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Lebensversicherung verkaufen

Lebensversicherung verkaufen

Eine klassische Lebensversicherung oder Rentenversicherung können Sie am Zweitmarkt verkaufen. Dadurch erhalten Sie häufig mehr Geld, als Ihnen der Versicherer bei einer Kündigung zahlen würde.

Wann ist ein Verkauf der Lebensversicherung sinnvoll?

Eine kapitalbildende Lebensversicherung oder Rentenversicherung ist für die Altersvorsorge gedacht. Bei einem solchen Vertrag ist es nicht vorgesehen, dass man vorzeitig auf das angesparte Guthaben zugreift.

Wer seinen Vertrag trotzdem auflösen möchte, kann über einen Verkauf der Lebens­versicherung am Zweit­markt nachdenken. Dann tritt man seine Police an einen Ankäufer ab, der die Versicherung weiter bespart und am Ende die Versicherungs­summe inklusive aller Überschüsse kassiert.

Der Vorteil: Sie erhalten in der Regel mehr Geld, als Ihnen der Versicherer bei einer Kündigung zahlen würde. Allerdings ist mit der Auszahlung der Ankaufssumme der Todesfallschutz häufig aufgehoben. Ihre Angehörigen erhalten nach einem Verkauf im Todesfall nur eine geringe oder gar keine Nachzahlung mehr.

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Welche Verträge die Anbieter aufkaufen

 Die Anbieter kaufen nicht jede Versicherung auf. Bei dem Vertrag sollte es sich um eine klassische Lebens- oder Renten­versicherung mit einer garantierten Verzinsung und einem Rückkaufs­wert von meist mindestens 10.000 Euro handeln. Fonds­gebundene Versicherungen werden in der Regel nicht aufgekauft. Ausgeschlossen sind zudem staatlich geförderte Riester- oder Rürup-Renten. Auch eine Risikolebens­versicherung lässt sich nicht verkaufen – sie ist eine reine Risiko­versicherung, bei der kein Kapital angespart wird.

Wie läuft ein Verkauf der Lebensversicherung ab?

Wenn Sie Ihre Lebens- oder Renten­versicherung verkaufen möchten, sollten Sie zunächst mehrere Angebote von verschiedenen Anbietern einholen. So stellen Sie sicher, dass Sie den besten Preis für Ihre Police erzielen. Dabei sollten Sie darauf achten, dass es sich um einen seriösen Anbieter handelt. Denn am Zweitmarkt für Lebensversicherungen tummeln sich einige unseriöse Firmen.

Seriöse Anbieter erkennen

Daran können Sie erkennen, ob es sich um einen seriösen Anbieter handelt:

  • Der Policenankäufer sollte den Kaufpreis sofort auf einen Schlag auszahlen. Bei einer Ratenzahlung ist nämlich ungewiss, ob die Zahlungen auch tatsächlich wie versprochen fließen.

  • Die Ankaufsumme sollte zudem über dem Rückkaufswert liegen, den der Versicherer bei einer Kündigung zahlt. Wissen Sie nicht, wie hoch der Rückkaufswert Ihrer Police aktuell ist, sollten Sie diesen zuerst bei Ihrer Versicherung erfragen.

  • Ein Angebot sollte für den Kunden grundsätzlich kostenlos sein. Verlangt die Firma bereits für das Erstellen eines Angebots eine Gebühr, sollten Sie nicht darauf eingehen.

Anbieter, die Mitglied im Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen e.V. (BVZL) sind, haben sich zur Einhaltung bestimmter Qualitätsrichtlinien verpflichtet. Unter den Mitgliedern finden sich bewährte Firmen wie etwa Cash Life oder Policen Direkt.

