Die Finanzierung von Projekten und Anschaffungen durch Kredite ist für viele Menschen ein üblicher Weg, um ihre finanziellen Ziele zu erreichen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Kredite sogar von der Steuer abgesetzt werden. Dieser Ratgeber beschreibt, welche Kosten im Zusammenhang mit Krediten steuerlich geltend gemacht werden können und welche Kredite sich besonders für eine steuerliche Entlastung eignen.
Welche Kosten im Zusammenhang mit einem Kredit können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden?
Die Zinsen, die Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer an die Bank zahlen, sind unter bestimmten Voraussetzungen absetzbar. Zinsen gelten als sogenannte Geldbeschaffungskosten und können in der Steuererklärung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden.
Die Tilgungsleistung ist der Teil der monatlichen Kreditrate, der den Kreditbetrag mit der Zeit verringert. Da die Tilgung bei Erhalt des Darlehens nicht versteuert wurde und somit keine Einnahme darstellt, kann die Tilgungsleistung auch nicht als Ausgabe steuerlich berücksichtigt werden. Daher ist es wichtig, dass der Kreditnehmer die zu zahlenden Zinsen und Tilgungsbeträge getrennt voneinander ausweist, um Rückfragen vom Finanzamt zu vermeiden.
Kredit- oder Bearbeitungsgebühren dürfen von Banken heute nicht mehr erhoben werden und sind unzulässig. Wurden dennoch Gebühren berechnet, können Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer diese zurückfordern. Außerdem sollte der Kredit widerrufen werden, da es sich anscheinend um ein unseriöses Angebot handelt.
Grundsätzlich können Kreditkosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass diese Aufwendungen nicht mit einer privaten Nutzung kollidieren:
Betriebsausgaben können von Unternehmen und Selbstständigen abgezogen werden. Sie mindern den Gewinn und damit die Steuerlast.
Werbungskosten können von Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären abgezogen werden. Sie mindern das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast.
Auch eine Sondertilgung stellt eine Tilgungsleistung dar und kann steuerlich nicht berücksichtigt werden. Wer das Darlehen jedoch zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung aufgenommen hat, kann die Darlehenszinsen als Werbungskosten absetzen. Eine Sondertilgung würde die Zinslast senken und damit den Steuereffekt noch weiter verringern.
Zinsen für einen Kredit sind nur dann abzugsfähig, wenn der Kredit in direktem Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften steht oder zum Zwecke des altersgerechten Umbaus aufgenommen wurde. Diese Voraussetzungen sind zum Beispiel erfüllt, wenn es sich um ein Darlehen handelt,
Vermieter können Kreditzinsen jährlich als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Wird ein Reihenhaus gekauft und ein Teil davon selbst bewohnt, muss der Käufer dem Finanzamt exakt darlegen, wie viel Zinsen auf den vermieteten Teil entfallen. Neben den genauen Angaben im Kaufvertrag sollten auch zwei getrennte Girokonten eingerichtet werden, um die Ausgaben und Einnahmen der vermieteten Immobilie leichter nachweisen zu können. Nur so akzeptiert das Finanzamt die Ausgaben in voller Höhe und rechnet im Zweifel nicht selbst nach, was für den Steuerzahler oft ungünstiger ist.
Immobilienkredite können sowohl von Arbeitnehmern als auch von Selbstständigen abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass die Immobilie betrieblich genutzt oder vermietet wird.
Bei einem Immobilienkredit sind auch die Kosten für die Vermittlung des Kredits absetzbar, also die Provision für den Kreditvermittler, die Kosten für die Bonitätsprüfung und die Notargebühren.
Eine weitere steuerliche Abzugsmöglichkeit besteht bei Darlehen für eine aus beruflichen Gründen notwendige Zweitwohnung und den damit verbundenen Kosten, wie zum Beispiel:
Zinsen für einen Autokredit können von Selbstständigen abgesetzt werden, wenn das Auto betrieblich genutzt wird. In diesem Fall können Selbstständige die Kreditzinsen als Betriebsausgaben absetzen. Bei Arbeitnehmern und anderen Steuerpflichtigen sind die Zinsen nur abziehbar, wenn das Auto beruflich genutzt wird und die Aufwendungen für die Nutzung des Autos als Werbungskosten geltend gemacht werden können.
Ob Zinsen für einen Autokredit steuerlich geltend gemacht werden können, hängt von bestimmten Voraussetzungen ab. Entscheidend ist, zu welchem Zweck das Fahrzeug angeschafft wurde und wie es genutzt wird.
