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125er Führerschein Kosten

Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am

125er Motorrad Führerschein

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kosten für einen 125er Führerschein reichen von rund 1.500 € für die B196-Erweiterung bis zu etwa 3.000 € für den A1-Führerschein.
  • Ein 125er Leichtkraftrad dürfen Sie mit dem A1-Führerschein fahren, mit der Erweiterung B196 für die Klasse B oder wenn Ihr Autoführerschein vor dem 1. April 1980 ausgestellt wurde.
  • Wenn Sie die Fahrerlaubnis für weitere Motorradklassen erwerben wollen, geht das nur vom A1-Führerschein aus.

Wie teuer ist ein 125er Führerschein?

Die Kosten für den Führerschein 125er sind abhängig von der jeweiligen Fahrerlaubnis. Denn mehrere Fahrerlaubnisse ermöglichen das Fahren eines 125er Leichtkraftrades.

Eigene Recherche CHECK24, Stand 2/2023
Art der Fahrerlaubnis Kosten (Pflichtstunden)
B196-Führerschein (als Erweiterung zum Autoführerschein) Ca. 1.500 €
A1-Führerschein Ca. 3.000 €
Pkw-Führerschein
ausgestellt vor dem 1. April 1980
0 €

Wie setzen sich die Kosten für A1 zusammen?

Eigene Recherche CHECK24, Stand 1/2024
A1-Führerschein Kosten
Grundbetrag (Anmeldegebühr) inkl. Theorie-Stunden 350 € - 600 €
Übungsmaterial 0 € (inklusive) - 95 €
Übungs-Fahrstunde Je 65 € - 85 €
Sonderfahrt (12x) Je 78 € - 90 €
Vorstellung zur theoretischen Prüfung 60 € - 80 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung 165 € - 250 €
Gebühr theoretische Prüfung 22,49 € (TÜV Süd)
Gebühr praktische Prüfung 146,56 € (TÜV Süd)
Erste-Hilfe-Kurs 0 € (vorhanden) - 50 €
Sehtest 0 € - 10 €
Biometrisches Passfoto ~ 15 €
Antrag/Ausstellung Führerschein 40 € - 50 €
  • Den Motorrad-Führerschein A1 dürfen Sie schon ab 16 Jahren machen.
  • Vorgeschrieben sind für den A1 Führerschein im Bereich der praktischen Ausbildung 12 Sonderfahrten (5 x Überland, 4 x Autobahn, 3 x Nacht).

Wie setzen sich die Kosten für B196 zusammen?

Eigene Recherche CHECK24, Stand 2/2023
B 196-Führerschein Kosten
B 196-Theorie (4 x 90 Minuten)
B 196-Praxis  (5 x 90 Minuten)
600 € - 1.000 €
(als Pauschale)
Zusätzliche Fahrstunde (falls nötig) 60 € - 80 €
Biometrisches Passfoto ~ 10 €
Eintragung im Führerschein (Zulassungsstelle) 40 € - 50 €

Viele Fahrschulen in Deutschland bieten die Erweiterung des Autoführerscheines zu einem Pauschalpreis an. Dieser bewegt sich im Bereich von 900 bis 1.500 Euro.

Darin enthalten sind beim Motorrad-Führerschein der Klasse B mit Schlüsselzahl 196 die Pflichtstunden (4 x 90 Minuten Theorie / 5 x 90 Minuten Praxis).

Zusätzliche Fahrstunden kosten extra (bis zu 80 Euro).

Dazu kommen noch rund 15 Euro für ein Passbild sowie etwa 40 bis 50 Euro für den Eintrag der Schlüsselnummer in den Führerschein auf der Führerscheinstelle.

Wer darf eine B196-Erweiterung machen?

Die Fahrerlaubnis-Erweiterung des Pkw-Führerscheines Klasse B zum Führen von 125er Motorrädern darf erwerben, wer:

  • Mindestens 25 Jahre alt ist
  • 5 Jahre den Führerschein Klasse B besitzt

 Was gilt bei vor April 1980 ausgestellten Pkw-Führerscheinen?

Bei Pkw-Führerscheinen, die vor dem 1. April 1980 in der damaligen Klasse 3 ausgestellt worden sind, war das Führen eines 125er-Leichtkraftrades automatisch mit enthalten.

Diese Regelung (Bestandsschutz) gilt auch heute noch.

Fragen & Antworten (FAQ)

Kann ich eine 125er mit Autoführerschein fahren?

Autofahrer können seit Januar 2020 ihren Führerschein Klasse B ohne Prüfung auf die Schlüsselzahl B 196 erweitern und 125er Motorräder und 125er Roller fahren. Wer seinen Führerschein vor dem 1. April 1980 gemacht hat, durfte immer schon automatisch ein 125er-Leichtkraftrad führen.

Welchen Führerschein brauche ich für 125 ccm?

Sie dürfen ein 125er-Motorrad oder einen 125er-Roller fahren mit der Motorrad-Klasse A1, der Erweiterung B 196 zum Autoführerschein oder wenn Sie Ihren Autoführerschein vor dem 1. April 1980 gemacht haben.

Was ist der Unterschied zwischen A1 und B196?

Inhaltlich sind beide Fahrerlaubnisse identisch. Beide ermöglichen das Führen eines 125er Leichtkraftrades. Der wichtigste Unterschied ist, dass Sie nur vom A1-Führerschein aus zu den weiteren Motorrad-Klassen A2 und A aufsteigen können. Die Autoführerschein-Erweiterung B196 gilt allein für die 125er. Mit dem teureren A1-Führerschein können Sie schon ab 16 Jahren fahren. Die günstigere B196-Erweiterung dürfen Sie frühestens mit 25 Jahren machen. Allerdings benötigen Sie dafür einen Führerschein der Klasse B als Voraussetzung.

Michael Langenwalter

Autor:

Michael Langenwalter

Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Motorrad-Versicherung.

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