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Krafträder: Überblick und Unterschiede

Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am

Krafträder

Das Wichtigste in Kürze

  • Krafträder werden in drei verschiedene Kategorien eingeteilt.
  • Eine Motorrad-Haftpflicht ist für Leichtkrafträder und –roller vorgeschrieben.
  • Auch für Motorräder müssen Sie eine Motorradversicherung abschließen.

 

Wie sind Krafträder eingeteilt

Kraftraeder Kategorien

Was sind Kleinkrafträder?

Zu den Kleinkrafträdern zählen unter anderem Mofas, Mopeds, Mokicks, kleine Roller sowie S-Pedelecs.

Kriterien:

  • Motor-Hubraum maximal 50 ccm
  • Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h (Ausnahme historische Kleinkrafträder der DDR)
  • Mindestalter 15 Jahre
  • Ab Führerschein Klasse AM sowie jede höhere Klasse
  • Zulassungsfrei
  • Keine Kfz-Steuer
  • Keine Hauptuntersuchung

Kleinkraftrad-Versicherung

Kleinkrafträder und -roller brauchen ein Versicherungskennzeichen. Das neue Versicherungsjahr beginnt stets am 1. März eines Jahres und endet Ende Februar des Folgejahres. Ein Versicherungskennzeichen gibt die gewählte Versicherungsgesellschaft direkt aus.

Hier können Sie Ihr Kleinkraftrad versichern

Was sind Leichtkrafträder?

Kriterien:

  • Motor-Hubraum maximal 125 ccm
  • Leistung maximal 15 PS /11 kW
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Führerscheinklasse A1, A2, A, B169 sowie B (alte Klasse 3 bei Führerscheinerwerb vor dem 1. April 1980)
  • Zulassungsfrei
  • Keine Kfz-Steuer
  • Hauptuntersuchung Pflicht

Hier erfahren Sie mehr über Leichtkrafträder

Leichtkraftrad-Versicherung

Für Leichtkrafträder und –roller ist eine Motorrad-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Freiwillig können Sie zudem die Motorrad Versicherung um eine Teilkasko oder eine Vollkasko erweitern.


 

Was sind Motorräder?

Kriterien:

  • Keine Hubraum-, Leistungs- und Gewichtsbeschränkungen
  • Mindestalter 20/24 Jahre (bei Direkteinstieg)
  • Führerscheinklasse A
  • Zulassungspflichtig
  • Kfz-Steuer
  • Hauptuntersuchung Pflicht

Motorradversicherung

Motorräder benötigen eine Haftpflichtversicherung. Darüber hinaus können Sie zusätzlich eine Kaskoversicherung (Teilkasko oder Vollkasko) für Ihr Motorrad abschließen, um die finanziellen Risiken von Schäden an der Maschine aufzufangen.

Sonderregeln für Wettkampf-Krafträder

Für Krafträder, die nur für Wettkämpfe genutzt werden, gelten die deutschen Straßenverkehrsbestimmungen (unter anderem Lärm- und Abgaswerte, Kennzeichen, Signal- und Lichtanlage) nicht.

Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Seit 2012 unser Experte für die Motorradversicherung.

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