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Smart TV: Samsung aus Datenschutzgründen angeklagt

München, | awi

Verbraucherschützer haben in Frankfurt am Main eine Musterklage gegen den Elektronik-Hersteller Samsung eingereicht. Das berichtet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auf ihrer Homepage. Grund der Klage ist die sofortige Datenübermittlung bei Aktivierung eines Smart-TVs von Samsung.

Samsung SmartHub

Schon bei Starten der HbbTV-Funktion wird die IP-Adresse an Samsung übermittelt. (Bild: Samsung)

Wenn Nutzer einen Smart-TV einschalten und mit dem Internet verbinden, wird ungefragt die IP-Adresse an die Samsung-Server übermittelt. Das funktioniert schon über die automatisch startende HbbTV-Funktion und nicht erst, wenn der Nutzer Inhalte im Internet anwählt. Dies ist so als Grundeinstellung auf den Fernsehern eingerichtet.

Der Käufer wird über die Datenübermittlung  weder informiert noch gefragt, ob er dieser zustimmen möchte. Zudem bemängeln die Verbraucherschützer, dass Samsung die Datenschutzbestimmungen auf 56 Bildschirmseiten zu lang und unverständlich für den „durchschnittlichen“ Fernsehnutzer formuliert hat.

Die Verbraucherschützer wollen nun mit der Klage durchsetzen, dass die sensiblen Daten – wenn überhaupt – erst nach Absprache mit dem Nutzer an Samsung übermittelt werden. Eine nachträgliche Deaktivierung der Datenübertragung reiche nicht aus, so die Verbraucherzentrale NRW. Zudem fordern die Datenschützer transparentere und verständlichere AGBs.

Samsung bestätigte den Eingang der Klage und lässt diese nun prüfen, so ein Sprecher des Unternehmens. Der erste Verhandlungstermin ist für den 19. Mai 2016 angesetzt.