Der Verkaufsprozess Schritt für Schritt

  1. Informationen online übermitteln
    Um ein Angebot einzuholen, müssen Sie dem Anbieter einige Informationen über Ihre Lebensversicherung zukommen lassen – etwa die Vertragslaufzeit oder den aktuellen Rückkaufswert. Dazu können Sie in der Regel ein Online-Formular nutzen.
  2. Informationsvollmacht
    Gleichzeitig verlangt der Aufkäufer eine Informationsvollmacht, um die Angaben bei der Versicherung überprüfen zu können. Die Vollmacht müssen Sie unterschreiben und zusammen mit einer Kopie des Versicherungsscheins an den Anbieter senden.
  3. Aufkäufer unterbreitet Angebot
    Danach dauert es meist ein bis zwei Wochen, bis der Aufkäufer ein verbindliches Angebot unterbreitet. In der Regel ist dieses zwei Wochen lang gültig.
  4. Angebot annehmen
    Um das Angebot anzunehmen, müssen Sie den unterschriebenen Kauf­vertrag sowie den Versicherungs­schein im Original an den Anbieter schicken. Dieser informiert den Versicherer über die Abtretung der Police und überweist Ihnen die versprochene Kaufsumme.

Treuhänder für zusätzliche Sicherheit

Bei höheren Kaufsummen sollte der Verkauf über einen Treuhänder abgewickelt werden. Dieser gibt den Versicherungsschein erst dann an den Aufkäufer weiter, wenn das Geld überwiesen wurde. Das kostet Gebühren, verschafft jedoch zusätzliche Sicherheit bei der Abwicklung.

Wie viel Geld bringt ein Verkauf ein?

Die Ankäufer bieten in der Regel einen Preis, der im Schnitt um bis zu vier Prozent über dem Rückkaufs­wert der Versicherer liegt. In Ausnahmefällen kann das Angebot sogar um bis zu 15 Prozent höher ausfallen. Die Anbieter können diesen Aufschlag zahlen, da sie den Vertrag bis zum Schluss besparen und am Ende der Laufzeit die Versicherungs­summe inklusive aller Überschüsse einstreichen.

Wie hoch der Ankaufspreis genau ausfällt, hängt vom jeweiligen Vertrag und Anbieter ab. In der Regel sollten Sie bei mehreren Anbietern anfragen, um den bestmöglichen Preis zu erzielen.

Fallen Steuern auf die Auszahlung an?

Ob der Erlös aus einem Verkauf steuerpflichtig ist, hängt davon ab, wann die Lebens­versicherung abgeschlossen wurde.

Stammt der Vertrag aus der Zeit vor dem Jahr 2005, ist die Auszahlung in der Regel steuerfrei. Dazu müssen lediglich mindestens fünf Jahre lang Beiträge in den Vertrag eingezahlt worden sein.

Wurde die Lebensversicherung hingegen nach dem 31. Dezember 2004 ab­geschlossen, ist die Auszahlung steuer­pflichtig. Liegt die ausgezahlte Summe über den eingezahlten Beiträgen, ist auf diesen Gewinn Abgeltung­steuer in Höhe von 25 Prozent fällig – zuzüglich Solidaritäts­zuschlag und Kirchensteuer.

Ankäufer informiert Finanzamt

Der Ankäufer ist gesetzlich dazu verpflichtet, den gezahlten Verkaufspreis an das Finanzamt zu melden. Allerdings darf er die Abgeltung­steuer nicht vom Kaufpreis abziehen – Sie haben als Verkäufer Anspruch auf die volle Summe. Den Gewinn müssen Sie in Ihrer Steuererklärung als Kapitalertrag angeben.

Was passiert mit dem Todesfallschutz?

Beim Verkauf an einen Aufkäufer bleibt der Todesfallschutz im Prinzip bestehen. Allerdings hat der Anbieter bereits den Kaufpreis gezahlt. Im Todesfall wird dieser Kaufpreis daher von der Todesfall­summe abgezogen. Zudem werden die Beiträge angerechnet, die der Anbieter ab dem Ankauf übernommen hat – meist zuzüglich Zinsen. Je nach Anbieter kommt zudem noch eine Bearbeitungs­gebühr hinzu.

