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Manipulierte Kreditkarte akzeptiert jede PIN

München, 28.10.2015 | 14:12 | lsc

Betrüger haben Kreditkarten so manipuliert, dass diese jede beliebige Persönliche Identifikationsnummer (PIN) akzeptierten. Mit diesen Karten entstand in Belgien im Jahr 2011 ein Schaden von 600.000 Euro. Forscher der University of Cambridge haben nun herausgefunden, wie ihnen das gelungen ist.

Kreditkarte Nahaufnahme Chip
Kreditkartenbetrüger haben es geschafft, trotz falscher PIN mit der gestohlenen Kreditkarte bezahlen zu können.
Die Betrüger haben einen selbstentwickelten Chip auf den Originalchip der gestohlenen Kreditkarte gelötet. Als Man-in-the-Middel gaukelt dieser fingernagelgroße Chip dem Zahlungsterminal vor, dass die PIN-Überprüfung erfolgreich war. An die Original-Chipkarte leitet er hingegen die Information weiter, dass sich der Kreditkarteninhaber per Unterschrift identifiziert hat. Eingegeben haben die Betrüger allerdings irgendeine beliebige PIN.

Den Forschern Assia Tria, David Naccache, Houda Ferradi und Rémi Géraud zufolge sollen die manipulierten Kreditkarten etwa 0,2 Millimeter dicker sein als normale.

Sie merken zudem an, dass sie die Kreditkarten der Betrüger nicht direkt untersuchen konnten, da diese immer noch als Beweisstücke fungieren. Ihre Ergebnisse würden sich auf die Röntgenaufnahmen der verlöteten Chips beziehen.

Um zu verstehen, wie die Betrüger vorgegangen sind, konnten die Wissenschaftler auf den Aufsatz ihrer Kollegen „Chip and PIN is broken“ zurückgreifen. Diese haben nämlich im Jahr 2010 herausgefunden, wie man die PIN-Überprüfung, mit der sich der Kreditkartenbesitzer als eben dieser identifiziert, austricksen kann. Ein Jahr später hatte die Betrügergruppe die Theorie bereits in die Praxis umgesetzt. Angeblich wurden bisher fünf Personen festgenommen.

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Kreditkartenbetrug: Wichtige Infos für Kreditkartenbesitzer
  • Vorsorge: PIN immer separat zur Karte aufbewahren und streng geheim halten.
  • Bei Verlust oder Diebstahl: Sofort die allgemein gültige Sperrhotline 116 116 anrufen (aus dem Ausland +49 vorwählen) und die Karte sperren lassen, damit keine Transaktionen oder Bargeldabhebungen mit ihr erfolgen können.
  • Max. Haftung: Hat der Kreditkartenbesitzer nicht grob fahrlässig gehandelt, muss er nur bis zur maximalen Haftungsgrenze für den Schaden aufkommen. Diese ist je nach Kreditkartenanbieter unterschiedlich. Im Kreditkartenvergleich findet man unter den Produktdetails auch Angaben zur maximalen Haftung. Für Schadenssummen über diesen Betrag hinaus kommt die Bank auf.

 

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