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Fakten
Banktyp:Direktbank
Rechtsform:GmbH
Gründung:1959
Sitz:Bingen am Rhein, DE
Anschrift:Süd-West-Kreditbank Finanzierung GmbH
Am Ockenheimer Graben 52,
55411 Bingen am Rhein

SWK Bank
im CHECK24 Kreditvergleich

4.35/5 | 5879 Bewertungen 5879
Die SWK Bank gibt es seit 1959 in Bingen am Rhein. Sie beschäftigt dort knapp 170 Mitarbeiter. Das Hauptgeschäft der SWK Bank sind Online-Kredite. Bei Gewährung eines solchen Kredites, der zwischen 2.500 und 100.000 € liegen kann, kommt es innerhalb von 2 Werktagen zu einer Auszahlung. Dabei bleibt der Zinssatz während der gesamten Laufzeit fest. Die Laufzeit liegt bei 24 bis 120 Monaten. Darüber hinaus bietet die SWK Bank ihren Kunden für die Einlage von Festgeld für eine bestimmte Laufzeit einen festen Zinssatz an. Die Kontoführung ist hierbei kostenlos. Allerdings liegt die Mindesteinlagesumme bei 10.000 €.

Kundenbewertungen der SWK Bank

  1. Letzte 12 Monate
  2. Gesamter Zeitraum
4.4

92 Kunden haben die SWK Bank bewertet

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5.879 Kunden haben die SWK Bank bewertet

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    149

Kommentare der letzten 12 Monate

Eyüp C.
05.04.2025
Ohne weitere Fragen ist meine Kredit genehmigt.
Denis B.
22.03.2025
Gute Beratung, Freundlichkeit, Kompetenz

Annahmerichtlinien und Serviceinformationen

Serviceinformationen

  • Freie Verwendung der Kreditsumme
  • Sondertilgungen sind jederzeit kostenlos möglich
  • Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten durch Ratenpausen
  • Eine Umschuldung/Ablösung bestehender Verbindlichkeiten ist möglich

Annahmerichtlinien

  • Der/die Kreditnehmer ist/sind volljährig
  • Der/die Kreditnehmer handelt/n auf eigene Rechnung
  • Der/die Kreditnehmer hat/haben seinen/ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland
  • Ein evtl. befristetes Anstellungsverhältnis darf nicht innerhalb der Kreditlaufzeit enden
  • Der/die Kreditnehmer hat/haben keine negativen SCHUFA-Einträge
  • Einzureichende Unterlagen: Lohn-/Gehaltsabrechnungen der letzten 2 Monate und Kontoauszüge der letzten 4 Wochen in Kopie
  • Der/die Kreditnehmer treten den jeweils pfändbaren Teil der gegenwärtigen und künftigen Lohn- und Gehaltszahlungen ab