmen zusammen. Die elektronische Unterschrift führen Sie mit dem Verfahren des Anbieters durch, der Sie auch bei der vorangehenden Videoidentifikation betreut. Je nach Bank handelt es sich dabei um die Anbieter IDnow GmbH oder die WebID Solutions GmbH. Nutzen Sie SofortIdent zur Legitimation, wird das Verfahren durch CHECK24 zur Verfügung gestellt. Um das Verfahren der qualifizierten elektronischen Signatur anbieten zu können, müssen Unternehmen strenge staatlich vorgegebene Sicherheitsvorschriften einhalten.
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