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Erhalte ich Kfz-Steuer zurück, wenn ich mein Motorrad verkaufe?
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Ja. Mit dem Tag der Abmeldung endet Ihre Kfz-Steuerpflicht. Da die Kfz-Steuer fürs Motorrad immer für ein ganzes Jahr bezahlt ist, erhalten Sie zu viel entrichtete Steuer erstattet. Dafür müssen Sie aber nichts tun, dies erfolgt automatisch. Die Zulassungsstelle übermittelt die Abmeldung an die Zollverwaltung. Etwa 3 Wochen nach dem Abmelden des Motorrads erhalten Sie dann den offenen Betrag auf Ihr Bankkonto überwiesen.
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Was ist bei geändertem Saisonkennzeichen?
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Wenn sich Ihre Fahrsaison ändert (Umstellung von Ganzjahres- auf Saisonkennzeichen oder Änderung des Saisonkennzeichens), beantragen Sie dies bei der Zulassungsbehörde. Der neue Zeitraum wird automatisch dem Zoll mitgeteilt. Die Kfz-Steuer für Ihr Motorrad wird entsprechend neu festgesetzt.
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Was ist bei Motor-Tuning oder Drosselung?
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Sie spendieren dem Motor Ihrer Maschine mehr Leistung? Dann müssen Sie dies in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Die geänderte Motorleistung wird dabei dem Zoll übermittelt und die Kfz-Steuer neu festgesetzt.
Das Gleiche geschieht, wenn Sie das Motorrad drosseln. Auch eine Leistungsminderung müssen Sie amtlich absegnen und eintragen lassen. Mit den aktualisierten Daten setzt der Zoll die Kfz-Steuer neu fest. Führt die Motor-Drosselung dazu, dass das Motorrad nun weniger als 125 ccm Hubraum hat oder die Nennleistung weniger als 11 kW oder 15 PS beträgt, bezahlen Sie fortan keine Kfz-Steuer mehr für das Zweirad.