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alles zur eVBSeit kurzem können Sie Ihr Auto bequem online zulassen – ganz ohne Behördengang.
alles zur Online-ZulassungDie Online-Zulassung Ihres Gebrauchtwagens über CHECK24 ist ganz einfach. Reichen Sie Ihren Antrag in drei einfachen Schritten ein:
Sobald Ihr Antrag vollständig ist und Sie sich identifiziert haben, wird Ihr Antrag von CHECK24 an das Kraftfahrtbundesamt (KBA) geschickt und von dort an die zuständige Zulassungsstelle zur Bearbeitung weitergeleitet. Je nach Zulassungsstelle kann die Bearbeitung vollautomatisiert sein und nur wenige Minuten dauern oder teilautomatisiert sein und einige wenige Tage in Anspruch nehmen.
Wenn die Zulassungsstelle den vorläufigen Zulassungsnachweis erstellen konnte, erhalten Sie diesen direkt von CHECK24 weitergeleitet und können - Auto-Kennzeichen vorausgesetzt - sofort losfahren! Ihre Fahrzeugpapiere und Plaketten erhalten Sie nach Bearbeitung bei der Zulassungsstelle bequem per Post zugeschickt. Nach dem Anbringen der Plaketten auf Ihren Kennzeichenschildern ist die Zulassung abgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass CHECK24 keinen Einfluss auf das Ergebnis eines Zulassungsantrags hat. Ob ein Zulassungsantrag unter den getätigten Angaben erfolgreich beschieden wird, liegt in der Verantwortung der jeweiligen Zulassungsstelle.
Für die Online-Zulassung Ihres Gebrauchtwagens über CHECK24 brauchen Sie lediglich:
Damit Sie sofort losfahren können, benötigen Sie passende, ungestempelte Kennzeichen.
Hier haben Sie 3 Möglichkeiten:
Die Online-Zulassung über CHECK24 kostet Sie lediglich 29 € – In diesem Preis sind bereits alle Kosten für die Zulassung wie Gebühr, Plaketten, Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 sowie Service und Porto enthalten.
Zusätzliche Kosten für die Zulassung entstehen Ihnen nur, wenn Sie ein Wunschkennzeichen reserviert haben. Der Preis hierfür beträgt bundesweit einheitlich 12,80 €. Sie können in Ihrem Zulassungsantrag bei CHECK24 angeben, ob Sie ein Wunschkennzeichen reserviert haben und für Ihre Zulassung verwenden möchten. Die Kosten betragen dann in Summe 41,80 € (29 € für die Zulassung, 12,80 € für die Kennzeichenreservierung).
Die Kosten für die Zulassung fallen nur bei erfolgreicher Zulassung an und werden von Ihrem Bankkonto abgebucht.
CHECK24 garantiert: Sollte die Online-Zulassung über CHECK24 aus irgendeinem Grund nicht funktionieren, dann müssen Sie auch nichts bezahlen!
Sobald Sie den ausgedruckten vorläufigen Zulassungsnachweis in Händen halten, können Sie sofort losfahren – sofern Ihr Auto passende Kennzeichen hat. Sollte Ihre Zulassungsstelle keinen vorläufigen Zulassungsnachweis ausstellen, können Sie erst nach dem postalischen Erhalt der Papiere und Plaketten losfahren.
Den vorläufigen Zulassungsnachweis legen Sie gut sichtbar ins Auto, etwa hinter die Windschutzscheibe auf das Armaturenbrett.
Den Nachweis können Sie entfernen, sobald Sie die vollständigen Zulassungspapiere per Post erhalten. Das sollte spätestens 10 Tagen nach dem Antrag der Fall sein. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) müssen Sie bei jeder Fahrt vorzeigen können.
Zusammen mit den Original-Papieren erhalten Sie auch die Kennzeichen-Plaketten von Ihrer Zulassungsbehörde. Diese bringen Sie auf Ihre Kennzeichen an.
