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Kredite von der Steuer absetzen

Kredite von der Steuer absetzen

Das Wichtigste um Kredite von der Steuer abzusetzen

  • Nur wenige Kredite von Privatpersonen können von der Steuer abgesetzt werden.
  • Steuerlich relevant sind nur die gezahlten Kreditzinsen, nicht aber der Tilgungsanteil.
  • Um einen Kredit von der Steuer absetzen zu können, muss ein bestimmter Verwendungszweck erfüllt sein. 

Die Finanzierung von Projekten und Anschaffungen durch Kredite ist für viele Menschen ein üblicher Weg, um ihre finanziellen Ziele zu erreichen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Kredite sogar von der Steuer abgesetzt werden. Dieser Ratgeber beschreibt, welche Kosten im Zusammenhang mit Krediten steuerlich geltend gemacht werden können und welche Kredite sich besonders für eine steuerliche Entlastung eignen.

Was bei einem Kredit absetzbar ist

Welche Kosten im Zusammenhang mit einem Kredit können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden?

Zinsen

Die Zinsen, die Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer an die Bank zahlen, sind unter bestimmten Voraussetzungen absetzbar. Zinsen gelten als sogenannte Geldbeschaffungskosten und können in der Steuererklärung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden.

Tilgung

Die Tilgungsleistung ist der Teil der monatlichen Kreditrate, der den Kreditbetrag mit der Zeit verringert. Da die Tilgung bei Erhalt des Darlehens nicht versteuert wurde und somit keine Einnahme darstellt, kann die Tilgungsleistung auch nicht als Ausgabe steuerlich berücksichtigt werden. Daher ist es wichtig, dass der Kreditnehmer die zu zahlenden Zinsen und Tilgungsbeträge getrennt voneinander ausweist, um Rückfragen vom Finanzamt zu vermeiden.

Gut zu wissen

Kredit- oder Bearbeitungsgebühren dürfen von Banken heute nicht mehr erhoben werden und sind unzulässig. Wurden dennoch Gebühren berechnet, können Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer diese zurückfordern. Außerdem sollte der Kredit widerrufen werden, da es sich anscheinend um ein unseriöses Angebot handelt.

Betriebsausgaben und Werbungskosten

Grundsätzlich können Kreditkosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass diese Aufwendungen nicht mit einer privaten Nutzung kollidieren:

  • Betriebsausgaben

    Betriebsausgaben können von Unternehmen und Selbstständigen abgezogen werden. Sie mindern den Gewinn und damit die Steuerlast.

  • Werbungskosten

    Werbungskosten können von Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären abgezogen werden. Sie mindern das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast.

  • Sondertilgung

    Auch eine Sondertilgung stellt eine Tilgungsleistung dar und kann steuerlich nicht berücksichtigt werden. Wer das Darlehen jedoch zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung aufgenommen hat, kann die Darlehenszinsen als Werbungskosten absetzen. Eine Sondertilgung würde die Zinslast senken und damit den Steuereffekt noch weiter verringern.

    Wann sind Kreditzinsen absetzbar?

    Zinsen für einen Kredit sind nur dann abzugsfähig, wenn der Kredit in direktem Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften steht oder zum Zwecke des altersgerechten Umbaus aufgenommen wurde. Diese Voraussetzungen sind zum Beispiel erfüllt, wenn es sich um ein Darlehen handelt,

    • für den Kauf einer Immobilie, die anschließend vermietet wird, oder für die Modernisierung einer vermieteten Immobilie.
    • zur Aufnahme oder Erweiterung einer selbstständigen Tätigkeit.
    • um eine Aus- oder Weiterbildung sowie ein Studium mit einem Bildungskredit oder einem Studienkredit zu finanzieren.
    • um einen altersgerechten Umbau wie den Einbau eines Treppenlifts zu finanzieren.
    • um als Selbstständiger einen Firmenwagen zu kaufen.
    • um Betriebsmittel anzuschaffen oder eine Betriebsimmobilie zu renovieren.

    Diese Kredite können Sie von der Steuer absetzen

    Immobilienkredit absetzen

    Immobilienkredite

    Vermieter können Kreditzinsen jährlich als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Wird ein Reihenhaus gekauft und ein Teil davon selbst bewohnt, muss der Käufer dem Finanzamt exakt darlegen, wie viel Zinsen auf den vermieteten Teil entfallen. Neben den genauen Angaben im Kaufvertrag sollten auch zwei getrennte Girokonten eingerichtet werden, um die Ausgaben und Einnahmen der vermieteten Immobilie leichter nachweisen zu können. Nur so akzeptiert das Finanzamt die Ausgaben in voller Höhe und rechnet im Zweifel nicht selbst nach, was für den Steuerzahler oft ungünstiger ist.

