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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Oberbegriff Mopedversicherung fasst Mofaversicherungen, Rollerversicherungen sowie Versicherungen für Leichtkraftfahrzeuge und weitere Kleinkrafträder zusammen.
  • Mopedversicherungen sind für alle Kleinkrafträder gesetzlich vorgeschrieben, um sie im öffentlichen Straßenverkehr nutzen zu dürfen.
  • Eine Teilkaskoversicherung bietet erweiterten Schutz – einschließlich Diebstahl und Schäden durch Naturereignisse.
  • Der Versicherungsschutz wird durch ein jährlich wechselndes Kennzeichen angezeigt, das bis Ende Februar gültig ist.
  • CHECK24 vereinfacht den Vergleich und Abschluss von Mopedversicherungen online. Tarife gibt es bei CHECK24 ab 16,65 € einmalig für das restliche Versicherungsjahr.

Leistungen einer Mopedversicherung

Für Kleinkrafträder wie Mopeds, Mofas und Roller schreibt der Gesetzgeber eine Haftpflichtversicherung vor. Wer mit diesen Fahrzeugen ohne Versicherungsschutz auf der Straße unterwegs ist, macht sich strafbar!

Die Haftpflicht versichert dabei Schäden, die bei einem Unfall entstehen. Gesetzlich vorgeschrieben für die Haftpflichtversicherung sind diese Leistungen:

  • 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden
  • 1,22 Millionen Euro bei Sachschäden
  • 50.000 Euro bei Vermögensschäden

Die meisten Versicherungen leisten jedoch in einem höheren Umfang als die gesetzlichen Mindestsummen vorsehen. Häufig wird ein pauschaler Betrag von 100 Millionen Euro für alle Schadensarten übernommen.

 

Wann die Haftpflichtversicherung nicht leistet

Die Mopedversicherung übernimmt nicht die Kosten für Schäden, die

  • vorsätzlich verursacht werden.
  • im Rahmen genehmigter Rennen entstehen.
  • entstehen, weil Sie unter Alkoholeinfluss gefahren sind.
  • jemand Ihrem Fahrzeug absichtlich zufügt.
  • an beförderten Sachen und Gegenständen entstehen.

Erweiterter Schutz mit Teilkasko

Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung kann zusätzlich eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden. Ein Vollkaskoschutz wird hingegen für Mopeds noch nicht angeboten.

Der Teilkaskoschutz einer Mopedversicherung beinhaltet die Absicherung der folgenden Risiken:

  • Diebstahl und Raub
  • Brand, Kurzschluss und Explosion
  • Hagel- und Sturmschäden
  • Blitzschlag
  • Überschwemmung
  • Kollisionen mit Haarwild
  • Schäden durch Marderbiss
  • Glasbruch

   

Tipp

Eine Teilkaskoversicherung ist sinnvoll, da Mopeds und andere Kleinkrafträder im Vergleich zu anderen Fahrzeugen überproportional häufig gestohlen werden. Eine Vollkaskoversicherung wie beim Auto lohnt sich dagegen für Kleinkrafträder nicht und wird von den Versicherern in Deutschland daher aktuell nicht angeboten.

Die Leistungen der Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung für Mopeds im Überblick:

Leistungen Haftpflichtversicherung Mit Teilkaskoversicherung
Kosten für Schäden
Mitversicherung von Anhänger
Schadensersatzansprüche
Schäden durch Umwelteinflüsse
Diebstahl
Brand und Explosion
Glasbruch
Unfälle mit Haarwild
Kurzschlussschäden an der Verkabelung
Vandalismus am Fahrzeug

Welche Fahrzeuge benötigen eine Mopedversicherung?

