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Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Meist wird ein Motorrad gedrosselt, damit Fahranfänger damit trotzdem fahren dürfen. Denn der in Deutschland geltende Stufen-Führerschein für Motorradfahrer begrenzt die jeweilige Fahrerlaubnis auf eine bestimmte maximale PS-Zahl beziehungsweise kW-Zahl.
Motorleistung bei Motorradversicherung wichtig
Die Motorradversicherung stuft Motorräder preislich in 3 Leistungsklassen von 50 PS, 78 PS und 98 PS ein. Wer eine günstigere Versicherung für sein Motorrad möchte, kann dies durch eine Drossel des Motors erreichen.
Die Kosten hängen von der Art der Drossel ab sowie davon, ob Sie selbst die Drosselung einbauen oder dies eine Fachwerkstatt übernimmt.
Kosten | |
---|---|
Material | 10 € – 200 € |
Einbau durch Werkstatt | 50 € – 200 € |
TÜV-Abnahme | 50 € |
Eintragung in Fahrzeugpapiere | Ab 10,20 € (abhängig vom Bundesland und dem Umfang der Änderungen) |
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Drosselung eines Motorrades zu erreichen:
Roller drosseln
50er Roller sind besonders oft bereits vom Hersteller gedrosselt, um die Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h einzuhalten. Hier gibt es noch mehr Möglichkeiten der Drosselung, z.B. mit einer gedrosselten CDI, über einen Distanzring oder Drosselscheiben in der Variomatik, einem anderen Luftfilter (Schnorchel) oder einem kleineren Vergaser.
Drosselung der Motorradversicherung melden
Melden Sie die Leistungs-Drosselung Ihres Motorrades unbedingt Ihrer Versicherung. Die Leistung ist einer der Hauptkriterien für die Berechnung des Versicherungsbetrages. Eine Drossel macht die Motorradversicherung in aller Regel günstiger.
Wird die Drossel des Motorrades unerlaubt entfernt, deaktiviert oder anderweitig manipuliert, kann dies für den Fahrer und Halter schwere Konsequenzen nach sich ziehen. Denn damit einher geht ein Fahren ohne die entsprechende Fahrerlaubnis. Und dies ist eine Verkehrsstraftat. Vor Gericht können dafür laut § 21 Strafgesetzbuch (stVG) hohe Geldstrafen und sogar eine Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr verhängt werden.
Drossel bei Roller manipuliert
Wird die Drossel bei einem 50er Roller unerlaubt manipuliert oder entfernt, lautet der Tatbestand „Fahren ohne Betriebserlaubnis”. Dies zieht unter anderem ein Bußgeld von 50 Euro nach sich.
Autor:
Sascha Rhode
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