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Kleinkrafträder

Kleinkrafträder sind eine verkehrsrechtliche Kategorie, der eine Reihe unterschiedlicher Fahrzeugtypen zugeordnet werden. Dazu zählen neben Mopeds, Mofas, Mokicks und Rollern auch S-Pedelecs und E-Bikes. Auch Krankenfahrstühle zählen dazu. Eigene Kategorien hingegen sind Elektrokleinstfahrzeuge, zu denen E-Scooter zählen, sowie Leichtkraftfahrzeuge. Hier erfahren Sie alles zu den Besonderheiten der einzelnen Kleinkrafträder!

Das Wichtigste in Kürze

  • Zu den Kleinkrafträdern zählen Mopeds, Mofas, Mokicks, Roller, S-Pedelecs, E-Bikes und Krankenfahrstühle. E-Scooter und Segways sind Elektrokleinstfahrzeuge.
  • Die Fahrzeugtypen unterscheiden sich in der Höchstgeschwindigkeit, Sitzanzahl sowie Antriebsart.
  • In der Regel wird die Führerscheinklasse AM benötigt – mit Ausnahme von Mofas, die nur eine Prüfbescheinigung erfordern.
  • Kleinkrafträder müssen nicht zur Hauptuntersuchung und sind steuerfrei.
  • Es besteht eine Versicherungspflicht für alle Kleinkrafträder, einschließlich E-Bikes und S-Pedelecs.

Die Unterschiede zwischen Kleinkrafträdern

Wie bereits der Name verrät, sind Kleinkrafträder in der Regel kompakt gebaut. Somit eignen sie sich hervorragend für die Stadt, erleichtern aber ebenso die Mobilität in ländlichen Gebieten.

Neben den Kleinkrafträdern gibt es die Fahrzeuge der Mikromobilität, die im Grunde dieselben Funktionen erfüllen wie Kleinkrafträder – beispielsweise E-Scooter.

Doch was macht eigentlich ein Moped aus? Worin unterscheiden sich Mofa und Mokick? Und wie definiert sich ein Krankenfahrstuhl? Die Unterschiede zwischen den einzelnen Fahrzeugtypen sind nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen. Wir stellen die einzelnen Fahrzeugtypen vor und bringen Licht ins Dunkel der vielen verschiedenen Kleinkrafträder

Welche Fahrzeuge zählen zu den Kleinkrafträdern?

Im Folgenden werden die einzelnen Fahrzeugklassen im Detail beschrieben und jeweilige Ausnahmen und Besonderheiten hervorgehoben.

 

Übersicht der wichtigsten Unterschiede zwischen verschiedenen Kleinkraftraedern

Was sind Kleinkrafträder?

So unterschiedlich Kleinkrafträder auch sein können, die folgenden Eigenschaften zeichnen alle Fahrzeuge dieser Kategorie aus:

  • typischerweise zwei Räder
  • Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von bis zu 50 cm³ oder Elektromotor mit einer Leistung von bis zu 4 kW
  • Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
  • Helmpflicht
  • nicht steuerpflichtig, benötigen keine Hauptuntersuchung
  • Führerscheinklasse AM oder höher (Ausnahme: Mofa)

Allerdings beinhalten bereits diese grundlegenden Eigenschaften von Kleinkrafträdern einige Ausnahmen. So gelten für ältere Modelle aus der DDR beispielsweise Höchstgeschwindigkeiten von 50 oder sogar 60 km/h. Zudem gibt es auch dreirädrige Kleinkrafträdermodelle – etwa Krankenfahrstühle oder dreirädrige E-Scooter.

Moped

Abbildung eines grünen Mopeds vor weißem Hintergrund.Das Moped ist das vielleicht bekannteste und unter den CHECK24-Kunden beliebteste Kleinkraftrad. Der Name setzt sich zusammen aus den Wörtern „Motor” und „Pedale” und weist damit bereits auf eines der wesentlichen Merkmale dieses Fahrzeugs hin.

Die Pedale sind ein wichtiger Bestandteil des Mopeds und können dazu dienen, den motorisierten Antrieb zu unterstützen. So kann das Moped auch dann weiter genutzt werden, falls der Motor einmal versagen oder der Kraftstoff verbraucht sein sollte. Darüber hinaus dienen die Pedale als Rücktrittbremse und Fußstütze.

