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EU-Kommission prüft Lizenzverfahren für Android

München, | tki

Googles Android gerät ins Visier der EU-Kommission: Die Wettbewerbsbehörde prüft derzeit das Lizenzierungsverfahren des mobilen Betriebssystems, wie die Online-Ausgabe der Financial Times berichtet. Die Wirtschaftszeitung beruft sich dabei auf entsprechende Dokumente der Kommission, die der Redaktion vorliegen sollen. Demnach soll Google die Lizenzen unter Wert angeboten und dadurch die Verbreitung des Betriebssystems mit wettbewerbswidrigen Mitteln vorangetrieben haben.

Android Jelly Bean Logo

Android im Fokus: Die EU-Kommission prüft das Lizenzverfahren für Googles Betriebssystem. (Bild: Google)

Laut Financial Times untersucht die EU-Kommission zudem, ob Google seine Partner dazu aufgefordert hat, die Veröffentlichung von Smartphones mit Konkurrenz-Systemen zu verschieben oder gänzlich zu stoppen. Ein Google-Sprecher sagte dem Blatt, Android sei eine offene Plattform, die den Wettbewerb fördert. Die Hersteller könnten frei entscheiden, wie sie das Betriebssystem nutzen wollen. Dem US-amerikanischen Marktforschungsinstitut Gartner zufolge lief Android auf 74 Prozent aller Smartphones, die im ersten Quartal 2013 weltweit verkauft wurden.

Bereits im April dieses Jahres sah sich Google mit ähnlichen Vorwürfen konfrontiert: Die Organisation Fairsearch Europe hatte dem Suchmaschinen-Riesen vorgeworfen, die marktführende Position von Android auszunutzen, um hauseigene Dienste wie YouTube wettbewerbswidrig zu stärken. Die aktuellen Ermittlungen sollen nun klären, ob Google mit Exklusiv-Vereinbarungen auf die vorinstallierten Anwendungen Einfluss nimmt. Zu Fairsearch Europe gehören mit Microsoft und Nokia unter anderem auch zwei große Entwickler von mobilen Betriebssystemen.

Auch an anderer Stelle droht Google Ärger mit der EU-Wettbewerbsbehörde: Demnach soll die hauseigene Suchmaschine bei der Anzeige von Ergebnissen eigene Dienste besser listen als die der Konkurrenz. Auf Druck der EU hatte sich Google bereiterklärt, die eigenen Angebote deutlicher zu kennzeichnen und mehr Links zu den Diensten der Wettbewerber darzustellen. Der Behörde hielt die Zugeständnisse jedoch für nicht ausreichend.