Eine Restschuldversicherung, oft auch Restkreditversicherung genannt, ist eine spezielle Form der Risikolebensversicherung. Bei Kreditaufnahme wird dem Kreditnehmer die Police zur Absicherung der Kreditraten im Falle von Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und für seinen Todesfall zusätzlich angeboten. Da die Versicherung den Kredit verteuert, sollten Kreditnehmer genau prüfen, ob die Versicherung für sie unbedingt notwendig ist.
Durch eine Restschuldversicherung lassen sich verschiedene Szenarien absichern, die sich entweder einzeln abschließen oder individuell kombinieren lassen:
Bei einem Kreditvertrag und der Restschuldversicherung handelt sich um zwei unabhängige Verträge. Allein der Kunde entscheidet, ob er seinen Kreditvertrag mit einer Restschuldversicherung absichern möchte oder nicht.
In der Verbraucherkreditrichtlinie aus dem Jahr 2010 ist geregelt, dass eine Kreditvergabe nicht zwingend mit dem Abschluss einer Restschuldversicherung verknüpft sein darf. Koppelt die Bank die Vergabe des Kredits dennoch an den Abschluss dieser Police (ohne Bedarfsabfrage nach der Maßgabe „ohne Versicherung kein Kredit), ist die Bank verpflichtet, die Kosten dafür in den effektiven Jahreszins einzurechnen. Ab 2025 soll zudem eine "Sieben-Tage-Wartefrist" in Kraft treten. Das Zukunftsfinanzierungsgesetz sieht demnach vor, dass Restschuldversicherungen für einen Kredit frühestens eine Woche nach Kreditabschluss angeboten werden dürfen.
Die Restschuldversicherung ist erheblich in Kritik geraten, das Für und Wider ist jedoch immer individuell abzuwägen. Sie schützt einerseits bei Verdienstausfällen, kann den Kredit an sich aber auch deutlich verteuern.
💡 Die Kosten für die Versicherung werden meist auf den Kreditbetrag in einer Summe hinzuaddiert. Dadurch verteuert sich der Kredit.
💡Kreditnehmer sollten im Vorfeld prüfen, welchen Versicherungsumfang sie abdecken möchten und auf etwaige Ausschlussklauseln achten.
💡Wartezeiten beachten! Manche Policen zahlen erst nach einer Karenzzeit. Das bedeutet, dass Leistungen erst nach einer gewissen Sperrfrist in Anspruch genommen werden können.
Gerade für Kreditnehmer mit schlechter Bonität, im fortgeschrittenen Alter oder mit gesundheitlichen Vorerkrankungen kann eine Restschuldversicherung zweckmäßig sein. Grundsätzlich ist diese Absicherung aber nur bei großen Kreditsummen sinnvoll, da sie über eine lange Laufzeit zurückgezahlt werden.
Für kleinere Kreditbeträge ist eine Absicherung nicht ratsam, da die Kosten für die Versicherung im Vergleich zur Wahrscheinlichkeit eines Versicherungsfalls zu hoch sind.
Eine Risikolebensversicherung sichert Hinterbliebene im Todesfall der versicherten Person ab. Die Auszahlung erfolgt in einer Summe. Die Risikolebensversicherung ist meist günstiger als eine Restschuldversicherung.
Versicherer überprüfen jedoch den Versicherten im Hinblick auf ihr Zahlungsrisiko. Sie fragen Lebensumstände und den aktuellen Gesundheitszustand ab. Ein höheres Risiko für die Versicherung führt somit zu höheren Beitragszahlungen.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert den Versicherungsnehmer finanziell ab, wenn er seinen Beruf aufgrund eines Unfalls oder im Krankheitsfall nicht mehr ausüben kann. Sie soll also dann eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente zahlen, wenn die versicherte Person berufsunfähig wird. Um Risikozuschläge und Ausschlüsse zu vermeiden, sollte die Versicherung in jungen Jahren abgeschlossen werden. Menschen in Risikoberufen oder mit Vorerkrankungen werden bei den Versicherungsgesellschaften häufig nicht angenommen.
Die Unfallversicherung versichert körperliche Schäden nach Unfällen und zahlt eine lebenslange Rente oder eine Einmalzahlung. Die Beiträge sind im Vergleich zur Risikolebensversicherung teuer. Mit dem Geld aus der Versicherung könnten auch Kreditraten weiterbezahlt werden. Oftmals beinhalten private Unfallversicherungen hohe Ausschlussklauseln, wodurch die Auszahlung von Leistungen abgelehnt werden kann.
Eine weitere Möglichkeit, sich gegen die finanziellen Risiken bei Verlust der Arbeitskraft abzusichern, bietet der Einkommensschutz24. Die Versicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Zahlungsschwierigkeiten. Die Leistung steht ihm im Schadensfall zur freien Verfügung, sie ist nicht an eine spezielle Zahlungsverpflichtung gebunden und kann somit flexibel eingesetzt werden.
Beim Widerruf (= Rücktritt) wird ein wirksam abgeschlossener Vertrag rückwirkend aufgelöst. Bei einer Kündigung wird der laufende Vertrag unter Einhaltung einer bestimmten Kündigungsfrist oder zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet.
Der Vertrag kann nach Abschluss mittels des Widerrufsrechts innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Wurde der Todesfall versichert, beträgt die Widerrufsfrist sogar 30 Tage.
Es empfiehlt sich zu prüfen, ob die Widerrufsfrist überhaupt zu laufen begann: Oftmals kommt es zu Fehlern in den Widerrufsbelehrungen, was zur Folge hat, dass die Frist noch gar nicht begonnen hat. Verbraucher müssen gemäß § 7a Absatz 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) seit Februar 2018 zusätzlich eine Woche nach Vertragsabschluss erneut in Textform über das Widerrufsrecht informiert werden. Zudem muss der Anbieter erneut das Produktinformationsblatt zur Verfügung stellen. Die Widerrufsfrist beginnt nicht vor Zugang dieser Unterlagen.
Kündigung
Ist die Widerrufsfrist verstrichen, besteht die Möglichkeit, die Restschuldversicherung für den Kredit abhängig vom jeweiligen Vertrag zu kündigen:
Wichtig: Insofern Sie selbst keinen direkten Vertrag mit der Versicherung geschlossen haben müssen Sie für den Fall, dass eine schriftliche Kündigung notwendig ist, die Bank bitten, diese für Sie zu kündigen.
Laut der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bekommt der Versicherungsnehmer bei Widerruf den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien erstattet. Ist der Hinweis auf das Widerrufsrecht und die Rechtsfolgen durch den Versicherer unterblieben, muss der Versicherer zusätzlich die für das erste Jahr des Versicherungsschutzes gezahlten Prämien erstatten.
Bei Kündigung der Restschuldversicherung können Verbraucher unter Umständen Rückerstattungen geltend machen. Manche Versicherungen schließen Beitragsrückerstattung jedoch vollständig aus.
Es empfiehlt sich immer, im Vorfeld eines Versicherungsabschlusses zu prüfen, ob das zu versichernde Risiko bereits durch eine andere bestehende Versicherung abgedeckt ist.
Ob eine Restschuldversicherung für einen Kredit sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Im Vorfeld gilt es zu überlegen, welche Risiken der Kunde versichern möchte und wie viel ihn das kostet. Sind eventuelle Einkommensausfälle bereits durch bestehende Policen abgedeckt, ist eine Restschuldversicherung überflüssig. Wer sich unsicher ist, kann sich kostenlos informieren und vom CHECK24 Kundenservice beraten lassen unter 089 24 24 11 24.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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