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Leipzig führt Gästetaxe in Hotels ein

München, | lvo

Hotelgäste in Leipzig müssen sich im kommenden Jahr auf erhöhte Kosten einstellen. Die sächsische Metropole erhebt ab 1. Januar 2019 eine Bettensteuer in Form einer Gästetaxe – neben Touristen müssen auch Geschäftsreisende diese entrichten. Pro Person und Übernachtung werden drei Euro fällig, wie die Stadt Leipzig mitteilt.

Deutschland - Sachsen - Leipzig Nikolaikirche

Leipziger Unterkünfte erheben ab Januar 2019 eine Gästetaxe.

Auch An- und Abreisetag gelten dabei, werden jedoch zusammen als ein Tag berechnet. Zahlen müssen alle Personen, die entgeltpflichtig in Leipzig übernachten. Sollte das Entgelt für eine Übernachtung nicht mehr als 30 Euro kosten, wird die Gästetaxe auf einen Euro pro Person und Nacht reduziert. Kinder bis zum 18. Lebensjahr sowie Schüler, Studenten und Auszubildende bis zum 25. Lebensjahr müssen nicht zahlen. Auch Schwerbehinderte und deren Begleitpersonen sind von der Regelung ausgenommen.

Zu den Unterkünften, welche die Taxe erheben, gehören Hotels, Hostels, Pensionen, Jugendherbergen, Übernachtungshäuser, Ferienwohnungen und -häuser, Gästezimmer, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze, Schiffs- und Bootsanlegeplätze sowie ähnliche Einrichtungen. Die Einnahmen aus der Taxe sollen in die touristische Infrastruktur fließen.

Auch die sächsische Landeshauptstadt Dresden erhebt bereits seit dem Jahr 2015 eine Bettensteuer. Deutschlandweit ist die Taxe keine Seltenheit: Auch Übernachtungsgäste in Frankfurt am Main müssen seit Beginn des Jahres 2018 zahlen. In der Bankenmetropole beträgt die Tourismusabgabe zwei Euro pro Kopf und Nacht.