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Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Die Schadenfreiheitsklasse (kurz SF-Klasse) ist das „Unfall-Barometer” der Motorradversicherung. Sie sagt aus, wie viele Jahre Motorradfahrer unfallfrei (ohne Versicherungsschaden) unterwegs sind.
Das System der Schadenfreiheitsklassen gibt es in der Motorrad-Haftpflicht sowie separat in der Motorrad-Vollkasko.
Mit jeder Schadenfreiheitsklasse ist in der Motorradversicherung ein bestimmter Beitragsrabatt verknüpft – der sogenannte Schadenfreiheitsrabatt (kurz SF-Rabatt).
Wenn Sie ein Motorrad versichern, bezahlen Sie zu Beginn den vollen Beitragssatz von 100 Prozent.
Je länger Sie jedoch unfallfrei bleiben und damit in den Schadenfreiheitsklassen aufsteigen, desto höher wird der SF-Rabatt – und desto günstiger wird dadurch der Beitrag zur Motorradversicherung.
Ausnahme Motorrad-Teilkasko
In der Motorrad-Teilkasko werden keine Schadenfreiheitsklassen (und damit auch keine Schadenfreiheitsrabatte) verwendet.
In der Motorradversicherung gibt es die Einteilung von SF-Klasse 0 bis SF-Klasse 20 sowie die 2 Sonderklassen SF ½ und SF M.
Eine gute Orientierung bietet Ihnen unsere Beispiel-Tabelle:
Jahre ohne Schaden | SF-Klasse |
Beitrag Haftpflicht |
Beitrag Vollkasko |
---|---|---|---|
20+ | SF 20 | 20 % | 20 % |
19 | SF 19 | 21 % | 24 % |
18 | SF 18 | 21 % | 25 % |
17 | SF 17 | 21 % | 25 % |
16 | SF 16 | 22 % | 26 % |
15 | SF 15 | 22 % | 26 % |
14 | SF 14 | 23 % | 27 % |
13 | SF 13 | 23 % | 28 % |
12 | SF 12 | 24 % | 29 % |
11 | SF 11 | 25 % | 30 % |
10 | SF 10 | 25 % | 31 % |
9 | SF 9 | 26 % | 32 % |
8 | SF 8 | 27 % | 33 % |
7 | SF 7 | 29 % | 35 % |
6 | SF 6 | 31 % | 37 % |
5 | SF 5 | 33 % | 40 % |
4 | SF 4 | 35 % | 43 % |
3 | SF 3 | 39 % | 47 % |
2 | SF 2 | 41% | 50 % |
1 | SF 1 | 50 % | 60 % |
Erstversicherung mit mind. 3 Jahren Motorradführerschein | SF ½ | 65 % | 85 % |
Fahranfänger | SF 0 | 90 % | 100 % |
Nach Schaden in SF ½ oder 0 | SF M | 130 % | 120 % |
Das hängt davon ab, wie lange Sie schon unfallfrei Motorrad fahren.
Beispiel 1: Sie sind Fahranfänger und versichern das erste Mal ein Motorrad:
Als Fahranfänger erhalten Sie die SF-Klasse 0. Somit zahlen Sie den vollen Beitrag zu Ihrer Motorradversicherung von 90 Prozent für den Haftpflichtschutz und optional 100 Prozent für den Vollkaskoschutz.
Beispiel 2: Sie haben Fahrerfahrung und versichern das erste Mal ein Motorrad:
Mit Fahrerfahrung (Motorrad-Führerschein länger als 3 Jahre) erhalten Sie von der Motorradversicherung normalerweise die SF-Klasse ½. Somit zahlen Sie laut unserer Beispiel-Tabelle von Anfang an nur 65 Prozent Beitrag für den Haftpflichtschutz. Die Vollkaskoversicherung kostet in SF ½ nur noch 85 Prozent.
Beispiel 3: Sie versichern ein Motorrad als Zweitfahrzeug:
Dann erhalten Sie sofort eine besonders günstige SF-Klasse. Hier erfahren Sie mehr zum Thema Motorrad als Zweitfahrzeug versichern.
Beispiel 4: Sie haben seit 5 Jahren ein Motorrad versichert:
Dann sind Sie laut der Beispiel-Tabelle in der SF-Klasse 5 und zahlen 33 Prozent für den Haftpflichtschutz und 40 Prozent für den Vollkaskoschutz.
Beispiel 5: Sie haben seit 25 Jahren ein Motorrad versichert:
In diesem Fall (ohne Schaden in der Vergangenheit) sind Sie laut Beispiel-Tabelle in der Sf-Klasse 20 und zahlen nur 20 Prozent für den Haftpflichtschutz und ebenfalls 20 Prozent für den Vollkaskoschutz.
Hatten Sie in der Vergangenheit bereits ein Motorrad und möchten nun wieder in das Hobby einsteigen? Dann kommt es bei der erneuten SF-Klasseneinstufung auf die Dauer der Vertragsunterbrechung an.
