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Diese Motorrad-Führerscheinklassen gibt es:
Die Klasse AM umfasst Kleinkrafträder mit einem Hubraum bis 50 ccm, bei Elektromotorrädern maximal 4 kW. Dazu zählen auch kleine Quads und kleine Trikes.
Die Führerscheinklasse A1 gilt für Leichtkrafträder mit einem Hubraum bis 125 ccm. Die Motorleistung ist auf 11 kW oder 15 PS beschränkt. Außerdem gilt ein Maximum von 0,1 kW pro Kilogramm Leergewicht.
Um die Führerscheinklasse B196 können Autofahrer den Autoführerschein erweitern. Dazu sind nur einige Besuche bei einer Fahrschule (Theoriestunden und Praxisstunden) notwendig. Es gibt keine Prüfung.
Mehr Infos zum B196 finden Sie hier.
Mit der Führerscheinklasse A2 dürfen Sie Motorräder bis 35 kW/48 PS und einem Leistungs-Gewichtsverhältnis von maximal 0,2 kW pro Kilogramm Leergewicht fahren.
Haben Sie bereits den A1-Schein, ist nur noch eine praktische Fahrprüfung notwendig.
Mit der Führerscheinklasse A dürfen Sie alle Motorräder fahren.
Dieses Alter ist für die Führerscheinklassen beim Motorrad mindestens vorgeschrieben:
Führerschein-Klasse | Mindestalter |
---|---|
AM | 15 Jahre |
A1 | 16 Jahre |
B 196 | 25 Jahre |
A2 | 18 Jahre |
A |
20 Jahre (wenn A2 gemacht) 24 Jahre (Direkteinstieg ohne A2) |
Einige Wochen dauert es im Normalfall, bis Sie die Theorie- und Praxisstunden absolviert und die Prüfungen bestanden haben.
Crashkurs
Mit Crash- oder Schnellkursen können Sie den Motorrad-Führerschein in 5 bis 7 Tagen machen.
Mit 20 bis 30 Fahrstunden sollten Sie rechnen. Hinzu kommt der theoretische Unterricht.
Führerschein-Klasse | Fahrstunden |
---|---|
AM | Keine Vorgaben |
A1 |
12 x 45 min + Übungsfahrten |
B196 | 5 x 90 min. |
A2 |
12 x 45 min + Übungsfahrten |
A |
12 x 45 min + Übungsfahrten |
Durch Übungsfahrten lernen Fahrschüler den praktischen Umgang mit dem Motorrad. Trainiert wird:
Zwölf Pflichtstunden je 45 Minuten sind ab der Führerscheinklasse A1 vorgeschrieben. Diese Pflichtfahrten beinhalten:
Bis 2033 sind alle VOR dem 19. Januar 2013 ausgestellten Motorradführerscheine gültig. Dann müssen sie ersetzt werden.
15 Jahre gültig sind alle neueren Führerscheine. Nach Ablauf der Zeit müssen Sie ausgetauscht werden.
Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Motorradversicherung.