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Eine klassische Lebensversicherung oder Rentenversicherung können Sie am Zweitmarkt verkaufen. Dadurch erhalten Sie häufig mehr Geld, als Ihnen der Versicherer bei einer Kündigung zahlen würde.
Eine kapitalbildende Lebensversicherung oder Rentenversicherung ist für die Altersvorsorge gedacht. Bei einem solchen Vertrag ist es nicht vorgesehen, dass man vorzeitig auf das angesparte Guthaben zugreift.
Wer seinen Vertrag trotzdem auflösen möchte, kann über einen Verkauf der Lebensversicherung am Zweitmarkt nachdenken. Dann tritt man seine Police an einen Ankäufer ab, der die Versicherung weiter bespart und am Ende die Versicherungssumme inklusive aller Überschüsse kassiert.
Der Vorteil: Sie erhalten in der Regel mehr Geld, als Ihnen der Versicherer bei einer Kündigung zahlen würde. Allerdings ist mit der Auszahlung der Ankaufssumme der Todesfallschutz häufig aufgehoben. Ihre Angehörigen erhalten nach einem Verkauf im Todesfall nur eine geringe oder gar keine Nachzahlung mehr.
Welche Verträge die Anbieter aufkaufen
Die Anbieter kaufen nicht jede Versicherung auf. Bei dem Vertrag sollte es sich um eine klassische Lebens- oder Rentenversicherung mit einer garantierten Verzinsung und einem Rückkaufswert von meist mindestens 10.000 Euro handeln. Fondsgebundene Versicherungen werden in der Regel nicht aufgekauft. Ausgeschlossen sind zudem staatlich geförderte Riester- oder Rürup-Renten. Auch eine Risikolebensversicherung lässt sich nicht verkaufen – sie ist eine reine Risikoversicherung, bei der kein Kapital angespart wird.
Wenn Sie Ihre Lebens- oder Rentenversicherung verkaufen möchten, sollten Sie zunächst mehrere Angebote von verschiedenen Anbietern einholen. So stellen Sie sicher, dass Sie den besten Preis für Ihre Police erzielen. Dabei sollten Sie darauf achten, dass es sich um einen seriösen Anbieter handelt. Denn am Zweitmarkt für Lebensversicherungen tummeln sich einige unseriöse Firmen.
Daran können Sie erkennen, ob es sich um einen seriösen Anbieter handelt:
Der Policenankäufer sollte den Kaufpreis sofort auf einen Schlag auszahlen. Bei einer Ratenzahlung ist nämlich ungewiss, ob die Zahlungen auch tatsächlich wie versprochen fließen.
Die Ankaufsumme sollte zudem über dem Rückkaufswert liegen, den der Versicherer bei einer Kündigung zahlt. Wissen Sie nicht, wie hoch der Rückkaufswert Ihrer Police aktuell ist, sollten Sie diesen zuerst bei Ihrer Versicherung erfragen.
Ein Angebot sollte für den Kunden grundsätzlich kostenlos sein. Verlangt die Firma bereits für das Erstellen eines Angebots eine Gebühr, sollten Sie nicht darauf eingehen.
Anbieter, die Mitglied im Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen e.V. (BVZL) sind, haben sich zur Einhaltung bestimmter Qualitätsrichtlinien verpflichtet. Unter den Mitgliedern finden sich bewährte Firmen wie etwa Cash Life oder Policen Direkt.
Treuhänder für zusätzliche Sicherheit
Bei höheren Kaufsummen sollte der Verkauf über einen Treuhänder abgewickelt werden. Dieser gibt den Versicherungsschein erst dann an den Aufkäufer weiter, wenn das Geld überwiesen wurde. Das kostet Gebühren, verschafft jedoch zusätzliche Sicherheit bei der Abwicklung.
Die Ankäufer bieten in der Regel einen Preis, der im Schnitt um bis zu vier Prozent über dem Rückkaufswert der Versicherer liegt. In Ausnahmefällen kann das Angebot sogar um bis zu 15 Prozent höher ausfallen. Die Anbieter können diesen Aufschlag zahlen, da sie den Vertrag bis zum Schluss besparen und am Ende der Laufzeit die Versicherungssumme inklusive aller Überschüsse einstreichen.
Wie hoch der Ankaufspreis genau ausfällt, hängt vom jeweiligen Vertrag und Anbieter ab. In der Regel sollten Sie bei mehreren Anbietern anfragen, um den bestmöglichen Preis zu erzielen.
Ob der Erlös aus einem Verkauf steuerpflichtig ist, hängt davon ab, wann die Lebensversicherung abgeschlossen wurde.
Stammt der Vertrag aus der Zeit vor dem Jahr 2005, ist die Auszahlung in der Regel steuerfrei. Dazu müssen lediglich mindestens fünf Jahre lang Beiträge in den Vertrag eingezahlt worden sein.
