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Für den Todesfall:
Risikolebensversicherung – günstiger Todesfallschutz zur Absicherung der Hinterbliebenen
Sterbegeldversicherung – Vorsorge für die Kosten einer Bestattung
Für Todesfall und Altersvorsorge:
Kapitallebensversicherung – Kombination aus Todesfallschutz und Altersvorsorge
Für die Altersvorsorge:
Private Rentenversicherung – Altersvorsorge mit monatlicher Rente / Kapitalauszahlung
Riester-Rente – Altersvorsorge mit staatlicher Förderung für Arbeitnehmer
Rürup-Rente – Altersvorsorge mit staatlicher Förderung für Selbstständige und Arbeitnehmer mit hohem Einkommen
Unter den Begriff Lebensversicherung fallen verschiedene Versicherungen, die das Risiko eines frühzeitigen Todes absichern.
Auch Rentenverträge für die Altersvorsorge fallen in diese Kategorie.
Die Risikolebensversicherung ist eine reine Risikoversicherung, die den Todesfall absichert. Sie wird umgangssprachlich auch „Risikoleben“ genannt. Stirbt die versicherte Person während der Laufzeit, zahlt der Versicherer eine vereinbarte Todesfallsumme an die Hinterbliebenen aus. Bei dieser Versicherung wird für den Erlebensfall kein Vermögen angespart und am Ende der Laufzeit auch nichts ausgezahlt. Sie ist daher sehr günstig.
Erste Wahl für den Todesfallschutz
Die Risikolebensversicherung ist die erste Wahl, um den Partner oder die Kinder für den Todesfall abzusichern. Sie ist transparent und meist lassen sich selbst hohe Versicherungssummen vergleichsweise günstig absichern.
Risikolebensversicherung | |
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Zur Risikolebensversicherung
Eine Kapitallebensversicherung (KLV) kombiniert einen Hinterbliebenenschutz mit der privaten Altersvorsorge. Erlebt die versicherte Person das Ende der Laufzeit, schüttet die Versicherung das angesparte Kapital aus.
Häufig lässt sich als Zusatzbaustein auch ein Schutz bei Unfällen oder Berufsunfähigkeit einschließen. Dieser Versicherungsschutz ist in der Regel jedoch beschränkt und ersetzt keine private Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung.
Lange Zeit waren Kapitallebensversicherungen eine beliebte Form des Vermögensaufbaus – der Staat förderte die Verträge zusätzlich, indem die Auszahlungen in vielen Fällen steuerfrei waren. Seit die Steuerbefreiung abgeschafft wurde, lohnen sich neue Verträge jedoch nicht mehr. Die Verträge sind in der Regel zu teuer, intransparent und aktuell nur noch mit einem geringen Garantiezins sicher verzinst. Solche Policen bieten die Versicherer mittlerweile kaum noch an.
Kapitallebensversicherung | |
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Alles zur Kapitallebensversicherung und sinnvollen Alternativen
Wer noch einen alten Vertrag hat, sollte prüfen, ob es sich lohnt, diesen weiter zu besparen. Unter Umständen ist es auch möglich, eine Police auf dem Zweitmarkt an einen Anbieter zu verkaufen.
Auslaufmodell Kapital-Lebensversicherung
Die Kapital-Lebensversicherung ist ein Auslaufmodell. Die meisten Versicherer bieten kapitalbildende Lebensversicherungen nicht mehr an. Sie bewerben dafür Indexpolicen oder fondsgebundene Lebensversicherungen, die allerdings keine sichere Verzinsung mehr garantieren.
Eine Sterbegeldversicherung ist im Prinzip eine Kapitallebensversicherung mit einer geringen Versicherungssumme. Sie ist dazu gedacht, im Todesfall anfallende Bestattungskosten abzusichern. Daher liegen die Todesfallsummen meist bei 5.000 bis 15.000 Euro. Wer eine Vorsorge für die eigene Bestattung wünscht, kann über eine solche Versicherung nachdenken.
Auch private Rentenversicherungen zählen zu den Lebensversicherungen. Anstelle einer einmaligen Kapitalauszahlung am Ende der Laufzeit erhält man vom Versicherer hier eine lebenslange, monatliche Rente. Häufig hat man zu Rentenbeginn auch die Wahl zwischen Einmalzahlung und lebenslanger Rente.
Bei klassischen Verträgen werden die Sparbeiträge – wie bei einer Kapitallebensversicherung – sicherheitsorientiert angelegt und mit einem geringen Garantiezins verzinst. Fondsgebundene Rentenversicherungen investieren die Beiträge dagegen in Aktienfonds und bieten die Chance auf eine höhere Rendite – in der Regel allerdings keine garantierte Mindestrente. Hybride Rentenversicherungen sind eine Kombination aus beiden Arten: die Beiträge werden zu einem Teil sicherheitsorientiert, zu einem anderen Teil in Aktienfonds angelegt.
Die Riester-Rente ist in der Versicherungsvariante eine private Rentenversicherung mit staatlicher Förderung. Der Staat fördert das Sparen für die Altersvorsorge mit hohen Zulagen sowie – abhängig vom jeweiligen Einkommen – zusätzlichen Steuervorteilen. Sie richtet sich vor allem an rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Beamte.
Mit der Rürup-Rente (oder Basisrente) fördert der Staat die Altersvorsorge von Selbstständigen, die nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Auch Angestellte, die ein hohes Einkommen haben, können die Steuervorteile der Rürup-Rente nutzen. Diese geförderte Rentenversicherung wird nur als lebenslange Rente ausgezahlt, eine Kündigung ist gesetzlich ausgeschlossen.