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Das Wichtigste in Kürze
Seit dem 15. Juni 2019 sind E-Scooter auf deutschen Straßen zugelassen. Damals trat das E-Scooter-Gesetz in Kraft, das unter anderem die Versicherungspflicht für die elektrischen Roller vorschreibt. E-Scooter (kurz für Elektro-Scooter beziehungsweise Elektro-Tretroller) ähneln optisch herkömmlichen Tretrollern. Per Definition handelt es sich dabei um Elektrokleinstfahrzeuge, auf dem sich eine einzelne Person fortbewegen kann.
Wenn Sie mit Ihrem E-Scooter öffentliche Straßen benutzen wollen, ist eine passende Haftpflichtversicherung für E-Scooter verpflichtend. Wer ohne Versicherung am Straßenverkehr teilnimmt, macht sich strafbar.
Das bedeutet, E-Scooter benötigen einen Aufkleber der - ähnlich dem Versicherungskennzeichen für Mopeds – als Nachweis einer vorhandenen Haftpflichtversicherung dient. Dieser Aufkleber muss am Fahrzeug angebracht werden – möglichst an der Rückseite unter der Schlussleuchte. Der untere Plakettenrand muss sich dabei mindestens fünf Zentimeter über der Fahrbahn befinden.
Fahren ohne Versicherungsschutz
Sind Sie mit einem nicht versicherten E-Scooter auf öffentlichen Wegen unterwegs, machen Sie sich strafbar! Zudem müssen Sie dann für eventuelle Schäden durch einen Unfall selbst aufkommen. Dies kann unter Umständen den finanziellen Ruin bedeuten.
Die E-Scooter-Versicherung ist eine Haftpflichtversicherung. Das bedeutet, die Versicherung leistet bei Schäden, die der Nutzer eines E-Scooters Dritten durch die Nutzung des elektrischen Rollers zufügt. Für die folgenden Schäden kommt die Versicherung auf:
Schadensart | Beispiel |
---|---|
Sachschäden | Sie beschädigen mit Ihrem E-Scooter ein parkendes Auto. |
Personenschäden | Sie verursachen mit Ihrem E-Scooter einen Unfall, bei dem eine dritte Person verletzt wird. |
Vermögensschäden | Eine dritte Person hat durch einen von Ihnen verursachten Unfall Vermögenseinbußen zu beklagen, beispielsweise durch Einkommensausfälle. |
Das bedeutet, die Versicherung übernimmt Schäden, die beispielsweise an anderen Fahrzeugen verursacht werden. Auch wenn Menschen zu Schaden kommen oder durch den Unfall Vermögenseinbußen zu verzeichnen haben, kommt die Versicherung für die Schadensersatzansprüche auf.
Ebenso eingeschlossen sind Umweltschäden: Verliert die Batterie Ihres Rollers schädliche Stoffe, welche die Umwelt schädigen, kommt die Versicherung für den Schaden auf.
Eine E-Scooter-Versicherung mit Teilkasko leistet zudem auch, wenn am versicherten Gerät Schäden durch
entstehen. Versicherungsnehmer sollten beachten, dass die Option Teilkasko in der Regel mit einer Selbstbeteiligung verbunden ist. Das bedeutet, bei jedem Schaden muss sich der Versicherte mit einer bestimmten Summe beteiligen. Einen Versicherungsschutz mit Vollkasko gibt es für E-Scooter nicht.
In Deutschland müssen E-Scooter-Modelle bestimme Voraussetzungen erfüllen, um am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Nur diese Modelle können auch versichert werden.
Die Grundvoraussetzungen sind, dass der elektrische Roller verkehrssicher und steuerbar ist. Außerdem muss er über funktionierende Bremsen sowie eine intakte Beleuchtungsanlage verfügen. Folgende Kriterien müssen im Konkreten dafür erfüllt sein:
Straßenzulassung beachten
Die Nutzung von Modellen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, ist im öffentlichen Straßenverkehr verboten. Modelle, die vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Straßenzulassung von E-Scootern am 15. Juni 2019 gekauft wurden und über keine Straßenzulassung verfügen, dürfen nicht im Straßenverkehr benutzt werden! Eventuell können sie aber beim Hersteller nachgerüstet werden.
Nur Modelle, die diese essentiellen Kriterien erfüllen, erhalten eine Typengenehmigung mit Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) sowie eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE). Erst wenn diese Genehmigungen vorliegen, darf mit dem elektrischen Roller auf öffentlichen Straßen gefahren werden.
Eine E-Scooter-Versicherung kostet nicht viel – bereits ab 10,00 € können Sie Ihren E-Scooter für ein komplettes Versicherungsjahr absichern! Zu zahlen ist der Versicherungsbeitrag einmalig für das aktuell laufende Versicherungsjahr.