Wird das Auto zur Erzielung von Einkünften benötigt? Vor allem bei Privatpersonen verlangt das Finanzamt ein Fahrtenbuch, aus dem hervorgeht, wann und wie oft das Fahrzeug beruflich genutzt wurde. Kreditzinsen sind nicht absetzbar, wenn das Auto nur für den Weg zur Arbeit genutzt wird. Hierfür gibt es die sogenannte Entfernungspauschale.
Die Zinsen für einen Bildungskredit können von Steuerpflichtigen, die den Kredit zur Finanzierung einer Ausbildung oder eines Studiums aufgenommen haben, steuerlich geltend gemacht werden. Die Tilgungsraten können dagegen wie bei Privatkrediten weder als Werbungskosten noch als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt auch für BAföG-Darlehen.
Die Zinsen für einen Bildungskredit können als Sonderausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden. Als Sonderausgaben sind sie bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro pro Jahr abzugsfähig. Als Werbungskosten sind sie in unbegrenzter Höhe abzugsfähig. (Stand 01/2024)
Neben den Zinsen können auch die Kosten für die Ausbildung oder das Studium selbst steuerlich geltend gemacht werden. Dazu gehören zum Beispiel:
Steuerersparnis = Werbungskosten * Steuersatz
Steuerersparnis = 1.000 Euro * 0,24
Steuerersparnis (Schätzwert) = 240 Euro
Die Zinsen für einen Bildungskredit können zu einer erheblichen Steuerersparnis führen. Wer einen Bildungskredit aufgenommen hat, sollte daher prüfen, ob er die Zinsen steuerlich geltend machen kann.
Zinsen für andere Ratenkredite sind bei Selbstständigen ebenfalls abzugsfähig, wenn der Kredit betrieblich genutzt wird. Bei Arbeitnehmern und anderen Steuerpflichtigen sind die Zinsen nur dann abzugsfähig, wenn der Kredit für berufliche Zwecke verwendet wird und die Aufwendungen für die Verwendung des Kredits als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Dazu gehören zum Beispiel Kredite für die Anschaffung von Arbeitsmitteln oder Betriebsausstattung oder Kredite für die Existenzgründung.
Kreditzinsen werden in der Anlage N oder Anlage G der Steuererklärung eingetragen. Selbstständige verwenden die Anlage N und tragen dort die Zinsen als Betriebsausgaben ein, wenn der Kredit für die Selbstständigkeit aufgenommen wurde. In der Anlage G werden die Zinsen als Werbungskosten eingetragen, wenn es sich dabei um einen Kredit für die Ausbildung oder Weiterbildung handelt.
Steuererklärungen gehören nicht zu den Lieblingsbeschäftigungen der meisten Steuerzahler. Zudem gilt das deutsche Steuerrecht als kompliziert. Es lohnt sich daher, eine Steuerberatung in Anspruch zu nehmen.
Wie hoch ist die Steuerersparnis, wenn die Kreditzinsen absetzbar sind?
Ein Beispiel | ||
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Kreditzinsen | Steuersatz in Prozent | Steuerersparnis (Schätzwert) |
5.000 Euro | 25 | 1.250 Euro |
10.000 Euro | 30 | 3.000 Euro |
20.000 Euro | 35 | 7.000 Euro |
Es gibt auch Situationen, in denen Kredite für private Zwecke als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können. Dies ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und bedarf einer genauen Prüfung durch das Finanzamt. In einigen Fällen können beispielsweise Krankheitskosten oder unvorhergesehene finanzielle Belastungen als außergewöhnliche Umstände gelten und zu einer Steuerermäßigung führen. Als Nachweis gegenüber dem Finanzamt können ärztliche Atteste oder Gutachten erforderlich sein. Beispiel: Es muss ein Treppenlift eingebaut werden. Dafür soll ein Kredit aufgenommen werden, die Kreditzinsen sollen steuerlich geltend gemacht werden. In diesem Fall muss dem Finanzamt nachgewiesen werden, dass der Einbau zu diesem Zeitpunkt unvermeidbar und unbedingt notwendig war.
Wichtig ist, dass die steuerliche Absetzbarkeit je nach Verwendungszweck und individuellen Umständen variieren kann. Eine klare Trennung zwischen privaten und betrieblichen Aufwendungen kann helfen, mögliche Probleme bei der Steuerprüfung zu vermeiden. Es empfiehlt sich, eine professionelle Steuerberatung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden. Denn in vielen Fällen kann durch den Zinsabzug viel Geld gespart werden.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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