Der Verbraucherservice Bayern warnt vor unseriösen Anbietern, die über verschiedene Internetseiten – meist mit einem Impressum aus dem Ausland – unter anderem eine Kreditkarte ohne Schufa-Abfrage und mit 5.000 Euro Kreditrahmen versprechen. Nehmen Verbraucher ein solches Angebot an, erhalten sie statt einer Kreditkarte meist hohe Rechnungen und gegebenenfalls Mahnungen. Und das ist nur eine von vielen Maschen, die Betrüger anwenden. Seit mehr als einem Jahr haben sich mehrere Hundert Betroffene bei den einzelnen Verbraucherzentralen in ganz Deutschland gemeldet. Die tatsächliche Zahl dürfte noch höher sein, vermutet Kerstin Schultz, Teamleiterin beim Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentrale Sachsen. Wir erklären, wie die verschiedenen Abzocken ablaufen und wie Sie sich wehren können.
So laufen die Maschen der Betrüger ab
Masche 1: Meist bieten Betrüger online Kreditkarten an, bei denen der Kunde angeblich einen hohen Kreditrahmen nutzen kann. Die Anbieter geben an, dass sie nicht bei der Schufa anfragen und die Antragsteller keine Sicherheiten brauchen. Bei den Betrugsseiten müssen die Kunden in der Regel nur ihren Namen, ihre Adresse und eine E-Mailadresse angeben. Klicken sie dann auf den Button „Jetzt bestellen“ oder „Jetzt anfordern“, bekommen sie in den nächsten Tagen Post mittels Einschreiben und Nachnahme zugeschickt. Bei der Nachnahme sollen die Verbraucher für die angebliche Herstellung und Prägung der bestellten Kreditkarte zwischen 80 und 150 Euro zahlen.
Allerdings kommt die versprochene Karte nie an. Wer die Annahme des Nachnahmeschreibens ablehnt, bekommt innerhalb weniger Tage eine Rechnung eines Inkassobüros über die Bearbeitungsgebühr der Karte und die Kosten der Nachnahme, die je nach Anbieter variieren. Bleibt die Zahlung erneut aus, folgen weitere Briefe und Aufforderungen, schildert der Verbraucherservice Bayern.
Masche 2: Die Anbieter locken mit einem Sofortkredit – meist liegt die Summe zwischen 5.000 und 8.000 Euro – und einer Kreditkarte, ohne dass die Schufa-Akte geprüft wird. Statt des Kredites erhalten Verbraucher jedoch nur eine Prepaid-Kreditkarte, für die eine Ausgabegebühr und ein Jahresentgelt anfallen. Die Prepaidkarte funktioniert nach dem Kenntnisstand der Marktwächter nur nach dem Aufladen, was dem meist ohnehin finanzschwachen Interessenten nicht den erhofften Nutzen bringt. Lehnen Verbraucher die Sendung des Postboten ab oder wollen sie die Bestellung widerrufen, erhalten sie Inkassoforderungen, die zum Teil mehrere Hundert Euro betragen können, erläutert Schultz vom Marktwächter Finanzen.
In anderen Fällen schließen Verbraucher ohne es zu wissen eine Mitgliedschaft ab oder stimmen einer Finanzsanierung zu, ohne zu erkennen, dass sie keinen Kredit erhalten. Bei einer Finanzsanierung bieten Firmen Unterstützung an, dem Kunden bei seinen Geldproblemen zu helfen – und verlangen dafür ein Entgelt. „Uns ist kein Fall bekannt, in dem tatsächlich ein Sofortkredit ausgezahlt wurde“, sagt Schultz. „Ohnehin leiten die Anbieter die Anfragen dann nur an Kreditinstitute weiter, die ihre eigenen Vergaberegeln haben.“
Vorsicht bei diesen Seiten
Wer über Google-Suchen wie „Kreditkarte schufafrei mit Kreditrahmen“ auf Internetseiten mit entsprechenden Angeboten landet, sollte sich diese genau ansehen. Ein Blick ins Impressum, das häufig am Fuß der Seite verlinkt ist, gibt in der Regel Aufschluss über den Sitz des Unternehmens, das die Seite betreibt. Bei einem Firmensitz im Ausland ist laut dem Verbraucherservice Bayern Vorsicht angebracht. Zusätzlich sollten Sie genau auf Fußnoten achten und das Kleingedruckte lesen.
Der Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentrale Sachsen hat im vergangenen Jahr unter anderem vor den Firmen Alphabet Online Services und Kreditclub24 gewarnt. Die Seite von Kreditclub24, kreditclub24.com, ist für Verbraucher nicht mehr gefährlich, da sie dort keine neuen Kreditanträge stellen können. Die von den Marktwächtern beanstandete Seite von Alphabet Online Services, blitz.credit, ist aktuell nicht mehr zu erreichen (Stand: 3. Mai 2018). Wer allerdings im Impressum die Firma Alphabet Online Services findet, sollte laut Marktwächter Finanzen vorsichtig sein.
