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Windows 10: Microsoft wegen "Zwangsdownload" abgemahnt

München, | awi

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht juristisch gegen Microsoft vor. Stein des Anstoßes ist der automatisch startende Download von Windows 10. Laut der Verbraucherzentrale stellt dies eine Belästigung des Nutzers dar.

Windows 10 Upgrade

Microsoft möchte seine Nutzer so schnell wie möglich auf dem neuesten Betriebssystem sehen. (Bild: Microsoft)

Wer einen PC mit dem Betriebssystem Windows 7 oder 8 besitzt, der hat in den letzten Wochen und Monaten bereits Erfahrung mit der Update-Praxis von Microsoft gemacht. Den Nutzern wird die „Reservierung“ des kostenlosen Upgrades auf Windows 10 angeboten. Doch auch wenn man diese ablehne, wird ein Installationspaket ohne Zustimmung und Wissen des Nutzers heruntergeladen. „Diese Geschäftspraxis ist inakzeptabel, da sie eine unzumutbare Belästigung darstellt“, sagt Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Problematisch für die Verbraucherschützer ist neben der Belästigung die erhebliche Größe des Downloads: Das Installationspaket benötigt einen Speicherplatz von bis zu sechs Gigabyte. „Bei schnellen SSD-Festplatten ist der Speicherplatz oft vergleichsweise gering, 6 GB können dann mehr als 10 Prozent des zur Verfügung stehenden Gesamtspeicherplatzes ausmachen“, erläutert Tausch. Ein weiteres Problem dabei sei der Verbraucherzentrale nach für Nutzer gegeben, die einen Internetanschluss mit einem limitierten Datenvolumen besitzen.

Microsoft hat sich laut der Verbraucherzentrale bisher geweigert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Ein Gericht wird wohl über den „Zwangsdownload“ von Windows 10 in Deutschland entscheiden müssen.