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Ist das Fahren auf dem Radweg erlaubt?

Es ist nur sehr eingeschränkt erlaubt, mit einem Kleinkraftrad – also einem Moped, Mofa, Mokick oder Roller – den Radweg zu nutzen. Lediglich unter den folgenden Umständen ist die Mitbenutzung des Radwegs gestattet:

  • Der Radweg liegt außerhalb einer geschlossenen Ortschaft.
  • Das Fahrzeug hat eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.

Damit beschränkt sich die Nutzung von Radwegen in der Regel auf Mofas. Alle Kleinkrafträder, die schneller als 25 km/h fahren können, müssen die Straße benutzen. Innerhalb von Ortschaften dürfen jedoch auch Mofas nicht auf dem Radweg fahren. Hier ist das Fahren auf dem Radweg lediglich dann gestattet, wenn das Verkehrsschild „Mofas frei” dies ausdrücklich erlaubt.

Elektrokleinstfahrzeuge

Das Fahren auf dem Radweg ist lediglich für Elektrokleinstfahrzeuge explizit gestattet. Dazu gehören etwa Segways und E-Scooter, für die eine eigene E-Scooter-Versicherung abgeschlossen werden kann.

Darf ich den Gehweg nutzen?

Nein, mit einem Kleinkraftrad dürfen Sie nicht auf dem Gehweg fahren. Werden Sie beim unerlaubten Fahren auf dem Bürgersteig erwischt, droht Ihnen ein Bußgeld. Auch für das Parken auf dem Bürgersteig können Bußgelder fällig werden. Allerdings wird diese Regelung in vielen Städten und Gemeinden nicht so eng gesehen – insbesondere dann, wenn das Fahrzeug so abgestellt wird, dass es keine Fußgänger behindert.

Die Höhe des Bußgelds richtet sich dabei danach, ob bei der Nutzung des Gehwegs andere Verkehrsteilnehmer behindert oder sogar geschädigt wurden. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Bußgelder:

Vergehen Bußgeld
Unerlaubte Nutzung des Gehwegs 10 Euro
Unerlaubte Nutzung mit Behinderung 15 Euro
Unerlaubte Nutzung mit Gefährdung 20 Euro
Unerlaubte Nutzung mit Unfallfolge 25 Euro
Unerlaubtes Parken auf dem Gehweg 20 Euro
Unerlaubtes Parken auf dem Gehweg von mehr als 1 Stunde 30 Euro
Unerlaubtes Parken auf dem Gehweg mit Behinderung 30 Euro
Unerlaubtes Parken von mehr als 1 Stunde mit Behinderung 35 Euro

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