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mehr erfahrenUm als pflegebedürftig anerkannt zu werden, muss der Betroffene einen Antrag bei seiner Pflegepflichtversicherung stellen. Die gesetzlichen Pflegekassen beauftragen daraufhin den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), der für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit zuständig ist. Für Privatversicherte ist Medicproof zuständig.
Bei der Begutachtung des Antragstellers überprüfen MDK oder Medicproof, ob die Voraussetzungen für eine Pflegebedürftigkeit vorliegen. Dabei werden verschiedene Bereiche überprüft – wie die Mobilität oder die Fähigkeit, im Alltag für sich selbst zu sorgen. Sollten Einschränkungen festgestellt werden, gibt der Gutachter eine Empfehlung ab, in welchen Pflegegrad der Betroffene eingestuft werden sollte.
Zudem überprüft die jeweilige Pflegefachkraft, ob eine eingeschränkte Alltagskompetenz – in vielen Fällen in Form einer Demenzerkrankung – vorliegt. Ist dies der Fall, erhält der Betroffene zusätzliche Leistungen.
Der MDK ist das sozialmedizinische Beratungsorgan der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen und soll sicherstellen, dass alle Versicherten nach den gleichen Kriterien begutachtet werden.
In der Regel gibt es für jedes Bundesland einen MDK. Manche agieren auch bundeslandübergreifend, wie etwa der MDK Berlin-Brandenburg. Ein Großteil der Mitarbeiter besteht aus Ärzten und Pflegefachkräften.
Neben der Feststellung der Pflegebedürftigkeit überprüft der MDK die Qualität von Pflegeeinrichtungen. Außerdem berät er die gesetzlichen Pflegekassen bei vielen Fragen, etwa bezüglich der Weiterentwicklung des Pflegeangebots.
Während der MDK für die gesetzlichen Pflegekassen zuständig ist, überprüft Medicproof die Pflegebedürftigkeit bei Privatversicherten. Medicproof ist ein Tochterunternehmen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung und soll – ähnlich wie der MDK – sicherstellen, dass die Gutachten nach einheitlichen Standards ausgestellt werden.