Anmelden und von allen CHECK24 Vorteilen profitieren!
Neuer Kunde? Starten Sie hier.
Merkzettel
Merkzettel
Merkzettel
Ihr Merkzettel ist leer.
Bitte melden Sie sich in Ihrem Kundenkonto an, um Ihren Merkzettel zu sehen.
Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Dresden führt Bettensteuer ein

München, | jw

In Dresden werden Übernachtungen in Hotels ab Juli teurer. Der Dresdner Stadtrat hat aktuellen Medienberichten zufolge am Donnerstag beschlossen, eine Beherbergungssteuer einzuführen. Touristen müssen ab dem Sommer einen Betrag von 6,6 Prozent auf den Übernachtungspreis als Aufwandssteuer zahlen. Die Stadt geht davon aus, dass die Steuer pro Jahr Mehrreinnahmen von rund sechs Millionen Euro in die Kassen spült.

Panorma von Dresden

Bei einem Übernachtungspreis von 50 Euro wird Dresden eine Bettensteuer von 3,30 Euro berechnen.

Davon will die Verwaltung eine halbe Million Euro in das Stadtmarketing investieren. Das übrige Geld soll insbesondere Kultureinrichtungen zugutekommen. 37 Stadträte stimmten für die aktuelle Vorlage, 31 votierten dagegen. Minderjährige und Schwerbehinderte sind grundsätzlich von der Steuer ausgenommen. Zudem müssen Privatpensionen mit bis zu vier Betten sowie Ferienwohnungsbetreiber die Abgabe nicht von ihren Kunden eintreiben.

Geschäftsreisende können sich von der Abgabe befreien lassen, indem sie eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers vorlegen. Dafür notwendige Vordrucke sollen über die Website der Stadt zur Verfügung stehen. Den Berichten zufolge wird auch die Hotelbuchung durch den Arbeitgeber als Nachweis gelten, gegebenenfalls auch Rechnungsstellungen an den Arbeitgeber.

Dresden versucht somit zum zweiten Mal, eine Bettensteuer einzuführen. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hatte im Oktober des vergangenen Jahres die umstrittene Kurtaxe für die sächsische Landeshauptstadt gekippt. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass Dresden weder ein Kurort noch eine Fremdenverkehrsgemeinde sei.