Die folgenden Kraftfahrzeuge benötigen laut Gesetzgeber eine Mopedversicherung, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen:

  • Kleinkrafträder (Mopeds, Roller und Elektroroller), die nicht mehr als 50 ccm Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren
  • Leichtmofas bis 20 km/h und Mofas bis 25 km/h (Mofaversicherung)
  • Mofas, Mopeds, Mokicks und Roller aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die erstmals vor dem 1.3.1992 versichert waren
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads, Minicars), und dreirädrige Kleinkrafträder (Trikes) und mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 ccm
  • Elektrofahrräder (Pedelecs) und S-Pedelecs bis 45 km/h
  • Fahrräder mit Hilfsmotor
  • elektronische Mobilitätshilfen (Krankenfahrstühle, E-Roller) bis 20 km/h

E-Scooter und Segways zählen zu den Elektrokleinstfahrzeugen und benötigen eine eigene Versicherung: die E-Scooter-Versicherung. Alle Informationen zur E-Scooter-Versicherung finden Sie hier.

Wie definiert sich ein Moped?

Ein Moped zeichnet sich dadurch aus, dass es – wie ein Fahrrad – zwei Pedale besitzt. Darüber wird der Motor gestartet. Aus der Kombination der Wörter „Motor” und „Pedal” entstand der Kunstbegriff „Moped”. In Deutschland fällt das Moped in die Kategorie Kleinkraftrad. Darunter sind motorisierte Zweiräder, Dreiräder und vierrädrige Fahrzeuge zusammengefasst, die

  • einen Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern (cm³) und/oder
  • eine Motorleistung von bis zu vier Kilowattstunden (kW) sowie
  • eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h haben.

Was kostet eine Mopedversicherung?

Eine Mopedversicherung können Sie bei CHECK24 bereits ab 16,65 Euro für das neue Versicherungsjahr mit 4 Monaten abschließen. Wird zusätzlich auch ein Teilkaskoschutz gewünscht, liegen die Kosten bei 25,43 Euro.

Ein Moped-Versicherungsjahr startet immer ab dem 1. März eines Jahres. Der Versicherungsschutz beginnt jedoch an dem Tag, der vertraglich als Versicherungsbeginn genannt ist.

Beginnt die Versicherung also „unterjährig”, berechnet die Mopedversicherung den Beitrag auch nur anteilig für das verbleibende Versicherungsjahr.

Monat März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Januar Februar
Preis 37,00 €
(voller Betrag)
35,16 € 33,30 € 29,60 € 27,76 € 25,90 € 22,20 € 18,51 € 16,65 € 14,40 € 12,01 € 7,20 €

Das Kennzeichen ist in jedem Fall bis Ende Februar des Folgejahres gültig. Für das darauffolgende Versicherungsjahr muss ein neues Kennzeichen und somit ein erneuter Versicherungsschutz bestellt werden.

Eine Mopedversicherung endet automatisch nach einem Versicherungsjahr. Deshalb muss keine Kündigungsfrist beachtet werden.

Wichtig

Eine Ausnahme von der Kündigungsfrist gibt es lediglich im Schadensfall. Dann kann die Versicherung mit einer Sonderkündigungsfrist von einem Monat beendet werden.

Der Weg zum Moped-Kennzeichen

Ein Versicherungskennzeichen beziehungsweise eine Versicherungsplakette am Fahrzeug zeigt den gültigen Versicherungsschutz des jeweiligen Fahrzeugs an. Mopeds, Roller und Mofas dürfen nur mit einem gültigen Kennzeichen auf öffentliche Straßen. Die Nummernschilder werden von der jeweiligen Kfz-Versicherung herausgegeben und sind bis zum Ende eines Versicherungsjahres gültig.

Damit die Gültigkeit leicht erkannt werden kann, wechselt die Ziffernfarbe des Mopedkennzeichens jedes Jahr im rotierenden System zwischen schwarz, blau und grün.

Folienkennzeichen

Seit der Zweiradsaison 2021/2022 bieten einige Versicherer erstmals auch Folienkennzeichen an. Diese Kennzeichen werden auf eine neutrale Halterung geklebt und sind umweltfreundlicher und nachhaltiger als Kennzeichen aus Blech.

