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Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Mit dem Autoführerschein dürfen Sie auch alle Kleinkrafträder bis 50 ccm fahren (AM-Führerscheinklasse).
Zu den Kleinkrafträdern gehören:
Haben Sie Ihren Autoführerschein vor dem 1. April 1980 erworben (die alte Klasse 3), dürfen Sie damit sogar Leichtkrafträder (A1-Führerscheinklasse) fahren.
In diesem Fall können Sie unkompliziert auf den A2-Führerschein aufstocken – praktische Prüfung genügt.
Eine erneute Theorie fällt weg. Sie müssen zuvor nur dem Fahrschullehrer bweisen, dass Sie mit einem A2-Motorrad tatsächlich auch fahren können.
Alternativ können Autofahrer ab 25 Jahren zusätzlich die Führerscheinklasse B196 machen – und damit Leichtkrafträder innerhalb Deutschlands fahren.
Dafür notwendig sind nur 4 Stunden Theorie und 5 Fahrstunden in einer Fahrschule. Eine Prüfung gibt es nicht.
Ja, das geht. Der Vorteil: Sie sparen sich einige Theoriestunden. Dadurch wird der Führerschein insgesamt günstiger.
Ja, natürlich. Tipp: Machen Sie den Motorradführerschein innerhalb von 24 Monaten nach dem Autoführerschein, können Sie sich die Hälfte der bereits beim Auto gemachten Theoriestunden anrechnen lassen. So wird der Motorradführerschein insgesamt günstiger.
Autor:
Sascha Rhode
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