    Immobilienkredite können sowohl von Arbeitnehmern als auch von Selbstständigen abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass die Immobilie betrieblich genutzt oder vermietet wird.

    CHECK24 Tipp

    Bei einem Immobilienkredit sind auch die Kosten für die Vermittlung des Kredits absetzbar, also die Provision für den Kreditvermittler, die Kosten für die Bonitätsprüfung und die Notargebühren.

    Immobilienkredit für eine Zweitwohnung absetzen

    Immobilienkredit für eine Zweitwohnung

    Eine weitere steuerliche Abzugsmöglichkeit besteht bei Darlehen für eine aus beruflichen Gründen notwendige Zweitwohnung und den damit verbundenen Kosten, wie zum Beispiel:

    • Umzugskosten
    • Maklerprovisionen
    • Renovierungskosten
    • Miete oder Nebenkosten
    Autokredite absetzen

    Autokredite

    Zinsen für einen Autokredit können von Selbstständigen abgesetzt werden, wenn das Auto betrieblich genutzt wird. In diesem Fall können Selbstständige die Kreditzinsen als Betriebsausgaben absetzen. Bei Arbeitnehmern und anderen Steuerpflichtigen sind die Zinsen nur abziehbar, wenn das Auto beruflich genutzt wird und die Aufwendungen für die Nutzung des Autos als Werbungskosten geltend gemacht werden können.

    CHECK24 Tipp

    Ob Zinsen für einen Autokredit steuerlich geltend gemacht werden können, hängt von bestimmten Voraussetzungen ab. Entscheidend ist, zu welchem Zweck das Fahrzeug angeschafft wurde und wie es genutzt wird.

    Wird das Auto zur Erzielung von Einkünften benötigt? Vor allem bei Privatpersonen verlangt das Finanzamt ein Fahrtenbuch, aus dem hervorgeht, wann und wie oft das Fahrzeug beruflich genutzt wurde. Kreditzinsen sind nicht absetzbar, wenn das Auto nur für den Weg zur Arbeit genutzt wird. Hierfür gibt es die sogenannte Entfernungspauschale.

    Bildungskredite absetzen

    Bildungskredite

    Die Zinsen für einen Bildungskredit können von Steuerpflichtigen, die den Kredit zur Finanzierung einer Ausbildung oder eines Studiums aufgenommen haben, steuerlich geltend gemacht werden. Die Tilgungsraten können dagegen wie bei Privatkrediten weder als Werbungskosten noch als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt auch für BAföG-Darlehen.

    Welche Kosten eines Bildungskredits erkennt das Finanzamt an?

    Die Zinsen für einen Bildungskredit können als Sonderausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden. Als Sonderausgaben sind sie bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro pro Jahr abzugsfähig. Als Werbungskosten sind sie in unbegrenzter Höhe abzugsfähig. (Stand 01/2024)

    Neben den Zinsen können auch die Kosten für die Ausbildung oder das Studium selbst steuerlich geltend gemacht werden. Dazu gehören zum Beispiel:

    • Studiengebühren
    • Kosten für Bücher, Lern- und Arbeitsmittel
    • Fahrtkosten zur Ausbildung oder zum Studium
    • Verpflegungs- und Übernachtungskosten während der Ausbildung oder des Studiums
    So viel Steuerersparnis ist beim Bildungskredit möglich – ein Beispiel  

    Steuerersparnis = Werbungskosten * Steuersatz
    Steuerersparnis = 1.000 Euro * 0,24
    Steuerersparnis (Schätzwert) = 240 Euro

    (Berechnungsgrundlage: Die Berechnung mit 24 Prozent ergibt sich aus dem aktuellen Einkommensteuertarif.)
    CHECK24 Tipp

    Die Zinsen für einen Bildungskredit können zu einer erheblichen Steuerersparnis führen. Wer einen Bildungskredit aufgenommen hat, sollte daher prüfen, ob er die Zinsen steuerlich geltend machen kann.

    Sonstige Ratenkredite absetzen

    Sonstige Ratenkredite

    Zinsen für andere Ratenkredite sind bei Selbstständigen ebenfalls abzugsfähig, wenn der Kredit betrieblich genutzt wird. Bei Arbeitnehmern und anderen Steuerpflichtigen sind die Zinsen nur dann abzugsfähig, wenn der Kredit für berufliche Zwecke verwendet wird und die Aufwendungen für die Verwendung des Kredits als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Dazu gehören zum Beispiel Kredite für die Anschaffung von Arbeitsmitteln oder Betriebsausstattung oder Kredite für die Existenzgründung.

