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Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Im Bußgeldkatalog sind die Regelsätze für Geldbußen festgelegt, die bei einer Ordnungswidrigkeit drohen. Der Bußgeldkatalog ist bundesweit einheitlich und gilt auch für Motorradfahrer.
Ordnungswidrigkeiten mit einem Motorrad im Straßenverkehr sind etwa:
Kleinere Verstöße werden mit einem Verwarngeld abgegolten. Dieses liegt bei 5 bis 55 Euro. Mit der Bezahlung ist die Sache dann erledigt.
Bei schwereren Verstößen wird ein Bußgeld fällig (ab 60 Euro aufwärts). Damit verbunden ist immer auch ein Bußgeldverfahren. Zudem kann ein Bußgeld weitere Strafen wie etwa Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot zur Folge haben.
Ein Motorrad kann zu laut sein, wenn etwa ein nicht zugelassener Schalldämpfer montiert worden ist.
In einem solchen Fall ist wegen Lärmbelästigung mit einem Bußgeld von bis zu 270 Euro und Punkten in Flensburg zu rechnen.
Zudem ist bei einer illegalen Auspuffanlage auch noch die Betriebserlaubnis des Motorrades erloschen, was zu erheblich höheren Kosten führen kann.
Auch Motorradfahren müssen sich im Stau auf der Autobahn hinten anstellen.
Das Durchschlängeln zwischen den stehenden Fahrzeuge ist verboten.
Theoretisch wäre es möglich, ganz links an den Fahrzeugen vorbeizufahren. Das scheitert aber in der Praxis am Sicherheitsabstand zum überholten Fahrzeug, den es einzuhalten gilt.
Tatbestand | Geldstrafe | Punkte |
---|---|---|
Rechts überholen außerorts | Ab 100 € | 1 |
Auf dem Seitenstreifen am Stau vorbeifahren | Ab 75 € | 1 |
Seitenabstand beim Überholen nicht eingehalten | 30 € | |
Rettungsgasse befahren | Ab 240 € | 2 |
Wenn Sie mit Ihrem Motorrad zu dicht auf das vorausfahrende Fahrzeug auffahren, hängt das Strafmaß zunächst von der gefahrenen Geschwindigkeit ab.
In einem weiteren Schritt geht es ab Tempo 80 dann auch noch nach dem Abstand zum Vordermann.
Wer auf dem Motorrad als Fahrer oder als Beifahrer die Motorrad Helmpflicht missachtet, also
muss mit einer Geldbuße von 15 Euro rechnen. Sind Kinder involviert, ist die Strafe deutlich höher.
Die Strafen für Geschwindigkeitsübertretungen sind für Motorradfahrer die gleichen wie für Autofahrer.
Außerorts | Geldstrafe | Punkte |
---|---|---|
0 – 20 km/h | 20 – 60 € | |
21 – 40 km/h | 100 - 200 € | 1 |
41 – 60 km/h | 320 - 480 € | 2 plus 1 Monat Fahrverbot |
Innerorts | Geldstrafe | Punkte |
---|---|---|
0 – 20 km/h | 30 - 70 € | |
21 – 30 km/h | 115 - 180 € | 1 |
31 – 50 km/h | 260 - 400 € | 2 plus 1 Monat Fahrverbot |
Auch beim Rotlichtverstoß an der Ampel unterscheidet der Gesetzgeber nicht zwischen Motorradfahrer und Autofahrer.
Autor:
Michael Langenwalter
Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Motorrad-Versicherung.
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