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Kreditkarte: EU-Parlament stimmt endgültig für Deckelung der Interbankenentgelte

München, 10.03.2015 | 11:47 | bme

Das Europaparlament hat am Dienstag grünes Licht für die Deckelung der Interbankenentgelte gegeben. Demnach sollen bei Kreditkarten künftig nur noch 0,3 Prozent des Umsatzes erhoben werden. Bei grenzüberschreitenden EC-Kartenzahlungen wurde eine Obergrenze von 0,2 Prozent verabschiedet. Der Rat der Europäischen Union muss ebenfalls noch über die EU-Regelung entscheiden, dessen Zustimmung gilt allerdings als Formalie.

Frau zahlt per Kreditkarte im Einzelhandel
Die Kreditkartenzahlung soll für Verbraucher durch die Deckelung der Interbankenentgelte günstiger werden.
Auf den zur Abstimmung vorliegenden Gesetzesentwurf hatte sich das Parlament bereits im Dezember informell mit dem Europäischen Rat geeinigt. Sobald der Europäische Rat zugestimmt hat, kann die neue Regelung binnen sechs Monaten in Kraft treten. Die EU-Mitgliedsländer können die Ausgestaltung der Regelung in Teilen selbst festlegen: Für inländische Debitkarten-Zahlungen gilt die Obergrenze von 0,2 Prozent nach einer Übergangsphase von fünf Jahren. Die Mitgliedsstaaten können nach der fünfjährigen Übergangszeit für kleine Debitkartentransaktionen jedoch auch eine feste Höchstgebühr von 0,05 Euro pro Zahlung festlegen. Ebenso können die EU-Mitgliedsländer für inländische Kreditkartenzahlungen eine Obergrenze festlegen, die unter der 0,3 Prozent-Marke liegt.

Bislang waren die Interbankengebühren für Verbraucher nur schwer nachvollziehbar. Die neue Regelung umfasst sowohl nationale als auch europaweite Transaktionen und soll dabei den Wettbewerb ankurbeln und es Händlern und Verbrauchern erleichtern, zwischen den Angeboten der Kreditkartenfirmen zu wählen. Interbankenentgelte werden von der Bank des Händlers an die Kundenbank gezahlt. Die Händlerbank gibt die Kosten allerdings an die Einzelhändler weiter, die diese wiederum auf die Verkaufspreise umlegen. Dadurch müssen faktisch die Verbraucher die Gebühren bezahlen. Die neuen Regelungen sollen bislang nur für MasterCard und Visa gelten, nicht jedoch für sogenannte Drei-Parteien-Systeme wie etwa Diners Club oder American Express.

Das Europaparlament übt zusammen mit dem Rat der Europäischen Union die Rechtsetzung in der EU aus. Der Rat besteht dabei aus jeweils einem Vertreter pro Mitgliedsstaat. Für die Beschlussfassung ist in der Regel eine doppelte Mehrheit erforderlich. Das bedeutet 55 Prozent aller Länder (15 von derzeit 28) und 65 Prozent der Gesamtbevölkerung müssen zustimmen.
 

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