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Muss ich den Beitrag im Leistungsfall weiterzahlen?

Ob Sie Ihren Versicherungsbeitrag im Leistungsfall weiterzahlen müssen, hängt von Ihrem gewählten Tarif ab.

Tarife mit Beitragsfreistellung

Es gibt Versicherer, die eine Beitragsfreistellung im Leistungsfall vorsehen. Allerdings muss man hier zwischen zwei Varianten unterscheiden:

  • Beitragsfreistellung ab Pflegegrad 1: Sobald Sie pflegebedürftig werden – also ab dem niedrigsten Pflegegrad 1 – sind Sie von den Beitragszahlungen befreit.
  • Beitragsfreistellung ab einem höheren Pflegegrad: Erst wenn Ihre Pflegebedürftigkeit einen gewissen Grad erreicht hat, müssen Sie keine Beiträge mehr bezahlen. Bei manchen Tarifen gilt die Freistellung erst ab dem Pflegegrad 5.

Bei der Wahl des richtigen Tarifs sollten Sie beachten, dass die große Mehrheit der Pflegebedürftigen einen niedrigen Pflegegrad hat. Sollte Ihr Tarif eine Freistellung ab dem fünften Pflegegrad vorsehen, ist die Wahrscheinlichkeit daher vergleichsweise gering, dass Sie davon betroffen sein werden.

Zudem sind Verträge mit einer Beitragsfreistellung meist teurer als Verträge, die eine Freistellung nicht vorsehen.

Tarife ohne Beitragsfreistellung

Bei diesen Pflegeversicherungs-Tarifen müssen Sie Ihre Beiträge im Pflegefall regulär weiterzahlen. Sie sollten daher darauf achten, dass das ausbezahlte Pflegegeld für jeden Pflegegrad hoch genug ist, um weiterhin für die monatlichen Beitragszahlungen aufkommen zu können.

Sollte Ihnen das nicht mehr möglich sein, würden Sie Ihren Leistungsanspruch gefährden.

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