Der Weg zum Versicherungskennzeichen benötigt dabei nur wenige Schritte:

  1. Vergleichen Sie unterschiedliche Mopedversicherungen miteinander. Dies ist ganz einfach und bequem mit dem Online-Vergleich von CHECK24 möglich.
  2. Haben Sie einen passenden Tarif gefunden, können Sie diesen direkt online abschließen.
  3. Nach Abschluss der Versicherung stellt der Versicherer den Versicherungsschein aus und schickt das Versicherungskennzeichen per Post an den Fahrzeughalter. Die Zusendung des Kennzeichens dauert in der Regel zwischen zwei und fünf Tage.
  4. Sobald Sie das Kennzeichen erhalten haben, können Sie es selbstständig an Ihrem Fahrzeug befestigen.

Das Kennzeichen der vergangenen Saison ist ungültig und kann entweder entsorgt oder zur Erinnerung aufbewahrt werden.

Jetzt Versicherungskennzeichen für die neue Saison bestellen!

Am 1. März hat die Versiche­rungs­saison 2024/2025 begonnen. Dies sind die wichtigsten Informationen:

  • Der Versicherungsschutz wird durch ein gültiges Versicherungskennzeichen nachgewiesen.
  • Diese gilt – unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsbeginns – bis zum Ende des aktuellen Versicherungsjahrs, also bis zum 28. oder 29. Februar.
  • Der Vertrag endet automatisch ohne Kündigung.
  • Einen Wiederabschluss im Folgejahr können Sie bei CHECK24 mit einem Klick erledigen!

Zulassung, Hauptuntersuchung, Kfz-Steuer und Fahrzeugschein

Mopeds, Mofas und Kleinroller müssen nicht bei der Zulassungsstelle angemeldet werden. Auch ist weder eine Hauptuntersuchung (HU) noch Abgasuntersuchung (AU) vorgeschrieben. Eine Kfz-Steuer wird ebenfalls nicht fällig.

Für die Nutzung im Straßenverkehr genügt neben dem Versicherungskennzeichen eine Betriebserlaubnis des Herstellers. Die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) sowie Teil 2 (ehemals Fahrzeugbrief) werden nicht ausgestellt.

Bei welcher Versicherungsgesellschaft ein Moped oder Mofa versichert ist, kann über die Buchstabenkombination des Kennzeichens leicht ermittelt werden. Die entsprechende Auskunft kann beim Zentralruf der Autoversicherer oder der GDV Dienstleistungs-GmbH eingeholt werden.

Häufige Fragen

  • Muss die Mopedversicherung jedes Jahr neu abgeschlossen werden?

    Eine Mopedversicherung läuft maximal zwölf Monate – in der Regel vom 1. März bis Ende Februar des Folgejahres. Dann muss der Versicherungsschutz neu beantragt werden.

    Ihr Vorteil, wenn Sie über CHECK24 abschließen: Alle relevanten Daten werden in Ihrem Kundenkonto hinterlegt, um den einfachen Wiederabschluss im Folgejahr zu ermöglichen.

  • Was passiert, wenn ich mit einem alten oder ohne Kennzeichen fahre?

    Das Kennzeichen dient als Versicherungsnachweis. Haben Sie kein aktuelles Kennzeichen und somit keinen Versicherungsschutz, ist das Führen von Moped, Mofas, Rollern und E-Scootern auf öffentlichen Straßen eine Straftat. Ist Ihre Versicherung der vorherigen Saison ausgelaufen, greift der Versicherungsschutz im Rahmen der „Nachhaftung” noch einen Monat nach Vertragsende. Ihre alte Versicherung kommt dann für eventuelle Schäden an Dritten auf, holt sich die geleisteten Zahlungen jedoch vom Versicherungsnehmer zurück.

    Wenn bereits eine neue Versicherung abgeschlossen und ein Versicherungsschein vorliegt, das neue Kennzeichen aber noch nicht am Fahrzeug angebracht wurde, liegt in der Regel eine Ordnungswidrigkeit vor. Da von der Polizei in solchen Fällen keine Kulanz zu erwarten ist, muss der Fahrzeughalter mit einer Bußgeldstrafe rechnen.

    Keine Rechtsberatung

    Der Hinweis auf die Konsequenzen des Fahrens ohne aktuellem Kennzeichen stellt keine Rechtsberatung seitens CHECK24 dar.

  • Können auch E-Scooter versichert werden?