In der Praxis führt das dazu, dass die Angehörigen im Todesfall in der Regel keine Nachzahlung mehr erhalten. Allenfalls in den ersten Jahren nach dem Verkauf kann es sein, dass noch ein Anspruch auf eine geringe Auszahlung besteht. Ein wirklicher Hinterbliebenen­schutz ist dies jedoch nicht mehr.

Zudem führt der Aufkäufer den Vertrag zwar in der Regel weiter. Eine Garantie dafür gibt es jedoch nicht. Sollte er die Versicherung kündigen, entfällt der Todesfallschutz komplett.

Todesfallschutz endet praktisch mit Verkauf

Mit dem Verkauf der Lebensversicherung entfällt praktisch Ihr Todesfall­schutz und damit die finanzielle Absicherung Ihrer Angehörigen.

Vor allem junge Familien mit einem Hauptverdiener sollten die Absicherung für den Todesfall nicht vernachlässigen. Das gilt umso mehr, wenn noch ein laufender Immobilienkredit für das Eigenheim hinzukommt. Die Eltern sollten dann vor dem Verkauf der Kapital-Lebens­versiche­rung eine Risikolebensversicherung abschließen, um vor den finanziellen Folgen eines plötzlichen Todes geschützt zu sein.

Zusatzschutz bei Berufsunfähigkeit entfällt

Einige Lebensversicherungen beinhalten eine Zusatzversicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit. Nach einem Ankauf kündigen die Anbieter eine solche Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) meist.

Bedenken Sie daher, dass bei einem Verkauf der BU-Schutz wegfällt. Bei einigen Versicherern ist es allerdings möglich, die Zusatzversicherung – häufig ohne eine erneute Gesund­heits­prüfung – als eigenständige Versicherung fortzuführen.

Welche Alternativen zu einem Verkauf gibt es?

An Stelle eines Verkaufs stehen Ihnen grundsätzlich auch diese Alternativen offen:

  • Kündigung

  • Policendarlehen

  • Vertrag beitragsfrei stellen

  • Beiträge stunden

Sie können Ihre Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung natürlich direkt beim Versicherer kündigen. In der Regel ist dies jedoch nicht sinnvoll, da der Rückkaufswert normalerweise unter dem Preis liegt, den Ihnen ein professioneller Policenankäufer bietet.

Alternativ können Sie ein Policendarlehen aufnehmen. Dann beleihen Sie Ihre Lebensversicherung und zahlen auf den entnommenen Betrag Zinsen. Die Kreditsumme wird – anders als bei einem Ratenkredit – erst am Ende der vereinbarten Laufzeit fällig. Sie sollten allerdings prüfen, ob das Policendarlehen wirklich günstiger als ein regulärer Kredit von der Bank ist. Es gibt zudem auch für Policendarlehen professionelle Anbieter, die mit günstigeren Konditionen als die Versicherer werben.

Eine andere Alternative ist es, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Dann zahlen Sie für einen bestimmten Zeitraum keine Beiträge mehr. Die Ablaufsumme der Lebens- oder Rentenversicherung wird sich dadurch verringern. Will man die Lebensversicherung später weiter besparen, verlangt der Versicherer unter Umständen aber eine neue Gesundheitsprüfung.

Wenn Sie eine Stundung der Beiträge beantragen, setzen Sie die Beitragszahlung für eine bestimmte Frist aus – meist für maximal zwei Jahre. Die Beiträge zahlen Sie allerdings – anders als bei einer Beitragsfreistellung – später inklusive Zinsen nach. Sie sollten daher in der Lage sein, künftig zusätzlich zur regelmäßigen Beitragszahlung die gestundeten Prämien aufbringen zu können. Eine Stundung eignet sich folglich nur für kurzfristige finanzielle Engpässe.