 Mofa

Abbildung eines roten Mofas vor weißem Hintergrund.Wie das Moped zählt auch das Mofa zu den Fahrrädern mit Motorantrieb beziehungsweise Hilfsmotor. Dies spiegelt sich auch im Namen dieses Fahrzeugtyps wider, welcher sich aus den jeweils ersten Silben der Wörter „Motor” und „Fahrrad” zusammensetzt. Unter den Kleinkrafträdern zeichnet sich das Mofa durch eine Reihe von Besonderheiten aus.

Anstelle von 45 km/h ist die Höchstgeschwindigkeit des Mofas auf 25 km/h begrenzt. Im Gegensatz zu anderen Kleinkrafträdern dürfen Mofas daher außerorts auf Radwegen genutzt werden. Innerorts dürfen Mofas den Radweg nur dann benutzen, wenn dies durch das Verkehrsschild „Mofas frei” angezeigt wird. Zudem hat ein Mofa immer nur einen Sitz, niemals zwei. Um ein Mofa fahren zu dürfen, genügt eine Mofa-Prüfbescheinigung. Das Mindestalter für das Fahren eines Mofas liegt bei 15 Jahren.

Leichtmofa

Neben Mofas gibt es auch Leichtmofas. Dieser Kategorie werden Fahrzeuge zugeordnet, die alle Eigenschaften eines Mofas aufweisen, jedoch nur eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h aufweisen. Für Leichtmofas gilt keine Helmpflicht. Rechtlich werden Leichtmofas wie Mofas behandelt.

Ein Mofa mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und einem Elektromotor wird hingegen als E-Bike klassifiziert.

 Mokick

Abbildung eines blauen Mokicks vor weißem Hintergrund.Das Mokick ist sowohl dem Moped wie auch dem Mofa recht ähnlich. Der Name setzt sich in diesem Fall aus den Wörtern „Motor” und „Kickstarter” zusammen. Damit weist der Name direkt auf das herausstechende Merkmal dieses Fahrzeugtyps hin: Anstelle von Pedalen verfügt das Mokick über einen Kickstarter, der zum Starten des Motors genutzt wird. Ein Mokick kann somit nicht manuell mit Pedalen angetrieben werden, sollte der Motor einmal ausfallen.

 Roller

Abbildung eines hellblauen Rollers vor weißem Hintergrund.Der Roller setzt sich optisch deutlich von Moped, Mofa und Mokick ab. Denn im Gegensatz zu den anderen Kleinkrafträdern hat der Roller keine Pedale. Stattdessen verfügt er über einen charakteristischen, tiefen Durchstieg, auf dem die Füße des Fahrers komfortabel abgestellt werden können. Der Roller gilt als die moderne Weiterentwicklung des Mopeds und ist das zweitbeliebteste Kleinkraftrad der CHECK24-Kunden.

Klassischerweise werden Roller mit einem Verbrennungsmotor angetrieben. Seit einigen Jahren gibt es jedoch vermehrt Rollermodelle, die mit einem Elektromotor betrieben werden – sogenannte Elektroroller oder E-Roller.

Roller zählen zu den Kleinkrafträdern, wenn ihr Hubraum 50 cm³ nicht übersteigt. Viele Rollermodelle haben jedoch ein größeres Hubvolumen und können höhere Höchstgeschwindigkeiten erreichen. Diese Roller zählen zu den Leichtkrafträdern.

Unterschiede zwischen Moped, Mofa, Mokick und Roller

Die folgende Tabelle fasst die Unterschiede zwischen den einzelnen Kleinkrafträdern auf einen Blick zusammen:

  Moped Roller Mokick Mofa
Maximale Anzahl von Sitzen 2 2 2 1
Maximale Geschwindigkeit 45 km/h 45 km/h 45 km/h 25 km/h
Pedale Pedale als Fußstütze und mit Rückbremse keine Pedale, Durchstieg Keine Pedale, Kickstarter Pedale als Fußstütze und mit Rückbremse
Führerschein AM AM AM Prüf­bescheinigung
Mindestalter 16 (teilweise 15) 16 16 15

Darüber hinaus bestehen für einige historische Fahrzeugmodelle zum Teil bestimmte Ausnahmen, sodass auch diese Modelle zu den Kleinkrafträdern zählen und eine Mopedversicherung benötigen.

