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E-Book-Preisabsprachen: Strafmaß im Apple-Prozess festgesetzt

München, | tki

Im Verfahren wegen illegaler Preisabsprachen hat das US-amerikanische Bundesbezirksgericht im Süden New Yorks das Strafmaß für den beklagten Elektronik-Konzern Apple festgelegt. Wie die Behörde am Freitag mitteilte, darf Apple in den kommenden zwei Jahren keine neuen Verträge mit Verlagen aushandeln, um für E-Books niedrigere Preise als anbieten zu können.

Richterhammer mit Büchern

Am Freitag verkündete das zuständige US-Gericht das Strafmaß im E-Book-Prozess gegen Apple.

Demnach dürfen künftige Verträge in den kommenden fünf Jahren nicht nach dem sogenannten Agentur-Modell aufgebaut sein: Apple verzichtete in bisherigen Kontrakten darauf, die Preise für E-Books eigenmächtig zu senken. Im Gegenzug gaben fünf ebenfalls beklagte Buchverlage eine Zusage, ihre elektronischen Bücher nirgends günstiger anzubieten als im AppStore des kalifornischen Unternehmens. Die Verlage einigten sich zwar bereits außergerichtlich mit dem US-amerikanischen Justizministerium, werden jedoch im Urteilsspruch namentlich mit Bannfristen belegt. Nach Ablauf der zweijährigen Frist darf Apple mit den genannten Verlagen nur gestaffelt im Abstand von jeweils sechs Monaten verhandeln – auf diese Weise will das Gericht neuerliche Preisabsprachen verhindern.

Zudem sollen bei Apple zwei unabhängige Prüfer eingesetzt werden, um zu überwachen, dass die Verfügung eingehalten wird: Dafür stellt zum einen das sogenannte Audit-Comittee des Unternehmens, das ausschließlich aus externen Direktoren besteht, einen neuen Mitarbeiter ein. Dieser soll die E-Book-Preisverhandlungen überwachen und dem Vorstand jährlich Bericht erstatten. Der zweite Prüfer wird vom Gericht entsandt und meldet der US-amerikanischen Wettbewerbsbehörde, falls Auflagen verletzt werden sollten.

Die Festsetzung des Strafmaßes markiert das vorläufige Ende des Anfang Juni eröffneten Verfahrens. Bereits im Juli war Apple für schuldig befunden worden, mit fünf Verlagen illegale Preisabsprachen im E-Book-Sektor getroffen zu haben. Diese Vereinbarungen hatten indirekt auch Marktführer Amazon gezwungen, auf das preisbindende Agentur-Modell umzustellen - was im Anschluss zu generell höheren Durchschnittspreisen für E-Books führte. Apple bestreitet in einer Stellungnahme zum Strafmaß jedoch weiterhin, jemals wettbewerbswidrige Absprachen getroffen zu haben. Der Konzern will gegen die gerichtliche Verfügung in Berufung gehen.