Der Wechselkurs ist das Wechselverhältnis zweier Währungen. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten, den Wechselkurs anzugeben. Einerseits die Preisnotiz: diese drückt den Preis einer Währung in Mengeneinheiten der ausländischen Währung aus. Andererseits die Mengennotiz: diese bildet den genauen Kehrwert. Wenn Verbraucher ins Ausland reisen und dort mit ihrer Kreditkarte Bargeld abheben oder bargeldlos bezahlen, wird auch für sie der Wechselkurs relevant. Der Wechselkurs wird in der Regel tagesaktuell angepasst und kann sich somit ständig verändern. Bezahlt der Kunde im Ausland bargeldlos mit seiner Kreditkarte wird der Warenpreis in die heimische Währung umgerechnet und dieser Betrag dann von der Kreditkarte abgebucht.
Für den Einsatz der Karte im Ausland können je nach Kreditkarte – unabhängig vom jeweiligen Wechselkurs - Kosten auf den Verbraucher zukommen. Diese Kosten werden Auslandseinsatzentgelt oder auch Transaktionskosten genannt. Verbraucher, die häufig Auslandsreisen unternehmen, sollten bei der Kreditkartenauswahl darauf achten, Kreditkarten zu wählen, die weltweit kostenlose Zahlung und Bargeldabhebung per Kreditkarte ermöglichen.
Im Zusammenhang mit dem Einsatz der Kreditkarte im Ausland mit anderer Währung stolpern Verbraucher auch häufig über den Begriff der Fremdwährungsgebühren. Diese können anfallen, wenn Rechnungen bargeldlos bezahlt werden, die auf eine andere Währung lauten als das Konto des Kunden geführt wird. Beim Einsatz der Kreditkarte für die Bezahlung in fremder Währung können zwei verschiedene zusätzliche Kostenarten entstehen: Einerseits kann bei Fremdwährungsumrechnung ein zusätzlicher Preis anfallen, der meist in Form einer Provision auf der Abrechnung der Kartentransaktionen separat ausgewiesen wird.
Andererseits kann der für die Währungsumrechnung angesetzte Wechselkurs eine höhere Marge für die beteiligten Banken enthalten – der Umrechnungskurs kann demzufolge für den Kunden ungünstig gestaltet sein. Hier spricht man von sogenannten versteckten Kosten, denn in der Regel fehlt die nötige Transparenz für den Endverbraucher, welcher Umrechnungskurs marktüblich wäre.
Unterschieden werden müssen die Fremdwährungsgebühren vom sogenannten Auslandseinsatzentgelt. Je nach Vertragsbedingungen zwischen Kunde und kreditkartenausgebendem Institut können hierfür Kosten anfallen. Diese werden meist pauschalisiert in Rechnung gestellt. Diese Kosten sollen die im Vergleich zur Abwicklung einer Zahlung im Inland höheren Prozesskosten abdecken. In manchen Fällen werden die Kosten auch von den kartenausgebenden Banken übernommen.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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