Wurde die Lebensversicherung hingegen nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen, ist die Auszahlung steuerpflichtig. Liegt die ausgezahlte Summe über den eingezahlten Beiträgen, ist auf diesen Gewinn Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent fällig – zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Ankäufer informiert Finanzamt
Der Ankäufer ist gesetzlich dazu verpflichtet, den gezahlten Verkaufspreis an das Finanzamt zu melden. Allerdings darf er die Abgeltungsteuer nicht vom Kaufpreis abziehen – Sie haben als Verkäufer Anspruch auf die volle Summe. Den Gewinn müssen Sie in Ihrer Steuererklärung als Kapitalertrag angeben.
Beim Verkauf an einen Aufkäufer bleibt der Todesfallschutz im Prinzip bestehen. Allerdings hat der Anbieter bereits den Kaufpreis gezahlt. Im Todesfall wird dieser Kaufpreis daher von der Todesfallsumme abgezogen. Zudem werden die Beiträge angerechnet, die der Anbieter ab dem Ankauf übernommen hat – meist zuzüglich Zinsen. Je nach Anbieter kommt zudem noch eine Bearbeitungsgebühr hinzu.
In der Praxis führt das dazu, dass die Angehörigen im Todesfall in der Regel keine Nachzahlung mehr erhalten. Allenfalls in den ersten Jahren nach dem Verkauf kann es sein, dass noch ein Anspruch auf eine geringe Auszahlung besteht. Ein wirklicher Hinterbliebenenschutz ist dies jedoch nicht mehr.
Zudem führt der Aufkäufer den Vertrag zwar in der Regel weiter. Eine Garantie dafür gibt es jedoch nicht. Sollte er die Versicherung kündigen, entfällt der Todesfallschutz komplett.
Todesfallschutz endet praktisch mit Verkauf
Mit dem Verkauf der Lebensversicherung entfällt praktisch Ihr Todesfallschutz und damit die finanzielle Absicherung Ihrer Angehörigen.
Vor allem junge Familien mit einem Hauptverdiener sollten die Absicherung für den Todesfall nicht vernachlässigen. Das gilt umso mehr, wenn noch ein laufender Immobilienkredit für das Eigenheim hinzukommt. Die Eltern sollten dann vor dem Verkauf der Kapital-Lebensversicherung eine Risikolebensversicherung abschließen, um vor den finanziellen Folgen eines plötzlichen Todes geschützt zu sein.
Zusatzschutz bei Berufsunfähigkeit entfällt
Einige Lebensversicherungen beinhalten eine Zusatzversicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit. Nach einem Ankauf kündigen die Anbieter eine solche Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) meist.
Bedenken Sie daher, dass bei einem Verkauf der BU-Schutz wegfällt. Bei einigen Versicherern ist es allerdings möglich, die Zusatzversicherung – häufig ohne eine erneute Gesundheitsprüfung – als eigenständige Versicherung fortzuführen.
An Stelle eines Verkaufs stehen Ihnen grundsätzlich auch diese Alternativen offen:
Kündigung
Policendarlehen
Vertrag beitragsfrei stellen
Beiträge stunden
Sie können Ihre Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung natürlich direkt beim Versicherer kündigen. In der Regel ist dies jedoch nicht sinnvoll, da der Rückkaufswert normalerweise unter dem Preis liegt, den Ihnen ein professioneller Policenankäufer bietet.
Alternativ können Sie ein Policendarlehen aufnehmen. Dann beleihen Sie Ihre Lebensversicherung und zahlen auf den entnommenen Betrag Zinsen. Die Kreditsumme wird – anders als bei einem Ratenkredit – erst am Ende der vereinbarten Laufzeit fällig. Sie sollten allerdings prüfen, ob das Policendarlehen wirklich günstiger als ein regulärer Kredit von der Bank ist. Es gibt zudem auch für Policendarlehen professionelle Anbieter, die mit günstigeren Konditionen als die Versicherer werben.
Eine andere Alternative ist es, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Dann zahlen Sie für einen bestimmten Zeitraum keine Beiträge mehr. Die Ablaufsumme der Lebens- oder Rentenversicherung wird sich dadurch verringern. Will man die Lebensversicherung später weiter besparen, verlangt der Versicherer unter Umständen aber eine neue Gesundheitsprüfung.
Wenn Sie eine Stundung der Beiträge beantragen, setzen Sie die Beitragszahlung für eine bestimmte Frist aus – meist für maximal zwei Jahre. Die Beiträge zahlen Sie allerdings – anders als bei einer Beitragsfreistellung – später inklusive Zinsen nach. Sie sollten daher in der Lage sein, künftig zusätzlich zur regelmäßigen Beitragszahlung die gestundeten Prämien aufbringen zu können. Eine Stundung eignet sich folglich nur für kurzfristige finanzielle Engpässe.