Beitragsrechnung aufheben
Bewahren Sie immer die letzte Beitragsrechnung auf. Dann können Sie auch nach einer längeren Unterbrechung Ihre SF-Klasse problemlos nachweisen.
Verursachen Sie mit dem Motorrad einen Unfall, den Ihre Motorradversicherung reguliert (also für Sie bezahlt), ist damit die schadenfreie Zeit unterbrochen.
Die Motorradversicherung stuft Sie in den Schadenfreiheitsklassen zurück.
Durch die niedrigere SF-Klasse fällt künftig auch der gewährte Schadenfreiheitsrabatt wieder niedriger aus als zuletzt. Ihr Beitrag zur Motorradversicherung steigt dadurch.
Welche Schadenfreiheitsklasse es nach einem Schaden konkret gibt, legt jeder Motorradversicherer in seinen Rückstufungstabellen fest.
Eine gute Orientierung bieten Ihnen unsere Beispiel-Tabelle zur Rückstufung in der Motorradversicherung.
SF-Klasse |
Motorrad-Haftpflicht Rückstufung nach 1 Schaden |
Motorrad-Vollkasko Rückstufung nach 1 Schaden |
---|---|---|
SF 20 | SF 3 | SF 9 |
SF 19 | SF 2 | SF 8 |
SF 18 | SF 2 | SF 8 |
SF 17 | SF 2 | SF 8 |
SF 16 | SF 2 | SF 7 |
SF 15 | SF 1 | SF 7 |
SF 14 | SF 1 | SF 7 |
SF 13 | SF 1 | SF 6 |
SF 12 | SF 1 | SF 6 |
SF 11 | SF 1 | SF 5 |
SF 10 | SF 1 | SF 5 |
SF 9 | SF 1 | SF 4 |
SF 8 | SF 1 | SF 4 |
SF 7 | SF ½ | SF 3 |
SF 6 | SF ½ | SF 3 |
SF 5 | SF ½ | SF 2 |
SF 4 | SF ½ | SF 2 |
SF 3 | SF ½ | SF 1 |
SF 2 | SF ½ | SF 1 |
SF 1 | SF 0 | SF ½ |
SF ½ | SF M | SF 0 |
SF 0 | SF M | SF M |
SF M | SF M | SF M |
Wo finde ich die Rückstufungstabellen?
Rückstufungstabellen Ihres Motorradversicherers sind im Motorradversicherungsvergleich von CHECK24 in den Leistungsdetails des jeweiligen Tarifes im Reiter „Hinweise” in den Versicherungsbedingungen einsehbar.
Mit dem Rabattschutz bleibt Ihr Beitrag zur Motorradversicherung auch nach einem Versicherungsschaden stabil. Sie werden zwar in den Schadenfreiheitsklassen zurückgestuft, Ihr SF-Rabatt bleibt jedoch bestehen.
Einen Rabattschutz bieten alle Motorrad-Versicherer bei CHECK24 an. In Premium-Tarifen ist der Rabattschutz oft bereits automatisch integriert. Ansonsten kann er zum jeweiligen Versicherungstarif hinzugebucht werden.
Sie können ein Motorrad als Zweitfahrzeug versichern. Dabei spielt es in der Regel keine Rolle, ob das schon versicherte Erstfahrzeug ein Pkw oder ein Motorrad ist.
Durch die Einstufung als Zweitfahrzeug erhält Ihr Motorrad von Beginn an eine bessere Schadenfreiheitsklasse und Sie zahlen somit einen ermäßigten Beitrag.
Üblich ist eine Einstufung für das Zweitfahrzeug in die SF-Klasse ½.
Je nach Versicherer und Erstfahrzeug ist auch eine Einstufung des Motorrad-Zweitfahrzeuges bis zur SF-Klasse 3 möglich. Bei manchen Versicherern können Sie sogar unter bestimmten Voraussetzungen die SF-Klasse Ihres Erstfahrzeugs übernehmen.
Sie können Schadenfreiheitsklassen übertragen:
Die Rabattübertragung melden Sie bei Ihrer Versicherung an. Diese wird den Vorgang dann durchführen.
Das ist nur bei wenigen Versicherern in Ausnahmefällen möglich.
Dies ist problemlos bis zur maximalen Anzahl der in der Motorradversicherung üblichen Schadenfreiheitsklassen möglich.
Bei den meisten Versicherern ist eine Übertragung auf nahestehende Personen (Eltern, Kinder, Partner, Großeltern, Enkel, Geschwister) gestattet.
Mitnahme der SF-Klasse bei Versicherungswechsel
Wenn Sie die Motorradversicherung wechseln, nehmen Sie Ihre SF-Klassen zum neuen Anbieter mit. Der damit verbundene SF-Rabatt kann sich jedoch ändern.
Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Motorradversicherung.
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