Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
pflege@check24.de
Zu teuer versichert?
Mit unserem kostenlosen Vertrags-Check überprüfen wir Ihre bestehenden Versicherungen und zeigen Ihnen Sparpotenzial und Optimierungsmöglichkeiten.
mehr erfahrenDieser Inhalt wird regelmäßig geprüft von:
Daniel Mester, CHECK24-Experte für Krankenzusatz- und Pflegeversicherungen
Artikel zuletzt überarbeitet am 20.06.2024
Die meisten Menschen wollen zu Hause gepflegt werden: Rund zwei Drittel haben den Wunsch, bei einer Pflegebedürftigkeit in den eigenen vier Wänden versorgt zu werden. Wir erklären die wichtigsten Punkte rund um eine solche ambulante Pflege.
In vielen Fällen übernehmen Angehörige die ambulante Pflege. Auch Nachbarn oder Bekannte helfen mitunter im Alltag – etwa mit dem Haushaltseinkauf oder beim Kochen. Für die Hilfen durch Angehörige oder Freunde können Pflegebedürftige die Leistungen der Pflegepflichtversicherung einsetzen.
Abhängig vom Pflegegrad zahlt die Pflegeversicherung für solche Hilfen ein monatliches Pflegegeld. Das Pflegegeld wird direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, der es dann an seine Helfer weiterreichen kann.
Auch mit anderen Maßnahmen unterstützt die gesetzliche Pflegeversicherung die Betreuung durch ehrenamtliche Helfer. So zahlt die Pflegekasse eine Verhinderungspflege, wenn der Angehörige oder Bekannte einmal in Urlaub ist oder selbst erkrankt.
Verhinderungspflege
Eine Verhinderungspflege zahlt die Pflegeversicherung ab dem Pflegegrad 2. Hat der Helfer die Pflege seit mindestens sechs Monaten übernommen, besteht für maximal sechs Wochen im Jahr ein Anspruch darauf. Die Pflegekasse zahlt dann für eine notwendige Ersatzpflege. Die Hälfte des Pflegegelds wird während dieser Zeit weitergezahlt.
Wer einen Angehörigen oder Bekannten ambulant pflegt, ist unter bestimmten Voraussetzungen über die gesetzliche Sozialversicherung geschützt. Hat der Pflegebedürftige mindestens den Pflegegrad 2 und betreut der Helfer ihn ehrenamtlich für mindestens zehn Stunden an wenigstens zwei Tagen die Woche, ist er über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.
Der Helfer selbst muss keine Beiträge zahlen. Damit ist er versichert bei Unfällen, die bei der Pflege oder auf dem Weg zur Pflegeperson passieren, falls diese in einer anderen Wohnung leben sollte.
Ist die Pflegeperson nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig, übernimmt die Pflegeversicherung sogar Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Wie hoch die Beiträge sind, hängt davon ab, welcher Pflegegrad vorliegt und welche Leistungen genau bezogen werden.
Gibt der ehrenamtliche Helfer für die Pflege seine Arbeit auf, übernimmt die Pflegepflichtversicherung seit dem 1. Januar 2017 auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Die Beiträge werden für die gesamte Dauer der Betreuung gezahlt. Der Helfer ist damit abgesichert, falls er nicht direkt im Anschluss an die Pflegetätigkeit eine neue Arbeitsstelle finden sollte.
Ein professioneller ambulanter Pflegedienst unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege. Die Pflegedienste können verschiedene Aufgaben übernehmen. Dazu gehören die Grundpflege wie Waschen oder Duschen, häusliche Krankenpflege wie das Verabreichen von Medikamenten oder die Hilfe im Haushalt.
Welche Aufgaben der Pflegedienst genau übernehmen soll, muss in einem Vertrag festgelegt werden.
Ab dem Pflegegrad 2 sieht die gesetzliche Pflegeversicherung Leistungen für einen ambulanten Pflegedienst vor. Diese Leistungen werden als sogenannte Pflegesachleistungen übernommen – der Dienstleister rechnet seine Kosten dabei direkt mit der Pflegekasse ab.
Ambulante Pflegedienste in Deutschland
Im Jahr 2015 gab es in Deutschland mehr als 13.000 zugelassene ambulante Pflegedienste. Die meisten sind private Unternehmen, rund ein Drittel wird von gemeinnützigen Organisationen wie etwa der Caritas betrieben.
Vor allem in den Stadtstaaten Berlin und Hamburg sind die privat geführten Pflegedienste häufig vertreten – ebenfalls in den östlichen Bundesländern. In Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz sowie Bayern überwiegt hingegen die Betreuung durch gemeinnützige Träger.
Gesetzliche Leistungen für die ambulante Pflege
Pflegegrad |
Pflegegeld |
Pflegesachleistung |
Pflegegrad 1 |
– |
– |
Pflegegrad 2 |
332 Euro |
761 Euro |
Pflegegrad 3 |
573 Euro |
1.432 Euro |
Pflegegrad 4 |
765 Euro |
1.778 Euro |
Pflegegrad 5 |
947 Euro |
2.200 Euro |
Pflegebedürftige können sich auch dafür entscheiden, das monatliche Pflegegeld mit Pflegesachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst zu kombinieren. Je nachdem wie viel Prozent der ihm zustehenden Sachleistungen ein Pflegebedürftiger in Anspruch nimmt, reduziert sich das monatliche Pflegegeld anteilig.
Beispiel für Kombinationsleistung
Bezieht ein Pflegebedürftiger 60 Prozent der ihm zustehenden Sachleistungen, erhält er noch 40 Prozent des Pflegegeldes.
