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Was darf ich mit B196 fahren?
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Mit der Erweiterung B196 zum Führerschein Klasse B (Autoführerschein) dürfen Sie in Deutschland Motorräder und Roller bis 125 ccm Hubraum und mit einer Motorleistung von maximal 11 kW fahren. Zudem darf bei dem Zweirad das Verhältnis zwischen Leistung und Gewicht den Wert 0,1 kW/kg nicht übersteigen.
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Was ist besser: A1 oder B196?
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Mit der Fahrerlaubnisklasse A1 und der Führerscheinerweiterung B196 dürfen Sie die gleichen Motorräder und Roller fahren. Die Ausbildung zu B196 ist deutlich günstiger und beinhaltet auch keine Prüfung. Das ist also ideal für Zweirad-Einsteiger. Mit der Fahrerlaubnis A1 dürfen Sie aktuell auch im EU-Ausland fahren. Zudem können Sie nur mit dem A1 als Basis die weiteren Motorrad-Fahrerlaubnisklassen A2 sowie dann A erwerben.
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Wie lange braucht man für einen B196?
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Die Ausbildung für B196 dauert im Normalfall zwischen 4 und 6 Wochen. Einige Fahrschulen bieten die Erweiterung auch in einer Art Kompaktmodul an. Das geht dann deutlich schneller.
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Kann man beim B196 durchfallen?
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Nein, das geht nicht. Bei der Ausbildung zum B196 gibt es weder eine theoretische noch eine praktische Prüfung.
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Was plant die EU beim 196er?
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Bei der nächsten Reform der Führerscheine plant die EU, die Führerscheinerweiterung B196 EU-weit anzuerkennen. Aktuell dürfen B196-Besitzer eine 125er nur auf deutschen Straßen fahren.