    Ja, seitdem am 15.06.2019 das Gesetz zur Straßenzulassung von E-Scootern in Kraft getreten ist unterliegen die Elektro-Tretroller der Versicherungspflicht. Näheres zur aktuellen Gesetzeslage und der E-Scooter-Versicherung können Sie hier nachlesen.

  • Wer darf mit dem Fahrzeug fahren?

    Bei der Mopedversicherung von CHECK24 dürfen die folgenden Personen mit dem versicherten Fahrzeug fahren:

    • der Fahrzeughalter
    • der Fahrzeugeigentümer (falls vom Halter abweichend)
    • alle berechtigten Fahrer des Fahrzeugs

    Berechtigte Personen

    Als Fahrer sind alle Personen berechtigt, die

    • mit der Zustimmung des Versicherungsnehmers mit dem Fahrzeug unterwegs sind
    • mindestens so alt sind wie der jüngste im Versicherungsvertrag angegebene Fahrer.  
  • Besteht mit einer Mopedversicherung auch im Ausland Versicherungsschutz?

    Für Fahrten ins beziehungsweise im Ausland ist eine sogenannte grüne Versicherungskarte notwendig. Diese stellt die Versicherungsgesellschaft aus. Damit ist das Fahrzeug in allen EU-Staaten sowie in Gebieten, die zur EU gehören, versichert. Allerdings richtet sich der Versicherungsschutz dann nach den gesetzlichen Mindeststandards des jeweiligen Landes.

    Wichtig

    Eine in Deutschland abgeschlossene Mopedversicherung gilt nicht für Fahrzeuge, die dauerhaft im Ausland – etwa am eigenen Feriendomizil – genutzt werden.

  • Dürfen auch Minderjährige eine Mopedversicherung abschließen?

    Mopeds dürfen bereits ab 16 Jahren gefahren werden. In einigen Bundesländern liegt das Mindestalter mittlerweile sogar bei 15 Jahren. Allerdings muss bei minderjährigen Personen der gesetzliche Vertreter (das sind in der Regel die Eltern) den Versicherungsantrag stellen. Beim Vertragsabschluss ist darauf zu achten, dass das Alter des jüngsten Fahrers berücksichtigt wird.

Andreas Meier
Leiter Kundenberatung

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Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie 10 Tarifvarianten der Mopedversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.

Bei CHECK24 können Sie eine Mopedhaftpflichtversicherung bereits ab 16,65 € (einmaliger Beitrag für das verbleibende Versicherungsjahr mit 4 Monaten) abschließen. Dieser Preis gilt für ein Kleinkraftrad mit nicht mehr als 45 km/h Höchstgeschwindigkeit, Alter des jüngsten Fahrers ab 23 Jahre. Der Anbieter ist die WGV.

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Mopedversicherungen sind ein Jahr gültig und enden immer am letzten Februartag des Kalenderjahres. Die Versicherungsprämie berechnet sich anteilig nach dem Monat, in welchem die Versicherung abgeschlossen wird.

Bei einem Abschluss über das CHECK24-Kundenkonto ist der Wiederabschluss der Mopedversicherung im Folgejahr ganz einfach mit einem Klick erledigt!

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Verletzungen oder Tötungen werden als Personenschäden bezeichnet. Beispiel: Sie übersehen mit Ihrem Moped einen Fußgänger und fahren ihn an. Dabei bricht dieser sich einen Arm.

Als Sachschäden werden Beschädigungen von Gegenständen bezeichnet. Beispiel: Sie streifen mit Ihrem Roller versehentlich ein Auto und verursachen dabei Kratzer im Lack.

Von Vermögensschäden ist die Rede, wenn einer Person ein finanzieller Nachteil entsteht, der weder im Zusammenhang mit einem Personen- noch einem Sachschaden steht. Beispiel: Sie parken mit Ihrem Roller vor einer Garage. Der Besitzer kommt dadurch nicht an sein Auto und verpasst einen wichtigen Geschäftstermin.

Preisbeispiel einer Haftpflichtversicherung für ein Moped bis 45 km/h, Halter über 23 Jahre alt.