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Neue Zahlungsdiensterichtlinie in Kraft
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Ab Samstag mehr Sicherheit und Durchblick bei Kreditkartenzahlungen

München, 12.01.2018 | 13:50 | rkr

An diesem Wochenende treten die Regelungen der neuen EU-Zahlungsdiensterichtlinie hierzulande in Kraft. Für Kreditkarteninhaber bringen sie mehr Sicherheit und Transparenz. Außerdem werden Kreditkartenzahlungen günstiger. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

Kreditkarte
Die neue EU-Richtlinie bringt einige Vorteile bei Kreditkartenzahlungen.
Haftungsgrenze sinkt: Bislang mussten Kreditkarteninhaber Schäden bis zu 150 Euro selbst übernehmen, wenn es zu unrechtmäßigen Transaktionen kam, also wenn jemand die Kreditkarte zum Beispiel stahl und damit bezahlte. Die Bank haftete nur für alle Beträge, die darüber hinausgingen. Auch wenn sich manche Banken hier schon länger kulant zeigten – ab sofort müssen alle Banken bereits für einen Schaden aufkommen, der über 50 Euro hinausgeht. Ausgenommen davon bleiben wie bisher Fälle von grober Fahrlässigkeit. Davon ist zum Beispiel die Rede, wenn ein Bankkunde seine PIN zusammen mit der Kreditkarte aufbewahrt. Ist das der Fall, haften Kunden bei unrechtmäßigen Abbuchungen weiterhin für den kompletten Schaden. Die Bank ihrerseits haftet dann für den gesamten Schaden, wenn die Karte vom Inhaber bereits gesperrt wurde.

Nicht mehr fürs Zahlen zahlen: Wer im Onlinehandel gerne mit Kreditkarte bezahlt, darf sich außerdem über den Wegfall von Gebühren freuen, die manche Shops bislang für die Zahlung mit der Karte verlangt haben. Bei „besonders gängigen“ Zahlungsmitteln wie den Kreditkarten von Visa oder Mastercard sind diese Gebühren nun untersagt.

Reservierte Zahlungen werden angezeigt: Lässt sich ein Anbieter eine Zahlung auf dem Kreditkartenkonto von der herausgebenden Bank reservieren, wird der Karteninhaber künftig direkt darüber informiert. Üblich ist das zum Beispiel bei manchen Hotels, die frühzeitig gebucht, aber erst später bezahlt werden. Karteninhaber erfahren von dieser Reservierung entweder über ihr Onlinebanking oder eine eigens versandte Benachrichtigung.

Neben den Neuerungen für Kreditkartenbesitzer, sind auch Girokonten von den gesetzlichen Änderungen betroffen. Diese beziehen sich unter anderem auf die Zugriffsrechte für Drittanbieter.

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