Die Lastschrift ist Kunden meist von der Bezahlung monatlich wiederkehrender Rechnungen bekannt. Dabei wird beispielsweise die Handyrechnung automatisch vom Kundenkonto eingezogen. Das Lastschriftverfahren ist also ein bargeldloser Zahlungsvorgang, man spricht hierbei auch von einer sogenannten Pull-Zahlung - im Gegensatz zur Überweisung, einer sogenannten Push-Zahlung, die vom Kunden selbst veranlasst wird. Damit ein Verbraucher das Lastschriftverfahren nutzen kann, muss er zunächst eine sogenannte Einzugsermächtigung erteilen. Das bedeutet, dass der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger eine schriftliche Ermächtigung erteilt, von seinem Konto einen Betrag einzuziehen. Sollte das Konto des Kunden allerdings nicht gedeckt sein, erfolgt eine Rücklastschrift. Rücklastschriften können gegebenenfalls in die Schufa-Akte des Kunden eingehen. Aus diesem Grund sollte sichergestellt sein, dass das Konto genügend Deckung aufweist, sodass alle Lastschriften ordnungsgemäß eingezogen werden können.
Die Lastschrift ist auch für Kreditkarteninhaber ein wichtiger Bestandteil der Abrechnung, denn jede Kreditkarte ist in der Regel mit einem Kreditkartenkonto oder Girokonto verknüpft. Je nach Abrechnungsart wird dann in einem gewissen Zeitraum der fällige Betrag entweder mit Hilfe einer Lastschrift vom Konto abgezogen oder vom Kunden selbst an die kartenausgebende Bank überwiesen. Die Lastschrift ist dabei meist der bequemere Weg für den Kunden. Zudem hat sie den Vorteil, dass Kunden kein Zahlungsziel übersehen und so möglicherweise bei ihrer Kreditkartenrechnung in Verzug kommen. Der Einzug per Lastschrift garantiert somit die fristgerechte Zahlung der Kreditkartenrechnung – eine ausreichende Deckung des Kontos vorausgesetzt.
Besitzen Verbraucher etwa eine Charge Card oder eine Revolving Card, also eine revolvierende Kreditkarte, wird nicht jede einzelne Abhebung oder Zahlung direkt vom Girokonto abgebucht. Beispielsweise bei der Charge Card erhält der Kunde meist einmal im Monat eine Kreditkartenrechnung und der offene Betrag wird dann wenige Tage später per Lastschrift vom Referenzkonto des Kunden eingezogen. Allerdings gibt es auch Kreditkarten, bei der die Zahlung nicht per Lastschrift erfolgt, sondern vom Kunden selbst in die Wege geleitet und per Überweisung gezahlt werden muss. In diesen Fällen ist auf der Kreditkartenrechnung ein Zahlungsziel vermerkt. Bis zu diesem Datum muss die Rechnung bezahlt sein, ansonsten gerät der Kunde in Verzug – eine Sperrung der Karte ist möglich. Sollte die Rechnung mehrmals nicht gezahlt worden sein, erfolgt in der Regel ein Eintrag in der Schufa-Akte des Kunden.
Bei revolvierenden Kreditkarten hingegen kann der Kunde mit der Bank den monatlichen Rückzahlungsbetrag vereinbaren, es muss jedoch in der Regel ein gewisser Mindestbetrag zurückgezahlt werden, beispielsweise drei Prozent des gesamten Kreditbetrages. Der vereinbarte monatliche Rückzahlungsbetrag wird in der Regel per Lastschrift automatisch vom Konto des Kunden abgezogen.
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