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mehr erfahrenIm Fall der Pflegebedürftigkeit trägt die Pflegepflichtversicherung einen Teil der Kosten. Da sie jedoch nur für einen bestimmten Festbetrag aufkommt, muss der Rest aus der eigenen Tasche bezahlt werden.
Reichen Ihre eigenen Alterseinkünfte oder Ersparnissen nicht aus, springt zunächst das Sozialamt ein. Dieses fordert das Geld jedoch von den Angehörigen – meist der Ehepartner oder die Kinder – zurück. Denn sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, für den Unterhalt des Partners oder der Eltern aufzukommen. Kinder müssen selbst dann für ihre Eltern zahlen, wenn sie schon lange keinen Kontakt mehr zu diesen hatten.
Wie viel die Angehörigen für die Pflege bezahlen müssen, hängt von deren Einkommen ab. Allerdings geht es dabei nicht nur um die Einkünfte in Form von Gehalt. Verdienen Ihre Angehörigen zu wenig, ist auch das Vermögen – beispielsweise Bankguthaben, Wertpapiere oder ein Ferienhaus– nicht sicher.
Geschützt ist nur ein Selbstbehalt, der zur Deckung des eigenen Lebensunterhalts und der Altersvorsorge bestimmt ist. Was darüber hinausgeht, muss für die Pflege verwendet werden.
Erst wenn die Angehörigen belegen können, dass sie nicht in der Lage sind, für die Pflege zu bezahlen, übernimmt das Sozialamt die Kosten. Das bedeutet, dass Sie in einer solchen Situation nicht nur zum Pflegefall sondern auch zum Sozialfall werden können.
Mit einer privaten Pflegeversicherung können Sie sich und Ihre Angehörigen vor hohen Kosten im Pflegefall schützen. Haben Sie noch Fragen zur Pflegeversicherung? Unsere Experten beraten Sie gerne!