Ist Glasbruch mitversichert?
Ja, Glasbruch ist im Rahmen der Teilkaskoversicherung für Kleinkrafträder mitversichert. Als Glasbruch gelten Schäden an der Verglasung des versicherten Fahrzeugs.
Die folgenden Teile gehören zur Verglasung eines Mopeds, Mofas, Mokicks oder Rollers:
- Scheiben aus Glas oder Kunststoff (z.B. Front- oder Trennscheiben)
- Spiegel
- Abdeckungen von Leuchten
Nicht zur Verglasung hingegen zählen Glas- sowie Kunststoffteile von
- Assistenz- und Informationssystemen
- Kameras
- Messgeräten
- Solarmodulen
- Displays und Monitoren sowie
- Leuchtmitteln.
Versicherungsnehmer sollten beachten, dass bei der Reparatur von Glasbruchschäden eine Selbstbeteiligung zu zahlen ist, wenn diese vertraglich festgelegt wurde. Einige Versicherer verzichten im Falle von Glasbruch auf die Selbstbeteiligung, wenn die kaputte Glasfläche nicht ausgetauscht, sondern nur repariert wird.
Auch die Kosten für Plaketten und Vignetten, die sich an der Glasscheibe befunden haben und erneut besorgt werden müssen, werden von manchen Versicherungen anteilig übernommen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Gültigkeitszeitraum noch nicht abgelaufen ist.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Folgeschäden, die aufgrund von Glasbruch entstehen können.
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