  • Kleinkrafträder bis 50 km/h: Kleinkrafträder, die vor dem 31. Dezember 2001 in Betrieb genommen wurden, dürfen eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h haben. Nach diesem Datum wurde die gesetzlich zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kleinkrafträder reduziert. Trotz der größeren Höchstgeschwindigkeit reicht auch für diese Modelle der AM-Führerschein aus.
  • Kleinkrafträder bis 60 km/h: In der ehemaligen DDR produzierte Modelle, die vor dem 28. Februar 1992 in Betrieb genommen wurden, werden den Kleinkrafträdern zugeordnet. Auch für diese historischen Modelle ist ein Führerschein der Klasse AM ausreichend.

Leichtkrafträder

Fahrzeuge mit den folgenden Eigenschaften zählen zu den Leichtkrafträdern:

  • Hubraum bis 125 cm³
  • Motorleistung maximal 15 PS oder 11 kW

Zu diesen Fahrzeugen zählen beispielsweise größere Roller. Leichtkrafträder benötigen anstelle einer Mopedversicherung eine Motorrad-Haftpflichtversicherung.

Dreirädrige Kleinkrafträder

Auch einige Dreiräder zählen zur Kategorie der Kleinkrafträder. Um als Kleinkrafträder versichert werden zu können, müssen dieselben Eigenschaften wie bei Zweirädern vorliegen, allen voran eine

  • Höchstgeschwindigkeit von 45km/h sowie
  • ein Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von bis zu 50 cm³ oder einem Elektromotor mit einer Leistung von bis zu 4 kW.

Von den klassischen Kleinkrafträdern gibt es vor allem Roller und Mopeds auch in dreirädriger Ausführung.

Weitere Fahrzeugtypen

Neben den bisher vorgestellten – klassischen – Kleinkrafträdern zählen noch weitere Zweiräder zu dieser Kategorie. Wie Mopeds, Mofas, Roller und Mokicks benötigen auch diese Fahrzeuge einen gültigen Versicherungsschutz, der durch ein Versicherungskennzeichen oder eine -plakette nachgewiesen wird.

 S-Pedelec

Abbildung eines schwarzen S-Pedelecs vor weißem Hintergrund.Bei S-Pedelecs handelt es sich um Fahrräder mit Motorunterstützung. Der Name S-Pedelec setzt sich aus den englischen Wörtern „Speed Pedal Electric Cycle” zusammen. Ebenso wie Mopeds oder Roller können S-Pedelecs eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h erreichen.

Der Motorantrieb eines S-Pedelecs unterstützt den Fahrer nur, wenn dieser gleichzeitig auch in die Pedale tritt. Einen reinen Motorantrieb, bei dem man selbst nicht treten muss, bietet ein S-Pedelec – im Gegensatz zum E-Bike – nicht.

S-Pedelecs unterscheiden sich von Pedelecs durch eine größere Höchstgeschwindigkeit und eine stärkere Motorleistung. Aus diesen Gründen zählen die S-Pedelecs zu den Kleinkrafträdern, Pedelecs hingegen nicht.

 E-Bike

Abbildung eines dunkelgrauen E-Bikes vor weißem Hintergrund.Der Name des E-Bikes leitet sich vom Englischen „Electronic Bike” – Elektrofahrrad – ab. Im Gegensatz zum S-Pedelec unterstützt der Motor eines E-Bikes den Fahrer auch dann, wenn gerade nicht getreten wird.

Welcher verkehrsrechtlichen Kategorie ein E-Bike zugeordnet wird, hängt von der Höchstgeschwindigkeit des jeweiligen Modells ab. E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h gelten als Leichtmofa, mit einer Geschwindigkeit von 25 km/h als Mofa und mit 45 km/h als Kleinkraftrad.

Für E-Bikes mit Höchstgeschwindigkeiten von 20 oder 25 km/h wird demnach mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung benötigt. Fahrer von E-Bikes bis zu 45 km/h hingegen müssen mindestens den AM-Führerschein vorweisen können.

