Nicht jede Kreditkarte wird der Schufa gemeldet, denn Kreditkarten lassen sich grundsätzlich in zwei Kategorien einteilen: In Prepaidkarten – bei denen weder eine Schufa-Abfrage noch eine Meldung an die Schufa erfolgt – und alle anderen Kreditkarten.
Eine Kreditkarte der zweiten Kategorie – egal, ob Chargekarte, Debitkarten oder Revolvingkarten – wird in der Regel nicht ohne eine Schufa-Prüfung vergeben. Entscheidet die Bank positiv über den Kreditkartenantrag, erhält der Kunde die beantragte Kreditkarte. In der Schufa-Akte wird das Merkmal „CC“ für Credit Card eingetragen. Dabei unterscheidet die Auskunftei nicht zwischen den verschiedenen Kreditkartenarten, obwohl diese ein recht unterschiedliches Verschuldungsrisiko mit sich bringen.
Das Merkmal CC wird in der Regel für die Dauer der Vertragslaufzeit gespeichert. Das bedeutet, dass die Kreditkarte erst aus der Schufa-Akte des Verbrauchers verschwindet, sobald die Karte gekündigt und die Kündigung wirksam wird.
Kreditkarten können sich sowohl positiv als auch negativ auf den Schufa-Score eines Karteninhabers auswirken, je nachdem, wie sie genutzt werden.
Auch ungenutzte Karten werden erfasst und können das Zahlungsausfallrisiko für Banken höher erscheinen lassen. Wer seine Kreditkartenanzahl reduziert, zeigt eine verantwortungsbewusste Finanzführung und kann so seinen Score verbessern. Daher lohnt es sich, nicht benötigte Karten zu kündigen!
Ja, auch mit schlechter Schufa können Sie eine Kreditkarte erhalten, allerdings keine klassische Kreditkarte mit Kreditrahmen. Stattdessen können Sie eine Prepaid-Kreditkarte beantragen. Diese wird in der Regel ohne Schufa-Prüfung vergeben, da sie nur auf Guthabenbasis funktioniert. Diese Alternative bietet Ihnen die Möglichkeit, bargeldlos zu bezahlen und Online-Einkäufe zu tätigen. Für Mietwagen oder Hotelbuchungen ist sie aber meist nicht geeignet.
Während der Nutzung einer Kreditkarte wird diese in der Schufa-Akte des Verbrauchers mit dem Merkmal "CC" (Credit Card) vermerkt. Dieser Eintrag bleibt so lange bestehen, wie der Kreditkartenvertrag aktiv ist. Die Schufa speichert dabei keine Informationen über die tatsächliche Nutzung der Karte oder das Kaufverhalten des Kunden.
Ein negativer Schufa-Eintrag, der durch ein Nicht-Begleichen der Rechnung entsteht, bleibt in der Regel drei Jahre nach Begleichung der Schuld gespeichert und wird dann automatisch gelöscht. Seit Januar 2025 kann die Löschung unter bestimmten Bedingungen bereits nach 18 Monaten erfolgen, wenn die Forderung innerhalb von 100 Tagen nach Mahnung beglichen wurde und keine weiteren negativen Einträge vorliegen. Ein „Erledigungsvermerk“ zeigt die Begleichung an und kann den Score frühzeitig verbessern.
Das Merkmal „Anfrage Kreditkarte“ wird für jede neue Kreditkartenanfrage in der Schufa gespeichert und erst nach zwölf Monaten gelöscht.
Laut Schufa kann die Nutzung von mehr als zwei Kreditkarten zu einer Verschlechterung des Schufa-Scores führen, da damit ein höheres Risiko für Zahlungsausfälle verbunden ist.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass auch die Beantragung mehrerer Kreditkarten innerhalb kurzer Zeit den Schufa-Score belasten kann. Daher ist es ratsam, die Anzahl der Kreditkartenanfragen überschaubar zu halten und mit vorhandenen Karten verantwortungsvoll umzugehen.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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