    Kreditzinsen in der Steuererklärung absetzen

    Kreditzinsen werden in der Anlage N oder Anlage G der Steuererklärung eingetragen. Selbstständige verwenden die Anlage N und tragen dort die Zinsen als Betriebsausgaben ein, wenn der Kredit für die Selbstständigkeit aufgenommen wurde. In der Anlage G werden die Zinsen als Werbungskosten eingetragen, wenn es sich dabei um einen Kredit für die Ausbildung oder Weiterbildung handelt.

    Folgende Informationen und Nachweise sollten Steuerzahler bereithalten

    Verwendungszweck
    Aus dem Vertrag muss hervorgehen, wofür der Kreditbetrag verwendet wird.
    Kreditvertrag
    Neben dem Verwendungszweck dient der Kreditvertrag als Nachweis über die Kredithöhe und die Rückzahlungsdauer.
    Rechnungen
    Mit Rechnungen können die genauen Anschaffungskosten der Immobilie, des Autos oder anderer Wirtschaftsgüter und deren Kaufdatum nachgewiesen werden. 
    Nutzungsjahre
    Gegenüber dem Finanzamt ist die Anzahl der voraussichtlichen Nutzungsjahre anzugeben. Das Bundesministerium für Finanzen legt in den AfA-Tabellen die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes fest, um den Abschreibungszeitraum zu bestimmen.
    Kontoauszüge
    Kontoauszüge, aus denen die Zinszahlungen hervorgehen, sollten bereitgehalten werden.
    Immobilien
    Wer Zinsen für einen Immobilienkredit absetzen möchte, sollte zusätzlich Nachweise über die Wohnfläche und die Anschaffungskosten der Immobilie bereithalten.
    CHECK24 Tipp

    Steuererklärungen gehören nicht zu den Lieblingsbeschäftigungen der meisten Steuerzahler. Zudem gilt das deutsche Steuerrecht als kompliziert. Es lohnt sich daher, eine Steuerberatung in Anspruch zu nehmen.

    Beispielrechnung: Steuerersparnis durch Zinsabzug

    Wie hoch ist die Steuerersparnis, wenn die Kreditzinsen absetzbar sind?

    Ein Beispiel
    Kreditzinsen Steuersatz in Prozent Steuerersparnis (Schätzwert)
    5.000 Euro 25 1.250 Euro
    10.000 Euro 30 3.000 Euro
    20.000 Euro 35 7.000 Euro

    Hinweis: Die genaue Höhe der Steuerersparnis hängt vom individuellen Steuersatz und den abzugsfähigen Zinsen ab. Die Beispielrechnung zeigt aber, dass die Absetzung von Kreditzinsen einen spürbaren finanziellen Vorteil bringen kann.

    Kredite steuerlich absetzen: die außergewöhnliche Belastung

    Es gibt auch Situationen, in denen Kredite für private Zwecke als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können. Dies ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und bedarf einer genauen Prüfung durch das Finanzamt. In einigen Fällen können beispielsweise Krankheitskosten oder unvorhergesehene finanzielle Belastungen als außergewöhnliche Umstände gelten und zu einer Steuerermäßigung führen. Als Nachweis gegenüber dem Finanzamt können ärztliche Atteste oder Gutachten erforderlich sein. Beispiel: Es muss ein Treppenlift eingebaut werden. Dafür soll ein Kredit aufgenommen werden, die Kreditzinsen sollen steuerlich geltend gemacht werden. In diesem Fall muss dem Finanzamt nachgewiesen werden, dass der Einbau zu diesem Zeitpunkt unvermeidbar und unbedingt notwendig war. 

    Fazit

    Wichtig ist, dass die steuerliche Absetzbarkeit je nach Verwendungszweck und individuellen Umständen variieren kann. Eine klare Trennung zwischen privaten und betrieblichen Aufwendungen kann helfen, mögliche Probleme bei der Steuerprüfung zu vermeiden. Es empfiehlt sich, eine professionelle Steuerberatung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden. Denn in vielen Fällen kann durch den Zinsabzug viel Geld gespart werden. 

    Author image
    Birgit Zettl ()
    Teamlead Online Redaktion Finanzen
    Birgit schreibt als gelernte Bankkauffrau, Betriebswirtin und Verbraucherjournalistin seit vielen Jahren als Expertin über Finanzthemen. Seit 2021 setzt sie ihr Wissen bei CHECK24 ein, um die Leser bei ihrer Suche nach den besten Angeboten zu unterstützen.

    Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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