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Motorrad-Diebstahl: Alles Wichtige im Überblick

Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am

Motorrad Diebstahl

Das Wichtigste in Kürze

  • Einen Diebstahl Ihres Motorrades sollten Sie unbedingt der Polizei melden.
  • Die Vorgangsnummer der Diebstahlanzeige benötigen Sie zur Meldung bei Ihrer Versicherung.
  • Ein Diebstahl eines Motorrades ist durch eine Teilkaskoversicherung abgedeckt.

Diebstahl umgehend melden

In Deutschland sind im Jahr 2022 laut Polizeilicher Kriminalstatistik mehr als 15.000 Motorräder entwendet worden. Bei 2.000 weiteren Krafträdern gab es einen gemeldeten versuchten Diebstahl.

Und das, obwohl in der Regel die Motorräder gegen Diebstahl geschützt und gesichert sind.

Ganz gleich, ob Ihr Motorrad beim kurzen Abstellen entwendet worden ist oder ob Sie den Diebstahl erst nach längerer Zeit feststellen: In beiden Fällen ist schnelles Handeln notwendig.

Informieren Sie umgehend die Polizei über den Diebstahl und anschließend auch Ihre Motorradversicherung.

Ein Diebstahl eines Motorrades ist über eine zusätzliche Teilkaskoversicherung abgedeckt.

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Diebstahlanzeige bei der Polizei

Den Diebstahl Ihres Motorrad sollten Sie in jedem Fall der Polizei melden.

Sie benötigen die Vorgangsnummer Ihrer Diebstahlanzeige für die Motorradversicherung wie auch für eventuelle weitere Ermittlungen.

Geben Sie der Polizei bei der Meldung des Diebstahls alle relevanten Informationen über Ihr Motorrad, wie etwa:

  • Motorradmarke
  • Modell
  • Kilometerstand
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (VIN)
  • Auffälligkeiten
  • Modifikationen

Das benötigt die Versicherung

Nach der Meldung bei der Polizei sollten Sie den Diebstahl des Motorrades unverzüglich auch Ihrer Motorradversicherung mitteilen.

Diese Unterlagen benötigt Ihr Motorradversicherer für die Regulierung des Schadens:

Diebstahlanzeige bei der Polizei Fall kann über Vorgangsnummer nachverfolgt werden
Zulassungsbescheinigung Teil 1 & Teil 2 In Kopie / Als Scan einreichen
Nachweis über vorhandene Schlüssel  
Fotos Ihres Motorrades  


Die Motorrad Teilkasko zahlt bei Diebstahl den Wiederbeschaffungswert (Zeitwert). Bei Neufahrzeugen wird in der Regel den Neupreis erstattet.

Selbstbeteiligung zahlen Sie in jedem Fall

Zahlt die Teilkasko nach einem Motorrad-Diebstahl, wird von der Summe eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung noch abgezogen.

Michael Langenwalter

Autor:

Michael Langenwalter

Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Motorrad-Versicherung.

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