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Mietkautionsversicherung im Vergleich

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Mietkautionsversicherung ersetzt die herkömmliche Barkaution und ist dadurch eine finanzielle Entlastung für Mieter.
  • Bei Abschluss erhält der Vermieter eine Bürgschaftsurkunde als Sicherheit.
  • Bei Beendigung des Mietverhältnisses wird die Bürgschaft einfach und unkompliziert aufgelöst.
  • Eine Mietkautionsversicherung kann auch nachträglich als Ersatz für eine bereits hinterlegte Barkaution genutzt werden. Der Wechsel zurück zur traditionellen Kaution ist jederzeit möglich.
  • Die Kosten der Versicherung richten sich nach der Höhe der Kaution und sind jährlich oder monatlich zu zahlen.

Die günstige Alternative zur Mietkaution

Nach einem Umzug kann die Kaution auf maximal drei Monatsraten aufgeteilt werden. Dennoch reißt die Summe häufig ein Loch ins Budget des Mieters.

Die Mietkautionsversicherung bietet eine Möglichkeit, die Zahlung der Kaution zu umgehen. Die Kaution wird dann nicht vom Mieter an den Vermieter gezahlt. Stattdessen bürgt die Versicherung für die Zahlungsfähigkeit des Mieters. Der Vermieter erhält anstelle der Barkaution eine Bürgschaftsurkunde von der Versicherung. Erst im Schadensfall zahlt die Versicherung das Geld an den Vermieter aus und holt es sich anschließend vom Versicherungsnehmer – dem Mieter – zurück. Allerdings sollten sich Mieter bewusst sein, dass Sie die gezahlten Beiträge zur Mietkautionsversicherung – im Gegensatz zu einer Barkaution – am Ende des Mietverhältnisses nicht zurückerhalten.

Infografik: So funktioniert die Mietkautionsversicherung

Leistungen der Mietkautionsversicherung

Die zentrale Leistung der Mietkautionsversicherung ist die Bürgschaft für den Mieter, welche der Versicherer übernimmt. Von dem Versicherungsschutz profitieren beide Parteien – dem Vermieter wird eine hohe Sicherheit garantiert und der Mieter profitiert von einer größeren finanziellen Flexibilität.

Darüber hinaus bietet die Versicherung noch weitere Leistungen für den Versicherungsnehmer. Zu den wichtigsten Leistungen zählen beispielsweise

  • unbegrenzte Vertragslaufzeit,
  • keine Kündigungsfrist,
  • sofortiger Versicherungsschutz sowie
  • versicherbare Kautionshöhe bis zu drei Monatskaltmieten (meist auf einen bestimmten Höchstbetrag begrenzt)

Einige Versicherer gewähren ihren Kunden darüber hinaus einen zeitlichen Spielraum, um ausstehende Zahlungen im Schadensfall zu begleichen. Dies ist in der Regel der Fall, wenn der Vermieter die Kaution von der Versicherung eingefordert hat.

Vorteile für Mieter

Für den Mieter liegt der hauptsächliche Vorteil einer Mietkautionsversicherung darin, dass er den hohen Kautionsbetrag nach einem Umzug nicht umgehend aufbringen muss. Stattdessen zahlt er kleine, überschaubare Beiträge in zumeist jährlichen Abständen an die Versicherung.

Damit bleibt er nach einem Umzug finanziell flexibel und kann das Geld in andere Dinge investieren, etwa die Renovierung der Wohnung oder neue Möbel. Dennoch garantiert er seinem Vermieter Zahlungsfähigkeit, da seine Versicherung für ihn bürgt.

Eine junge Frau liegt zwischen Umzugskartons auf dem Boden.

Der Beitrag für die Mietkautionsversicherung ist somit deutlich überschaubarer als die zumeist sehr hohe Kautionssumme. Mieter sollten sich dennoch darüber im Klaren sein, dass sie die Beiträge zur Versicherung im Gegensatz zur Kaution nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses nicht zurückerstattet bekommen.

Zudem ist die Versicherung jederzeit kündbar und kann in eine Barkaution umgewandelt werden. Das bedeutet, die Bürgschaft der Versicherung wird beendet und der Mieter zahlt die Kaution in bar an seinen Vermieter.

Die Vorteile einer Mietkautionsversicherung für Mieter:

  • finanzielle Flexibilität
  • überschaubare Jahres- oder Monatsbeiträge
  • jederzeit kündbar

Vorteile für Vermieter

Auch für den Vermieter bietet die Mietkautionsversicherung einige Vorteile. Zwar erhält dieser die Kautionssumme nicht in bar, doch dafür muss er sich auch nicht um die Verwahrung sowie Verwaltung und Verzinsung des Geldes auf einem Kautionssparbuch kümmern.