Folgende Faktoren haben Einfluss auf den Preis der Versicherung:
Versicherung für ein Jahr
Sowohl Moped- als auch E-Scooter-Versicherungen sind ein Jahr gültig und enden immer am letzten Februartag des Kalenderjahres. Die Versicherungsprämie berechnet sich anteilig nach dem Monat, in dem die Versicherung abgeschlossen wird. So zahlen Sie beispielsweise bei einem Abschluss im November nur für den Zeitraum November bis Februar.
Das Mindestalter für die Benutzung von E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr liegt in Deutschland bei 14 Jahren. Minderjährige dürfen nur mit Einwilligung der Eltern eine eigene E-Scooter-Versicherung abschließen.
Ja. Haben Sie eine gültige E-Scooter-Versicherung, besteht auch Versicherungsschutz, wenn Sie den E-Scooter an jemanden verleihen und dabei ein Schaden entsteht. Bitte beachten Sie dazu aber das Alter des jüngsten Fahrers.
Nein, es gibt keine offizielle Helmpflicht für E-Scooter-Fahrer. Jedoch wird das Tragen eines Helmes aus Sicherheitsgründen nachdrücklich empfohlen.
Nein, zum Führen eines E-Scooters wird kein Führerschein benötigt.
Ja, alle bei CHECK24 abschließbaren E-Scooter-Versicherung beinhalten einen europaweiten Versicherungsschutz.
Vorab sollte man sich jedoch von der Versicherung eine internationale Versicherungsbestätigung – die sogenannte Grüne Versicherungskarte – ausstellen lassen.
Des Weiteren sollte man in Erfahrung bringen, ob Elektro-Tretroller im Urlaubsland erlaubt sind. Bei geplanten Reisen in Länder außerhalb der Europäischen Union sollte man sich vorab bei seinem Versicherer erkundigen oder im Versicherungsvertrag nachsehen, ob der Versicherungsschutz auch im Urlaubsland besteht. Wer seinen E-Scooter allerdings mit dem Flugzeug transportieren möchte, steht vor einem Problem: Viele Airlines erlauben weder die Mitnahme als Hand- noch als Aufgabe- oder Sondergepäckstück.
Nein, das ist nicht möglich. E-Scooter sind eigenständige Fahrzeuge und benötigen somit auch eine eigene Versicherung.
Wenn Sie sich einen E-Scooter ausleihen, müssen Sie sich nicht um den Versicherungsschutz sorgen.
Die Versicherungspflicht für E-Scooter gilt auch für die Verleihfirmen. Das bedeutet, die elektrischen Leih-Roller sind bereits durch die jeweilige Firma versichert. Die Versicherungen der Firmen leisten, wenn der Fahrer mit einem ausgeliehenen Roller einem Dritten Schaden zufügt.
Beschädigt der Fahrer allerdings den ausgeliehenen E-Scooter, hat er selbst für den Schaden aufzukommen.
„Bestmögliche Absicherung im Schadensfall gewünscht? Ich helfe Ihnen weiter! 15 Jahre Erfahrung & eine große Leidenschaft: ein aufmerksames Ohr für Sie.”
Mit dem Online-Vergleichsrechner von CHECK24 finden Sie ganz leicht eine günstige und leistungsstarke E-Scooter-Versicherung – wahlweise als reine Haftpflichtversicherung oder mit zusätzlichem Teilkasko-Schutz.
Ihren Wunschtarif können Sie bequem direkt online abschließen. Die Versicherungsplakette zum Aufkleben schicken wir Ihnen gerne kostenlos nach Hause!
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Wir bieten Ihnen einen Überblick über Preise und Leistungen von tausenden Anbietern. Und das alles über eigene Vergleichsrechner.
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Für Kunden ist unser Service kostenlos. Wir finanzieren uns über Provisionen, die wir im Erfolgsfall von Anbietern erhalten.
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Seit 1999 haben unsere Experten über 15 Millionen Kunden beim Vergleichen und Sparen geholfen.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie 10 Tarifvarianten der E-Scooter-Versicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
E-Scooter-Versicherung-Vergleich – Beispielrechnung:
Preis: 10,00 € (einmaliger Beitrag für das verbleibende Versicherungsjahr mit 3 Monaten); Berechnung von 11/2024
E-Scooter-Versicherungen sind ein Jahr gültig und enden immer am letzten Februartag des Kalenderjahres. Die Versicherungsprämie berechnet sich anteilig nach dem Monat, in welchem die Versicherung abgeschlossen wird.
Bei einem Abschluss über das CHECK24-Kundenkonto ist der Wiederabschluss der E-Scooter-Versicherung im Folgejahr ganz einfach mit einem Klick erledigt!
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie 10 Tarifvarianten der E-Scooter-Versicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
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