Unterschiede zwischen elektrischen Fahrrädern

Die nachfolgende Tabelle verdeutlicht die Unterschiede zwischen Pedelec, S-Pedelec und E-Bike:

  Pedelec S-Pedelec E-Bike
Verkehrs­rechtliche Kategorie Fahrrad mit Pedalunter­stützung Kleinkraftrad Abhängig von der Geschwindigkeit
Geschwin­digkeit Bis zu 25 km/h Bis zu 45 km/h Bis zu 20 km/h → Leichtmofa
Bis zu 25 km/h →
Mofa
Bis zu 45 km/h → Kleinkraftrad
Motor­leistung Bis zu 250 Watt Bis zu 500 Watt Bis zu 500 Watt
Helmpflicht nein ja Bis zu 20 km/h: nein
Mehr als 20 km/h: ja
Versicherungs­pflicht In der Regel über die Privathaft­pflicht versichert ja ja

Pedelecs, die eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten, gelten als normale Fahrräder. Schnellere Pedelecs bis 45 km/h (S-Pedelecs) hingegen gelten als Kleinkrafträder.

Die Unterteilung von E-Bikes in verkehrsrechtliche Kategorien ist durch die Abhängigkeit von der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit recht komplex. Zu beachten ist hierbei, dass für E-Bikes mit bis zu 25 km/h Höchstgeschwindigkeit dieselben Bestimmungen gelten wie für Mofas. Dazu zählen etwa die Vorlage einer Mofa-Prüfbescheinigung sowie die Helmpflicht.

Für E-Bikes, die als Kleinkrafträder klassifiziert werden, wird mindestens die Führerscheinklasse AM benötigt.

Alle E-Bike-Modelle, ebenso wie S-Pedelecs, benötigen eine Mopedversicherung, um am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Ohne gültigen Versicherungsschutz dürfen diese Fahrzeuge nur auf privaten Flächen genutzt werden.

Krankenfahrstuhl

Abbildung eines grauen Krankenfahrstuhls vor weißem Hintergrund.Krankenfahrstühle sind motorisierte Rollstühle, die körperlich beeinträchtigten Menschen die Mobilität erleichtern. Krankenfahrstühle dürfen eine Geschwindigkeit von höchstens 15 km/h erreichen. Ab einer erreichbaren Geschwindigkeit von 6 km/h, benötigen sie – wie Kleinkrafträder oder motorisierte Fahrräder – eine Versicherung inklusive Versicherungskennzeichen. Krankenfahrstühle werden elektrisch betrieben und aus diesem Grund auch als Elektromobile bezeichnet.

Für Krankenfahrstühle wird kein Führerschein benötigt und es besteht keine Helmplicht. Krankenfahrstühle dürfen auf Gehwegen und in Fußgängerzonen benutzt werden, wenn die Schrittgeschwindigkeit nicht überschritten wird. Krankenfahrstühle verfügen über lediglich einen Sitz.

Krankenfahrstühle bis 30 km/h

Unter bestimmten Umständen dürfen auch Krankenfahrstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 30 km/h führerscheinfrei gefahren werden. Dies ist der Fall, wenn der Fahrer eine Prüfbescheinigung für Krankenfahrstühle nach §5 Absatz 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung erworben hat. Mit dieser Prüfbescheinigung darf ein Krankenfahrstuhl bis 30 km/h geführt werden, wenn das Fahrzeug vor dem 01. September 2002 erstmals in den Verkehr gekommen ist. Zudem muss der Fahrer auf die Hilfe eines Krankenfahrstuhls angewiesen sein – etwa krankheitsbedingt oder aufgrund einer Behinderung.

E-Scooter ist nicht gleich E-Scooter

Da es sich bei Krankenfahrstühlen um elektrisch betriebene Roller handelt, werden sie häufig auch als E-Scooter bezeichnet. Im englischsprachigen Raum werden zudem elektrisch betriebene Roller häufig als E-Scooter bezeichnet. In Deutschland bezeichnet der Name hingegen hauptsächlich elektrische Tretroller. Seit deren Einführung im Juni 2019 kann es aufgrund des Namens hin und wieder zu Verwirrungen kommen.

