Gibt es eine Helmpflicht?
Ja, es besteht eine Helmpflicht. Diese gilt für alle Krafträder, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h haben. Die Helmpflicht gilt sowohl für den Fahrer als auch Mitfahrer. Dabei ist es irrelevant, ob der Beifahrer auf dem Sitz hinter dem Fahrer oder in einem Beiwagen mitfährt.
Die genauen Vorgaben zur Helmpflicht aus § 21a der Straßenverkehrsordnung (StVO) lauten wie folgt:
„Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.”
Bußgeld für Verletzung der Helmpflicht
Wird die Helmpflicht verletzt, droht ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro. Die Mitnahme von Kindern ohne Helm wird mit einem Bußgeld von 60 Euro sowie einem Punkt in Flensburg geahndet.
Auswirkungen auf Entschädigungsleistungen
Wer ohne Helm unterwegs ist und Opfer eines Unfalls wird, hat ein Problem. Die Mopedversicherung des Unfallverursachers kann die Entschädigungsleistung kürzen, wenn die Verletzungen mit Helm geringer ausgefallen wären.
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