Die wichtigsten Infos zum kurzfristigen Sperren Ihrer Kreditkarte samt einer Übersicht der Sperrhotlines finden Sie hier.
Bei einer Partnerkarte handelt es sich um eine Zweitkarte, die sich auf dasselbe Konto bezieht. Es kann sich dabei beispielsweise um eine Giro- oder Kreditkarte handeln. Für diese zweite Karte wird häufig eine Gebühr vom Kreditinstitut veranschlagt. Die Partnerkarte kann beispielsweise dem Ehe- oder Lebenspartner oder einem anderen Familienmitglied zur Verfügung gestellt werden. Die Anzahl der zu beantragenden Partnerkarten ist meist begrenzt. Der Inhaber der Partnerkarte hat die gleichen Nutzungsmöglichkeiten wie der Inhaber der Hauptkarte. Transaktionen, welche über die Partnerkarte getätigt werden, werden in der Regel über das Konto des Inhabers der Hauptkarte abgerechnet.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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