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Mastercard verliert Rechtsstreit um Interbankengebühren

München, 16.09.2014 | 13:33 | lsc

Der Kreditkartengesellschaft Mastercard ist es verboten, multilaterale Interbankenentgelte (MIF) in einer Höhe von bis zu einem Prozent des Kaufpreises zu erheben. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag entschieden. Die Luxemburger Richter begründeten ihr Urteil damit, dass die Gebühren den Wettbewerb beschränken würden. Der EuGH bekräftigt mit dem Verbot die Entscheidung der EU-Kommission vom Jahr 2007.

Mastercard darf keine Gebühren bei grenzübergreifenden Kreditkartengebrauch mehr verlangen.
Mastercard darf keine Gebühren bei grenzübergreifenden Kreditkartengebrauch mehr verlangen.
Praktische Auswirkungen wird das Urteil indes nicht haben: Der Konzern hatte sich bereits nach dem Verbot aus Brüssel mit der Kommission darauf geeinigt, die Höhe der Gebühren bei grenzübergreifenden Kreditkartengebrauch auf maximal 0,3 Prozent des Kaufpreises zu reduzieren. Die umstrittene Gebühr erheben die Kreditkartenanbieter von den Banken der Einzelhändler, wenn ausländische Kunden bei ihnen mit Kreditkarte zahlen. Die Banken treiben die Abgabe dann wiederum von den Händlern ein, was letztlich in höheren Endpreisen für Verbraucher mündet.

Obwohl sich Mastercard mit der Kommission einigte, geht das Unternehmen bereits seit 2007 juristisch gegen das Verbot der multilateralen Interbankenentgelte vor. Im Jahr 2012 wurde zugunsten der EU geurteilt, trotzdem zog Mastercard vor den Europäischen Gerichtshof.

Die Europäische Union plädierte in dem Rechtsstreit dafür, dass die durch MIF entstehenden Kosten einen Verstoß des Wettbewerbsrechts mit sich bringen. Die Gebühren seien aufgrund des Wettbewerbs zwischen Mastercard und Visa entstanden. Beide Kreditkartengesellschaften besitzen zusammen rund 95 Prozent des Marktanteils im Kreditkartengeschäft.

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