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Hotel: Hamburger Bettensteuer könnte verfassungswidrig sein

München, | sge

Sparen steht derzeit auf der Liste des Hamburger Senats ganz weit oben. Im Rahmen dieser ausgedehnten Maßnahmen sollen unter anderem auch Aufschläge auf Hotelübernachtungen in Höhe von fünf Prozent fällig werden.

Mit der Bettensteuer würden Hotelübernachtungen in der Hansestadt ab 2011 um fünf Prozent teurer werden.

Mit der Bettensteuer würden Hotelübernachtungen in der Hansestadt ab 2011 um fünf Prozent teurer werden.

Die Hoteliers der Hansestadt Hamburg laufen Sturm gegen die vom Senat geplante Bettensteuer. Ab dem kommenden Jahr sollen Hotelgäste für die Übernachtung in der Stadt einen Aufschlag von fünf Prozent zahlen. Der Senat erhofft sich daraus Mehreinnahmen in Höhe von zehn Millionen Euro pro Jahr, die zu drei Viertel in kulturelle Projekte investiert werden sollen. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) rief zum Widerspruch auf.

Ein im Auftrag der Dehoga erstelltes Gutachten bescheinigt der geplanten Bettensteuer Verfassungswidrigkeit. Hamburg könne darüber hinaus nicht im Alleingang eine Kurtaxe für die Stadt festlegen und damit nur Hotelgäste für die kulturelle Infrastruktur der Stadt zahlen lassen, die ja auch von Bürgern und Tagesgästen genutzt werde. Mit dem Gutachten als Grundlage will der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband nun das Gespräch mit dem Senat suchen.

Die Hoteliers der Stadt haben im Zusammenhang mit der Bettensteuer allerdings noch andere Bedenken. Notwendige Investitionen in Sanierungsmaßnahmen in Höhe von 32,8 Millionen Euro könnten dann nicht realisiert werden. Darüber hinaus sehen die Hoteliers 270 Arbeitsplätze in Gefahr. Für lösungsorientierte Gespräche stehen die Hotelbesitzer nach eigenen Angaben zur Verfügung. Kommt die Bettensteuer allerdings doch, wird die Hotelbranche Hamburgs keine Mittel mehr für das Stadtmarketing bereitstellen.