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Kann ich eine 125er mit Autoführerschein fahren?
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Autofahrer können seit Januar 2020 ihren Führerschein Klasse B ohne Prüfung auf die Schlüsselzahl B 196 erweitern und 125er Motorräder und 125er Roller fahren. Wer seinen Führerschein vor dem 1. April 1980 gemacht hat, durfte immer schon automatisch ein 125er-Leichtkraftrad führen.
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Welchen Führerschein brauche ich für 125 ccm?
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Sie dürfen ein 125er-Motorrad oder einen 125er-Roller fahren mit der Motorrad-Klasse A1, der Erweiterung B 196 zum Autoführerschein oder wenn Sie Ihren Autoführerschein vor dem 1. April 1980 gemacht haben.
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Was ist der Unterschied zwischen A1 und B196?
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Inhaltlich sind beide Fahrerlaubnisse identisch. Beide ermöglichen das Führen eines 125er Leichtkraftrades. Der wichtigste Unterschied ist, dass Sie nur vom A1-Führerschein aus zu den weiteren Motorrad-Klassen A2 und A aufsteigen können. Die Autoführerschein-Erweiterung B196 gilt allein für die 125er. Mit dem teureren A1-Führerschein können Sie schon ab 16 Jahren fahren. Die günstigere B196-Erweiterung dürfen Sie frühestens mit 25 Jahren machen. Allerdings benötigen Sie dafür einen Führerschein der Klasse B als Voraussetzung.