Elektrokleinstfahrzeuge

Äußerlich unterscheiden sich Elektrokleinstfahrzeuge hauptsächlich durch ein Merkmal von den Kleinkrafträdern: Sie haben in der Regel keinen Sitz. Elektrokleinstfahrzeuge, zu denen E-Scooter und Segways zählen, werden überwiegend stehend gefahren werden. Der Fahrer hält sich dabei an einer etwas mehr als hüfthohen Stange fest, die auch zum Lenken benutzt wird.

Darüber hinaus ist die Höchstgeschwindigkeit von Elektrokleinstfahrzeugen geringer: Anstatt bei 45 km/h liegt sie hier bei 20 km/h. Diese Fahrzeugklasse setzt sich somit etwas von den Kleinkrafträdern ab. Dennoch benötigen auch diese Fahrzeugtypen eine eigene Versicherung und eine Versicherungsplakette.

E-Scooter-Versicherung

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E-Scooter

Abbildung eines roten E-Scooters vor weißem Hintergrund.E-Scooter zählen strenggenommen nicht zu den Kleinkrafträdern, sondern werden als Elektrokleinstfahrzeuge klassifiziert. Zu dieser Kategorie zählen neben E-Scootern auch Segways.

Der Name leitet sich von dem englischen Ausdruck „Electric Kick Scooter” ab. Die elektrischen Roller dürfen in Deutschland bis zu 20 km/h schnell sein, um am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Es besteht keine Helmpflicht und auch ein Führerschein wird nicht benötigt. E-Scooter dürfen ab 14 Jahren geführt, aber nicht auf Gehwegen gefahren werden.

Segways

Ein Segway ist ein selbstbalancierendes Fahrzeug mit zwei Rädern. Der Fahrer steht dabei auf einer Plattform zwischen den Rädern und hält mithilfe einer Lenkstange die Balance. Ein Segway wird hauptsächlich über Verlagerung des eigenen Körpergewichts gesteuert. Wie E-Scooter werden auch Segways elektronisch angetrieben.

E-Scooter dürfen in Deutschland mit einer gültigen Versicherung am Straßenverkehr teilnehmen. Sie dürfen ab 14 Jahren geführt werden, eine Helmpflicht besteht nicht.

Die amerikanische Firma Segway hat die Produktion der Fahrzeuge im Sommer 2020 eingestellt, da der Umsatz weit hinter den Erwartungen zurückblieb.

 Leichtkraftfahrzeuge

Abbildung eines weißen Leichtkraftfahrzeugs vor weißem Hintergrund.Leichtkraftfahrzeuge sind – einfach ausgedrückt – kleine Autos. Häufig werden sie daher auch als Mopedauto oder Leichtmobil bezeichnet. Mit ihrer kompakten Größe füllen sie die Lücke zwischen Kleinkrafträdern und PKWs. Je nach Modell bieten sie Platz für bis zu zwei Personen.

Zu den Leichtkraftfahrzeugen zählen Fahrzeuge der Klasse L6e. Abgesehen von den vier Rädern sind Leichtkraftfahrzeuge den Leichtkrafträdern in ihren Eigenschaften sehr ähnlich:

  • Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
  • Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von bis zu 50 cm³ oder Elektromotor mit einer Leistung von bis zu 4 kW
  • Leergewicht: maximal 350 kg
  • Führerscheinklasse AM oder höher
  • Mindestalter: 15 Jahre
  • nicht steuerpflichtig, benötigen keine Hauptuntersuchung

Zudem verfügen Leichtfahrzeuge meist über eine windgeschützte Fahrerkabine, sind aber um einiges einfacher ausgestattet als PKWs.

Für Leichtkraftfahrzeuge wird ein Versicherungskennzeichen benötigt, das wie bei Mopeds, Rollern und E-Scootern jedes Jahr zur neuen Saison im März erneuert werden muss.

Quads

Auch leichte Straßen-Quads mit einer Leistung von maximal 4 kW oder einem Hubraum bis zu 50cm³ zählen zu den Leichtkraftfahrzeugen. Sie sind zulassungsfrei, benötigen aber ebenfalls ein Versicherungskennzeichen.

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