Update vom 07.06.2018: Das britische Unternehmen Kreditclub24 wurde laut Marktwächterfinanzen am 22. Mai aufgelöst.
So können sich Betroffene wehren
Bei der ersten Masche sollten Verbraucher den Brief, den sie per Nachnahme und Einschreiben erhalten, nicht annehmen. Kommen anschließend die Mahnbriefe eines Inkassobüros, können sich Verbraucher mithilfe eines Musterbriefes wehren, den der Verbraucherservice Bayern unter der Rubrik Downloads auf seiner Internetseite anbietet.
Auch der Marktwächter Finanzen rät davon ab, die Forderung zu bezahlen. Stattdessen sollten sich Betroffene an die regionalen Verbraucherzentralen wenden, die sie in der Situation juristisch beraten, sagt Schultz. „In vielen Fällen liegen uns Anhaltspunkte vor, dass keine Verträge zustande gekommen sind.“ Da Kreditkartenverträge auch Darlehensverträge sind, werden sie erst wirksam, wenn Formvorschriften eingehalten wurden und der Kunde eigenhändig unterschreibt oder bei einem digitalen Legitimationsprozess eine qualifizierte elektronische Unterschrift leistet. Das bedeutet, dass Verbraucher in der Regel mit einem Klick ohne Legitimationsprozess keinen rechtlich bindenden Kredit- beziehungsweise Kreditkartenvertrag abgeschlossen haben.
Das Recht ist – meist – auf Ihrer Seite
Der Verbraucherservice Bayern weist darauf hin, dass das Argument der betrügerischen Firmen, die Unterschrift bei der Annahme des Briefes sei gleichzusetzen mit der notwendigen Vertragsunterschrift, nicht ausreicht. Mit der Unterschrift bei der Briefannahme werde lediglich der Zugang des Schreibens bestätigt, nicht das Einverständnis mit dem Inhalt, heißt es in einer Mitteilung.
Sollte ein Vertrag zustande gekommen sein, können Betroffene diesen binnen 14 Tagen widerrufen. Sollte diese Frist abgelaufen sein, bleibt für Verbraucher eine Hintertür offen: Hat das Unternehmen nicht korrekt über das Widerrufsrecht belehrt, verlängert sich die Frist um ein Jahr. Die Bearbeitungsgebühr und die Herstellungskosten bei der ersten Masche müssten Verbraucher nur dann bezahlen, wenn der Anbieter im Vorfeld eindeutig und unmissverständlich darauf hingewiesen hat und der Kunde der Zahlung zugestimmt hat.
Kann ich bereits gezahltes Geld zurückfordern?
Wie groß die Wahrscheinlichkeit sei, dass ein Verbraucher sein Geld wiederbekomme, wenn er die geforderte Gebühr bereits überwiesen hat, lasse sich pauschal nicht sagen, heißt es vom Verbraucherservice Bayern auf Nachfrage von CHECK24. Allerdings seien die Chancen in der Regel gering, entschädigt zu werden, da die unseriösen Anbieter ihren Sitz häufig im Ausland haben und ein Verfahren selten aussichtsreich sei. „Außerdem verschwinden diese Seiten schnell, so dass der Anbieter gar nicht mehr greifbar ist“, sagt Sylvia Enzner vom Verbraucherservice Bayern.
Wer hartnäckig sei, der könne belohnt werden, betont hingegen Schultz vom Marktwächter Finanzen. „Betroffene sollten es auf jeden Fall probieren, ihr Geld zurückzufordern“, sagt sie. Dabei helfen die Verbraucherzentralen, die vor Gericht ziehen und bei einer erfolgreichen Klage die Grundlage schaffen, dass Verbraucher bereits gezahlte Entgelte zurückfordern können. „Aktuell gehen wir gegen einige unseriöse Anbieter vor Gericht vor“, sagt Schultz. Unter anderem sei dies der Fall beim niederländischen Unternehmen Global Payments BV, das die Seite mastercredit.de betreibt. Dort warb der Anbieter mit Formulierungen wie „SofortKredit Anfrage und Goldene Master-Card für alle!“, hielt diese Versprechen allerdings nicht. Statt des Kredites erhielten Verbraucher eine Prepaid-Mastercard, die Kosten von rund 100 Euro verursachte. Über die anfallenden Kosten hatte der Anbieter die Verbraucher aus Sicht der Marktwächter nicht ausreichend in Kenntnis gesetzt.