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Hüterrisiko

Im Rahmen des Hüterrisikos können zwei unterschiedliche Arten von Versicherungsfällen abgedeckt sein. Auf der einen Seite kann es zu Schäden kommen, die in der Zeit auftreten, in der Pferde von Dritten gehütet werden. Die zweite Kategorie sind Schäden, die der hütenden Person selbst durch das beaufsichtigte Tier entstehen.

Diese Art von Schäden wird von vielen Pferdehaftpflichtversicherungen nicht übernommen. Auch Schäden, die im Zusammenhang mit vorübergehender Pflege auftreten, sind oft vom Versicherungsschutz ausgenommen. Trägt die Pferdehaftpflichtversicherung das Hüterrisiko, ist die Höhe der Deckungssumme der Police zu kontrollieren.

In diesem Punkt unterscheiden sich die Policen vielfach sogar wesentlich. Mancher Versicherer garantiert die Schadensregulierung über das Hüterrisiko nur dann, wenn es sich um eine private Pferdebetreuung handelt. Gewerbliche Tierhüter müssen extra versichert werden/sein.

Hüterrisiko: Der Pferdehaftpflicht Vergleich nennt Fakten zur Versicherungssumme
Pferdehalter, die beruflich oft unterwegs oder im Urlaub sind, sollten das Hüterrisiko in größtmöglichem Umfang bei der Haftpflichtversicherung für Pferde einbeziehen. Zu beachten ist dabei, dass Schäden gegen Dritte und die hütende Person mit eingeschlossen sind.

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