Zudem erhält der Vermieter kostenlos Auskunft über die Zahlungsfähigkeit des Mieters, da die Versicherung vor Abschluss eines Vertrags eine Bonitätsprüfung durchführt.

Akzeptanz nicht verpflichtend

Vermieter sind nicht dazu verpflichtet, eine Mietkautionsversicherung als Alternative zur Zahlung der Kaution zu akzeptieren.

Mieter sollten daher vor Abschluss eines neuen Mietvertrags klären, ob der Vermieter auch eine Mietkautionsversicherung akzeptiert. Hat der Vermieter bei oder vor Vertragsabschluss dieser Art der Mietsicherheit zugestimmt, darf er sie im Nachhinein nicht ablehnen.

Keine Mietkautionsversicherung ohne Bonitätsprüfung

Alle Anbieter von Mietkautionsversicherungen führen vor Vertragsabschluss eine Bonitätsprüfung durch, um die Zahlungsfähigkeit des Antragstellers zu gewährleisten. Weil die Versicherung die Kautionssumme bei Bedarf an den Vermieter auszahlt, muss sie sicherstellen, dass der Versicherungsnehmer in der Lage ist, diese Summe zurückzuzahlen. Nur bei einer positiven Auskunft stimmt die Versicherung dem Antrag zu.

Der Abschluss einer Mietkautionsversicherung ohne Bonitätsprüfung ist demnach nicht möglich. Die meisten Versicherer greifen bei der Prüfung auf die Auskunft der SCHUFA zurück. Es gibt aber auch Anbieter, die eine Mietkautionsversicherung ohne SCHUFA anbieten und die benötigten Informationen stattdessen bei einem Alternativanbieter einholen. Da diese Unternehmen auf andere Daten zurückgreifen als die SCHUFA, kann der Abschluss einer Mietkautionsversicherung auch bei negativer SCHUFA möglich sein.

Versicherung für Privatpersonen

Eine Mietkautionsversicherung kann bei CHECK24 nur von Privatpersonen abgeschlossen werden. Ein Abschluss für gewerblich genutzte Mietobjekte ist nicht möglich.

Ablauf im Schadensfall: Was passiert, wenn der Vermieter auf die Kaution zugreifen will?

Ein Schadensfall bei der Mietkautionsversicherung liegt vor, wenn der Vermieter auf die Kaution zugreifen will. Hierzu hat er das Recht beispielsweise dann, wenn der Mieter Schäden in der Wohnung hinterlassen hat, Mietrückstände bestehen oder vertraglich vereinbarte Schönheitsreparaturen nicht vorgenommen wurden.

Wurde die Kaution in Bar hinterlegt, kann der Vermieter anfallende Kosten einfach mit diesem Betrag verrechnen. Hat der Mieter hingegen eine Mietkautionsversicherung abgeschlossen, fordert der Vermieter die benötigte Summe von der Versicherung ein. Hierbei gibt es zwei verschiedene Arten der Bürgschaft:

  • Bürgschaft auf erstes Anfordern: Bei dieser Art der Bürgschaft zahlt die Versicherung den vom Vermieter geforderten Betrag sofort aus und fordert das Geld im Anschluss vom Versicherungsnehmer zurück. Stellt sich später heraus, dass die Forderungen des Vermieters nicht gerechtfertigt waren, hat der Mieter lediglich die Möglichkeit, im Nachhinein gegen den Vermieter zu klagen. Dieser Prozess ähnelt somit dem Vorgehen bei einer Barkaution und ist vor allem für den Vermieter vorteilhaft.
  • Bürgschaft nicht auf erstes Anfordern: Bei dieser Art der Bürgschaft hat der Mieter die Möglichkeit, den Forderungen des Vermieters direkt zu widersprechen, sobald diese gestellt werden. Die Versicherung zahlt den geforderten Betrag erst aus, wenn der Sachverhalt geklärt ist. Diese Option ist somit von Vorteil für den Mieter, da er sich direkt gegen unberechtigte Ansprüche des Vermieters wehren kann.