Die Online-Zulassung hat der Gesetzgeber seit dem 1. September 2023 noch einmal vereinfacht. Nun dürfen auch Unternehmen wie CHECK24 die Online-Zulassung anbieten und Kunden brauchen keinen elektronischen Personalausweis für die Zulassung mehr.
Möglich ist dieser Service derzeit für gebrauchte Pkw mit Zulassungspapieren, die ab Januar 2015 (Zulassungsbescheinigung Teil 1) bzw. Oktober 2017 (Zulassungsbescheinigung Teil 2) ausgestellt worden sind. Der Grund: Erst diese sind mit Sicherheitscodes versehen, die für die Online-Zulassung notwendig sind.
Ablehnung des Zulassungsantrags:
Hier sind häufige Gründe für eine Ablehnung und mögliche Schritte, die Sie unternehmen können:
Keine gültige Hauptuntersuchung („TÜV”): Ihr Fahrzeug muss eine gültige Hauptuntersuchung haben, die im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) des Kraftfahrtbundesamts hinterlegt ist. Der Betrieb, der die Hauptuntersuchung durchgeführt hat, übermittelt die Ergebnisse direkt an das Kraftfahrtbundesamt. Diese Aktualisierung kann einige Tage dauern. Sollte Ihr Antrag auch nach einigen Tagen noch abgelehnt werden, wenden Sie sich an die Werkstatt und erkundigen Sie sich, ob die Ergebnisse bereits gemeldet wurden. Sobald Ihre Fahrzeugakte aktualisiert ist, kann CHECK24 den Antrag erneut einreichen.
Fahrzeugdaten nicht auffindbar: Die Behörde ermittelt Ihr Fahrzeug anhand der FIN, Sicherheitscodes und bisherigen Kennzeichen. Tippfehler in diesen Daten führen häufig dazu, dass das Fahrzeug nicht gefunden wird. Bitte gleichen Sie alle Angaben mit Ihren Fahrzeugpapieren ab und korrigieren Sie eventuelle Fehler direkt im Antrag. Der Antrag wird nach der Korrektur automatisch erneut an das Kraftfahrtbundesamt gesendet. Falls Unsicherheiten bestehen, können Sie uns Fotos der Dokumente senden, damit wir die Daten überprüfen können. Stellen Sie sicher, dass die erforderlichen Sicherheitscodes freigelegt und gut sichtbar sind. Schicken Sie Ihre Unterlagen unter Angabe Ihrer OZ-Referenznummer an kfz-zulassung@check24.de
eVB-Nummer ungültig: Dieser Fehler tritt auf, wenn die Daten im Zulassungsantrag nicht mit den Daten Ihrer Kfz-Versicherung übereinstimmen. Bitte prüfen Sie, ob Ihre Angaben vollständig übereinstimmen, insbesondere bei Namen und Vornamen. Abweichungen müssen in der Kfz-Versicherung korrigiert werden. Falls die Versicherung über CHECK24 abgeschlossen wurde, wenden Sie sich hierzu an unser Kfz-Serviceteam. In der Regel erhalten Sie nach der Korrektur eine neue eVB-Nummer, mit der Sie einen neuen Zulassungsantrag stellen können.
Steuerrückstände: Das Kraftfahrtbundesamt prüft über das Zollsystem, ob Kfz-Steuerrückstände bestehen. Bei offenen Steuern muss der Rückstand zunächst beglichen werden, bevor eine Online-Zulassung möglich ist. Beachten Sie, dass die Aktualisierung beim Zoll einige Wochen dauern kann. In solchen Fällen empfiehlt sich eine Zulassung direkt bei der Zulassungsstelle vor Ort.
Ablehnung ohne Angabe von Gründen: Wenn keine konkreten Ablehnungsgründe mitgeteilt werden, lässt sich der Antrag online nicht weiterverfolgen. In diesem Fall müssen Sie die Zulassung vor Ort bei der zuständigen Zulassungsstelle durchführen.
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