Über eine Agentur kann man eine Betreuungskraft aus Osteuropa engagieren, die bei dem Pflegebedürftigen zu Hause wohnt. Eine solche Lösung kommt infrage, wenn der Pflegebedürftige eine ganztägige Betreuung benötigt, aber nicht in ein Pflegeheim umziehen möchte.
Die Pflegekraft ist meist bei einer Firma aus ihrem Heimatland beschäftigt – etwa in Polen oder Bulgarien. Der Pflegebedürftige schließt in der Regel zwei Verträge ab: einen mit der deutschen Vermittlungsagentur, den anderen mit dem ausländischen Unternehmen.
Die Pflegekräfte ziehen häufig für zwei Monate ein und wechseln sich danach ab.
Hilfskraft als Arbeitgeber beschäftigen
Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen können eine osteuropäische Hilfskraft auch selbst anstellen. Sie werden dadurch allerdings zum Arbeitgeber und müssen alle damit verbundenen Pflichten erfüllen. So müssen sie darauf achten, dass die Helferin die gesetzlichen Arbeitszeiten einhält und korrekt bei der Sozialversicherung angemeldet wird.
Wenn Sie einen Vertrag mit einem ambulanten Pflegedienst abschließen, sollten Sie auf einige Dinge besonders achten. Grundsätzlich sollten Sie den Vertrag in Ruhe prüfen und Unklarheiten mit dem Anbieter besprechen. Vergleichen Sie möglichst mehrere Angebote – die Preise der Anbieter können sich deutlich unterscheiden.
Es gibt einige Hilfsangebote, die eine ambulante Pflege sinnvoll ergänzen können. Dazu gehören etwa eine Tages- und Nachtpflege, Essen auf Rädern oder ein Hausnotruf. Solche Angebote können dabei helfen, dass der Pflegebedürftige so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben kann.
Bei einer Tagespflege wird der Pflegebedürftige tagsüber in einer speziellen Tagespflegestation betreut. Dies entlastet pflegende Angehörige oder den ambulanten Pflegedienst. Die Einrichtung übernimmt in der Regel die Pflege, bereitet Mahlzeiten zu und bietet spezielle Aktivitäten wie etwa Gymnastik oder gemeinsame Spaziergänge.
Manchmal gibt es auch einen Fahrdienst, der den Pflegebedürftigen von seiner Wohnung abholt und wieder zurückbringt.
Bei einer Nachtpflege übernachtet der Pflegebedürftige in der Einrichtung. Dies bietet sich an, wenn pflegende Angehörige ansonsten keinen erholsamen Nachtschlaf finden würden – weil der zu Pflegende etwa dement ist und daher in den Abend- und Nachtstunden unruhig wird. Eine Nachtpflege wird derzeit eher selten angeboten.
Wer mindestens den Pflegegrad 2 hat, kann die gesetzlichen Pflegeleistungen bei einer Tagespflege oder Nachtpflege bis zum jeweiligen Höchstbetrag direkt über die Pflegekasse abrechnen lassen. Andere Kosten – etwa für die Verpflegung oder einen Fahrdienst – muss der Pflegebedürftige selbst bezahlen. Auch ein monatlicher Entlastungsbetrag lässt sich für solche Kosten einsetzen.
Kosten mit privater Pflegeversicherung decken
Mit einer privaten Pflegeversicherung kann man die Kosten für eine ambulante Pflege decken. Eine Pflegetagegeldversicherung zahlt ein monatliches Pflegegeld aus, falls man einen vorher festgelegten Pflegegrad erhält. Damit lassen sich die Leistungen der Pflegepflichtversicherung gezielt ergänzen.
Essen auf Rädern kann den Alltag von Pflegebedürftigen erheblich erleichtern. Der Anbieter liefert dabei das Mittagessen nach Hause. Die Gerichte werden täglich frisch aufgewärmt oder gekocht oder alle paar Tage als Tiefkühlessen geliefert.
Wird das Essen warm angeliefert, kann es häufig in einer Wärmebox bis zum Verzehr warm gehalten werden. Bestellungen kann man über das Internet oder telefonisch aufgeben.
In der Regel gibt es eine Auswahl zwischen verschiedenen Menüs – beispielsweise spezielle Gerichte für Diabetiker. Oft bieten Wohlfahrtsverbände oder Senioreneinrichtungen diesen Service an.
Mit einem Hausnotruf können Pflegebedürftige im Notfall rund um die Uhr eine Zentrale erreichen – falls sie etwa stürzen sollten. Sie tragen dazu in der Regel als Armband oder Kette einen Funksender, mit dem sie bei Bedarf über ein Notrufgerät den Alarm auslösen. Mitarbeiter in der Notrufzentrale können dann Nachbarn, Angehörige oder den Rettungsdienst informieren.
Für einen Hausnotruf muss man in der Regel eine einmalige Gebühr sowie monatliche Zahlungen entrichten. Hat man einen Pflegegrad, übernehmen die Pflegekassen auf Antrag einen Teil der Kosten.
Von der Steuer absetzen
Die Ausgaben lassen sich nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2015 (BFH, VI R 18/14) als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen.
Eine Haushaltshilfe unterstützt bei bestimmten Arbeiten im Haushalt – etwa beim Waschen oder Rasenmähen. Es gibt zahlreiche Anbieter für die hauswirtschaftliche Versorgung.
Um die Angebote zu bezahlen, kann der Pflegebedürftige das monatliche Pflegegeld oder bei anerkannten Anbietern den Entlastungsbetrag verwenden. Die Kosten lassen sich auch als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzen.