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mehr erfahrenDer Großteil der Pflegebedürftigen wird zu Hause gepflegt. Die häusliche Pflege wird auch ambulante Pflege genannt. Wenn jemand allerdings eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung benötigt, ist es oft ratsamer, sich stationär pflegen zu lassen. Das bedeutet, dass der Betroffene in einem Heim oder einer anderen Pflegeeinrichtung lebt und vom dortigen Personal betreut wird.
Die ambulante Pflege erfolgt in der gewohnten häuslichen Umgebung. Man spricht auch dann von einer ambulanten Pflege, wenn der Betroffene von den eigenen Angehörigen gepflegt wird.
Eine Alternative ist die Pflege durch einen professionellen Pflegedienst. Je nach Notwendigkeit unterstützt der Pflegedienst die pflegebedürftige Person mehrmals am Tag und hilft etwa bei der Körperhygiene oder den Haushaltsarbeiten.
Verhinderungspflege
Von Verhinderungspflege – auch Ersatzpflege oder Urlaubspflege genannt – spricht man, wenn der pflegende Angehörige einmal keine Zeit hat oder krank geworden ist und daher für einen begrenzten Zeitraum nicht pflegen kann. Dann kann eine andere Person die Pflichten ersatzweise übernehmen.
Bei der stationären Pflege ist der Betroffene dauerhaft in einer professionellen Einrichtung untergebracht, die auch die gesamte Pflege übernimmt. Dies entlastet einerseits die Angehörigen, ist andererseits jedoch mit erheblichen Mehrkosten verbunden.
Teilstationäre Pflege: Tages- und Nachtpflege
Bei der teilstationären Pflege wird der Pflegebedürftige teilweise zu Hause und teilweise in einem Heim gepflegt. Je nachdem, wann der Bedarf nach einer Betreuung im Heim besteht, spricht man von einer Tages- oder Nachtpflege.
Wenn jemand tagsüber nicht in seiner eigenen Wohnung betreut werden kann, weil die Angehörigen etwa bei der Arbeit sind, bietet sich eine Tagespflege an. Dafür gibt es bestimmte Einrichtungen, welche die Betroffenen oftmals zu Hause abholen und abends wieder dorthin fahren. Die Angebote der Einrichtungen reichen von einer Grundpflege über gemeinsame Aktivitäten bis hin zur Krankengymnastik.
Nachtpflege bedeutet, dass Menschen tagsüber ambulant und nachts in einer professionellen Einrichtung gepflegt werden. Dies bietet sich vor allem für Demenzkranke an, die nachts nicht alleine bleiben können, oder für Menschen, die ihr Bett nicht mehr selbstständig verlassen können.
Kurzzeitpflege
Neben der Verhinderungspflege ist die Kurzzeitpflege eine weitere Form der zeitlich begrenzten Pflege. Hierbei wird der Pflegebedürftige für einen begrenzten Zeitraum in einem Pflegeheim aufgenommen.
Wenn sich der Gesundheitszustand eines Betroffenen kurzzeitig verschlechtert, kann diese Form der Pflege in Anspruch genommen werden. Sie lässt sich auch als Übergangslösung einsetzen, wenn nach dem Eintritt einer Pflegebedürftigkeit noch keine passende Lösung für eine häusliche Pflege gefunden wurde.
Bei der ambulanten und stationären Pflege zahlt die Pflegepflichtversicherung je nach Pflegegrad einen bestimmten Betrag. Zur Deckung aller Kosten reicht dieser Betrag allerdings nicht aus.
Wird eine Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, kann ein Zuschuss bei der Pflegepflichtversicherung beantragt werden. Dieser Zuschuss ist allerdings auf einen jährlichen Höchstbetrag begrenzt. Insgesamt bezuschusst die Pflegeversicherung die Kurzzeitpflege für bis zu acht Wochen im Jahr.