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Pferde sind von Natur aus Fluchttiere und schreckhaft. Laute Geräusche, ungewohnte Ereignisse, eine fremde Umgebung: Viele Dinge können aus einem friedlichen Pferd einen rasenden Gaul machen.
Und ein Pferd ist kein kleiner Schoßhund. Durch seine Größe und Kraft kann es schnell schlimme Unfälle und hohe Schadenssummen verursachen. Für alle Schäden haftet laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) der Halter in voller Höhe und Umfang. Das fängt bei kleineren Schäden wie einem durchbrochenen Zaun an, kann aber bis zum Tod eines Menschen reichen.
Dabei ist es unerheblich, ob den Pferdebesitzer ein eigenes Verschulden trifft. Daher sollten alle Pferdehalter eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für ihr Tier abschließen, auch wenn es keine Pflichtversicherung ist.
Mit einer Pferdehaftpflicht sind Pferdehalter vor dem finanziellen Ruin geschützt, wenn durch das Tier exorbitante Schäden verursacht werden. Denn die Kosten, gerade bei Personenschäden, gehen schnell in die Millionen. Und die Privathaftpflichtversicherung des Halters deckt nur Schäden ab, die kleine Tiere wie Vögel oder Kaninchen verursachen. Bei großen Tieren wie Pferden greift sie nicht.
Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung zahlt eine Entschädigung an Dritte, wenn dessen Schadensersatzansprüche gerechtfertigt sind. Abgedeckt sind sowohl Personen- und Sachschäden als auch Vermögensschäden.
Ob der Pferdehalter im konkreten Fall Schadensersatz zahlen muss, prüft der Haftpflichtversicherer gegebenenfalls für den Versicherungsnehmer. Neben den Entschädigungszahlungen übernimmt die Pferdehaftplicht bei Prozessen in denen die Schuldfrage geklärt wird, Anwaltshonorare und Gerichtskosten. Sie agiert also unter Umständen als eine Art Rechtschutzversicherung für den Pferdehalter.
Wird das Pferd gewerblich genutzt – beispielsweise in einer Reitsportschule oder zum Ziehen von Hochzeitskutschen – schließt der Halter eine gewerbliche Tierhalterhaftpflichtversicherung ab. Prinzipiell muss jedes Tier extra versichert werden. In der Regel bieten die Versicherer nach dem ersten Pferd Rabatte für weitere Tiere an. Fohlen sind über die versicherte Mutterstute im Rahmen der Vorsorgeversicherung versichert.
Wichtig ist, dass der Halter seiner Versicherung rechtzeitig die Geburt mitteilt, damit das Jungtier gleich den vollen Schutz geniest. Je nach Versicherungsgesellschaft variiert die Fohlen-Mitversicherung zwischen sechs und zwölf Monaten. Danach ist eine eigene Haftpflichtversicherung für das Tier nötig. Generell sollten Sie beim Pferdekauf darauf achten, dass direkt ab dem Kauftag ein Versicherungsschutz wirksam ist.
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