   

Die zwei Arten der Bürgschaft im Überblick:

  Bürgschaft auf erstes Anfordern Bürgschaft nicht auf erstes Anfordern
Auszahlung sofort nach Klärung der Umstände
Möglichkeit des Widerspruchs durch Mieter im Nachhinein sofort
Vorteilhaft für Vermieter Mieter

   

Welche Art der Bürgschaft gilt, hängt immer vom jeweiligen Ver­sicherungs­anbieter ab.

In allen Fällen bürgt die Versicherung lediglich bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Kautionssumme von maximal drei Monatskaltmieten. Forderungen, die diese Summe übersteigen, werden nicht übernommen.

Privathaftpflichtversicherung

Die Mietkaution sichert den Vermieter ab, falls Mietzahlungen ausbleiben oder nach dem Auszug Schäden an der Wohnsubstanz festgestellt werden.

Für materielle Schäden, beispielsweise ein Sprung im Waschbecken, kommt hingegen die Privathaftpflichtversicherung auf.

Häufige Fragen

  • Was kostet eine Mietkautionsversicherung?

    Die Anbieter der Mietkautionsversicherung unterscheiden sich nur minimal in den Kosten für die Versicherung. Das liegt daran, dass sich der jährliche Beitrag nach einem bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme beläuft. In der Regel liegt dieser Prozentsatz bei 4,7 % der Kaution. Einige Versicherer weichen jedoch geringfügig davon ab und verwenden einen Prozentsatz von beispielsweise 4,9 % oder 4,5 % als Berechnungsgrundlage.

    Beispiel: Bei einer Kautionssumme von 1.500 Euro liegen die Kosten der Mietkautionsversicherung bei 67,50 Euro im Jahr, also nur 5,63 Euro monatlich (bei einem Prozentsatz von 4,7 %).

    Jährliche Zahlweise ist günstiger

    Bei einigen Versicherern ändert sich der Versicherungsbeitrag je nach gewählter Zahlweise. So kann der Beitrag bei jährlicher Zahlweise beispielsweise etwas günstiger ausfallen.

  • Welche Laufzeit hat die Mietkautionsversicherung?

    Die Laufzeit der Mietkautionsversicherung ist grundsätzlich unbegrenzt. Das Versicherungsverhältnis dauert so lange an, wie der Versicherungsnehmer in dem Mietverhältnis steht, für welches die Versicherung abgeschlossen wurde.

    Zieht der Mieter aus und beendet somit das Mietverhältnis, muss der Vermieter die Versicherung aus der Bürgschaft entlassen und die Bürgschaftsurkunde zurückgeben. Sobald die Originalurkunde an die Versicherung zurückgegeben wurde, endet das Versicherungsverhältnis.

  • Wann kann eine Mietkautionsversicherung abgeschlossen werden?

    Eine Mietkautionsversicherung kann generell zu jedem beliebigen Zeitpunkt abgeschlossen werden. Im Regelfall wird die Versicherung zu Beginn eines neuen Mietverhältnisses abgeschlossen.

    Doch auch während eines laufenden Mietvertrags kann die Versicherung abgeschlossen werden. Dann ersetzt die Bürgschaft der Versicherung die bereits gezahlte Barkaution. Der Mieter erhält dann den Kautionsbetrag vom Vermieter zurück und kann damit beispielsweise einen finanziellen Engpass überbrücken. Wichtig ist, dieses Vorgehen mit dem Vermieter vorher zu besprechen, da dieser zustimmen muss.

  • Kann eine bestehende Mietkautionsversicherung in ein neues Mietverhältnis übertragen werden?

    In der Regel ist für ein neues Mietverhältnis auch der Abschluss einer neuen Versicherung notwendig.

  • Ist die Versicherung jederzeit kündbar?

    Ja, eine Mietkautionsversicherung kann jederzeit gekündigt werden. Um eine bestehende Versicherung zu kündigen, muss der Mieter die Bürgschaftsurkunde vom Vermieter zurückfordern und diese an die Versicherung zurückgeben.

    Wird die Versicherung während eines laufenden Mietverhältnisses gekündigt, wird die Bürgschaft aufgelöst und der Mieter hinterlegt die Kaution in bar. Für den Mieter hat dies den Vorteil, dass er die Mietkautionsversicherung als Zwischenfinanzierungsoption nutzen kann – er spart sich so die Barkaution kurz nach seinem Umzug, kann sie aber hinterlegen, sobald sich sein Konto erholt hat.

Andreas Meier
Versicherungs-Experte Mietkaution

„Sparen Sie sich die Mietkaution – aber nicht den Service! 15 Jahre Erfahrung und eins ist sicher: Der Kunde ist König, und zwar immer.”

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