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Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Zu den Kleinkrafträdern zählen unter anderem Mofas, Mopeds, Mokicks, kleine Roller sowie S-Pedelecs.
Kriterien:
Kleinkraftrad-Versicherung
Kleinkrafträder und -roller brauchen ein Versicherungskennzeichen. Das neue Versicherungsjahr beginnt stets am 1. März eines Jahres und endet Ende Februar des Folgejahres. Ein Versicherungskennzeichen gibt die gewählte Versicherungsgesellschaft direkt aus.
Kriterien:
Hier erfahren Sie mehr über Leichtkrafträder
Leichtkraftrad-Versicherung
Für Leichtkrafträder und –roller ist eine Motorrad-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Freiwillig können Sie zudem die Motorrad Versicherung um eine Teilkasko oder eine Vollkasko erweitern.
Kriterien:
Motorradversicherung
Motorräder benötigen eine Haftpflichtversicherung. Darüber hinaus können Sie zusätzlich eine Kaskoversicherung (Teilkasko oder Vollkasko) für Ihr Motorrad abschließen, um die finanziellen Risiken von Schäden an der Maschine aufzufangen.
Für Krafträder, die nur für Wettkämpfe genutzt werden, gelten die deutschen Straßenverkehrsbestimmungen (unter anderem Lärm- und Abgaswerte, Kennzeichen, Signal- und Lichtanlage) nicht.
Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Motorradversicherung.
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